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Geschrieben von Ulrike Brandt am 15.09.2008 um 15:13:

  Dänische Firma anmelden

Hallo und Moin

ich habe hier 2 Gewerbeanmeldungen von dänischen Kommanditgesellschaften vorliegen. Weiß jemand, ob diese auch in einem "Handels"-Register gespeichert werden und ich die Auszüge mit anfordern muss?

Gruß Ulrike



Geschrieben von J. Neu am 15.09.2008 um 15:43:

 

http://80.72.128.216/docs/view/eic_unternehmensformen.pdf

Viele Grüße
J. Neu



Geschrieben von Ulrike Brandt am 16.09.2008 um 12:01:

 

Danke
Vielen Dank für die Auflistung! smile

Bin dann ja mal gespannt, ob ich von denen einen Auszug bekommen werde!



Geschrieben von René Land am 16.09.2008 um 22:17:

 

Hallo Frau Brandt,

die dänischen Kommanditgesellschaften (kommanditaktieselskabet) werden in das zentrale Firmenregister eingetragen und könne online abgefragt werden.

Eine weitergehende vergleichende Auflistung europäischer und außereuropäischer Gesellschaftsformen findet man auch bei uns im Forum: Übersicht ausländischer Gesellschaftsformen

Die aktuelle Ausgabe dieser Liste werde ich am Wochenende nach dem Bundesfahndertreffen in Gifhorn ( 16./17. September 2008 ) online stellen.

Freundliche Grüße

R. Land



Geschrieben von Ulrike Brandt am 19.09.2008 um 11:01:

 

Moin , Moin ,

also die Übersicht ist schon mal sehr interessant!

Allerdings würd ich noch gern wissen, wie es andere händeln.....werden bei ausländischen "KG"´s deutsche Übersetzungen zwingend gefordert?

Wünsche schonmal schönes Wochenende!



Geschrieben von ve-ru am 19.09.2008 um 12:32:

 

Hallo Frau Brandt,

wir bitten bei Anmeldung ausländischer Gesellschaften immer um die Vorlage der Unterlagen im Orginal und in der deutschen Übersetzung durch einen zugelassenen Übersetzer. Bisher gab es dabei noch nie Probleme.



Geschrieben von Bresgen am 22.09.2008 um 13:37:

 

Ich fordere bei ausländischen Firmen auch beglaubigte deutsche Übersetzungen. Amtssprache hier ist schließlich deutsch.

Und ich kann außer smoerrebroed kein dänisch (meine Tastatur auch nicht) - und selbst das könnte genausogut schwedisch sein !

Wünsche eine schöne Mittagspause gehabt zu haben.
Fröstelnde Grüße aus Euskirchen



Geschrieben von Ulrike Brandt am 24.09.2008 um 09:06:

 

,

vielen Dank!

Hab jetzt zwar keine original beglaubigte Übersetzung aus Dänemark bekommen bekommen, aber ich glaube es mal und werde die Meldung jetzt vornehmen.

anbeten

Gruß aus Hatten



Geschrieben von Kisdorf Moni am 26.09.2008 um 11:50:

Daumen hoch!

Danke Habe durch Zufall Deinen Link m.d. ausländischen Rechtsformen gefunden.
Kann ich auch gut gebrauchen.
Schönes WE
Gruß Kisdorf MOni



Geschrieben von Ulrike Brandt am 06.10.2008 um 13:41:

 

Moin ,

ich brauch nochmal bei meinen Dänischen KG´s Hilfe. Irgendwie steh ich auf´m Schlauch Weißnicht verwirrt

Ich bin mir nun nicht ganz sicher, welche Rechtsform ich in unserem Gewerbeprogramm eintragen soll...entweder "KG" oder ich habe auch die Möglichkeit "ausländische nat. bzw. jur. Person"?? Kopfkratz

Was mich auch ein wenig wundert, dass hier in Deutschland für beide Firmen die Hauptniederlassung sein soll, aber das ist doch nicht so schlimm, oder? Bei meinen bisherigen Ltd´s war hier immer Zweigniederlassung bzw. unselbst. Zweigniederlassung!

Wolkige Grüße aus Hatten



Geschrieben von Bresgen am 06.10.2008 um 13:57:

 

Wenn die Firmen in Deutschland die Hauptniederlassung haben, dann müssen die aber auch hier im Handelsregister eingetragen sein!


Falls die Hauptniederlassung in Dänemark ist und nur die dortige Handelsregistereintragung nötig ist, kann als Rechtsform aber nicht "ausl.nat. oder juristische Person" genommen werden.
Bei einer KG handelt es sich um eine Personengesellschaft, juristische Person wäre z.B. eine GmbH und natürliche Person Menschen wie unsereins.

Ich würde da bei unserem Programm einfach KG nehmen (falls dann keine Fehlermeldung kommt, habe ich noch nicht ausprobiert), ansonsten gibt es bei uns auch "sonstige Personengesellschaften" oder "alle übrigen Rechtsformen", aber warum so weit abschweifen, falls KG funktioniert.
Dass die KG aus Dänemark ist, ergibt sich ja aus den übrigen Feldern zur Handelsregistereintragung.

Bewölkte Grüße aus dem z.Zt. nicht mehr ganz so stürmischen Euskirchen.



Geschrieben von Ulrike Brandt am 06.10.2008 um 14:10:

 

Danke , anbeten

der Schlauch is weg!! Applaus



Geschrieben von ve-ru am 06.10.2008 um 14:13:

 

Hallo aus dem regennnassen Thüringen

wenn die Unternehmen bei Euch Ihre Hauptniederlassung anmelden wollen, so ist das eine Sitzverlagerung von Dänemarkt nach Deutschland.

Das muss auch entsprechend aus den Handelsregisterauszügen so hervorgehen.

Wenn Zeit ist, kannst Du das mal hier nachlesen: OLG Jena, 17.12.1997, 2 U 244/94

Dann wäre zumindest als frühere Betriebstätte die vorhergehende Adresse in Dänemark einzutragen.


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