Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Medienschau (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=34)
-- sonstige Themen (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=38)
--- Bundesverfassungsgericht kippt Rauchverbot (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=3994)


Geschrieben von Abraham am 30.07.2008 um 10:49:

  Bundesverfassungsgericht kippt Rauchverbot

Karlsruhe kippt Rauchverbot

Länder müssen Neuregelung bis Ende 2009 erarbeiten

In kleinen Kneipen in Baden-Württemberg und Berlin darf ab sofort wieder geraucht werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Rauchverbote in beiden Ländern für verfassungswidrig. Bis 2009 müssen die Länder eine Neuregelung erarbeiten.

Aktenzeichen
Bundesverfassungsgericht 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08 und 1 BvR 906/08





Geschrieben von Abraham am 31.07.2008 um 08:18:

  RE: Bundesverfassungsgericht kippt Rauchverbot

Moin

Hier ein Artikel aus der WAZ zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Auswirkungen auf NRW.

Rauchverbot
In NRW wieder Qualm in Eckkneipen
WAZ, 31.07.2008, Peter Szymaniak

Essen. Raucher dürfen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch in NRW ab sofort wieder zur Zigarette greifen, wenn sie sich in einer Einraum-Eckkneipe unter 75 Quadratmetern und mit einer außen angebrachten Kennzeichnung „Raucherkneipe” aufhalten. Dies erfuhr die WAZ aus Regierungskreisen.

„Zwar gilt formal-rechtlich noch das Nichtraucherschutzgesetz von NRW, da das Urteil erst einmal nur die klagenden Länder betrifft. Die Ordnungsämter müssen sich materiell-rechtlich aber an den Vorgaben des Verfassungsgerichts orientieren”, sagte ein Sprecher der WAZ. Ein klarer Erlass oder Rundbrief des NRW-Gesundheitsministeriums an die Ordnungsbehörden, auf Bußgelder und Kontrollen zu verzichten, sei aus rechtlichen Gründen noch nicht formuliert worden; in den nächsten Tagen aber zu erwarten.


FDP-Fraktionschef Gerhard Papke pocht allerdings auf eine sofortige offizielle Raucherlaubnis in Eckkneipen. „Die Regierung bringt mit ihrem Zögern unnötig Wirte in Not. Ich weiß nicht, warum man angesichts des deutlichen Verfassungsgerichtsurteils noch tagelang grübeln muss”, sagte Papke der WAZ.
Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie erlaubt sei. Wenn aber - wie in Baden-Württemberg und Berlin - größere Gaststätten abgetrennte Raucherzimmer ausweisen dürfen, dann müssen auch Ausnahmeregelungen für kleine «Eckkneipen» geschaffen werden. Da es diese in Baden-Württemberg und Berlin nicht gibt, seien deren Regelungen nicht rechtens. Der Entscheid dürfte relativ klar auf die rechtliche Lage in NRW übertragbar sein.

Quelle:

Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham



Geschrieben von Abraham am 01.08.2008 um 11:03:

  RE: Bundesverfassungsgericht kippt Rauchverbot

Moin

Hier mal ein Überblick zu den Reaktionen in den Ländern nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
(Ohne Gewähr)

(ddp-Hintergrund) Flickenteppich Nichtraucherschutz - Reaktionen der Länder auf das Karlsruher Verfassungsurteil

--Von ddp-Korrespondent Michael Draeke--


Berlin (ddp). Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Rauchverbot in Einraumkneipen haben mehrere Länder Nachbesserungen an ihren Nichtraucherschutzgesetzen angekündigt. Die Nachrichtenagentur ddp dokumentiert Reaktionen der Länder in einer Übersicht:

BADEN-WÜRTTEMBERG:
Ab sofort darf in kleinen Kneipen wieder geraucht werden. Die Landesregierung will das Gesetz bis Endes des Jahres ändern.

BAYERN: Die bayerische Landesregierung sieht derzeit keinen gesetzlichen Handlungsbedarf beim Nichtraucherschutz.

BERLIN: Besucher von kleinen Berliner Einraumkneipen dürfen ab sofort wieder rauchen. Für eine Neuregelung gilt hier die Übergangsfrist bis 31. Dezember 2009. In welche Richtung die Entscheidung gehen könnte, sei noch völlig offen, hieß es.

BRANDENBURG: Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) kündigte an, sich für «einen umfassenden Gesundheitsschutz ohne Wenn und Aber einsetzen» zu wollen. Die endgültige Entscheidung über das brandenburgische Gesetz falle jedoch im Landtag.

BREMEN: In Einraumkneipen darf vorerst wieder geraucht werden. Das Gesetz soll im Sinne der Karlsruher Beschlüsse zu den Ausnahmeregelungen geändert werden.

HAMBURG: In Einraumkneipen darf vorerst wieder geraucht werden. Die Gesundheitsbehörde will prüfen, inwiefern Änderungen am Landesgesetz notwendig sind.

HESSEN: Das Rauchen in Einraumkneipen wird ab sofort wieder toleriert. Das Nichtraucherschutzgesetz soll geändert werden. Die CDU-Landtagsfraktion sprach sich dafür aus, das hessische Gesetz schnell an die Vorgaben aus Karlsruhe anzupassen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung sind Einraumkneipen vom Rauchverbot ausgenommen. Gesundheitsminister Erwin Sellering (SPD) kündigte an, sich weiterhin für einen konsequenten Nichtraucherschutz einsetzen zu wollen.

NIEDERSACHSEN: Das Gesundheitsministerium will das Rauchen in Einraumkneipen vorerst wieder zulassen. Eine Anpassung der Gesetze soll es in «sehr engem Rahmen» geben.

NORDRHEIN-WESTFALEN: In Einraumkneipen darf vorerst wieder geraucht werden. Die Landesregierung will dem Landtag in Kürze eine Änderung des geltenden Nichtraucherschutzgesetzes vorschlagen. Laut Gesundheitsministerium ist es nun möglich, eine spezielle Regelung für kleine Einraumlokale zu treffen.

RHEINLAND-PFALZ: Das Gesundheitsministerium wartet vorerst die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz (VGH) ab. Der VGH befasst sich am Montag mit Rauchverbotsklagen von fünf Wirten sowie einer Privatperson.

SAARLAND: Gesundheits- und Justizminister Gerhard Vigener (CDU) kündigte an, die Ausnahmeregelungen zu überprüfen. Grundsätzlich habe das Urteil die saarländischen Regelungen aber bestätigt.

SACHSEN: Das Gesundheitsministerium will prüfen, ob das sächsische Gesetz geändert werden muss. Abgewartet werden sollen allerdings die Entscheidungen des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs über die Beschwerden gegen das sächsische Gesetz, die voraussichtlich bis Ende September fallen. Das Verfassungsgericht hatte das Rauchverbot für inhabergeführte Einraumgaststätten im März vorerst außer Kraft gesetzt.

SACHSEN-ANHALT:
Das Rauchen in Einraumkneipen bleibt vorerst verboten. Vor dem Urteil des sachsen-anhaltischen Landesverfassungsgerichtes im August wird es laut Gesundheitsministerium keine Änderung geben.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: In Einraumkneipen wird das Rauchen vorerst wieder toleriert, das Gesetz soll geändert werden.

THÜRINGEN: In Einraumkneipen darf ab sofort wieder geraucht werden. Diese Regelung gilt laut Gesundheitsministerium so lange, bis der Änderungsbedarf am thüringischen Gesetz überprüft ist.
ddp/mid/stu

Quelle:


Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham



Geschrieben von Abraham am 17.03.2009 um 07:44:

  RE: Bundesverfassungsgericht kippt Rauchverbot

Moin

Heute in der WAZ:

Die umstrittenen „Raucherclubs” in NRW-Kneipen, die Gästen trotz Speisen das Rauchen erlauben, dürfen nach WAZ-Informationen im Gegensatz zu ersten Plänen von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) auch künftig uneingeschränkt betrieben werden. Das geht aus der Korrektur des Nichtraucherschutz-Gesetzes hervor, das am Dienstag im Kabinett abgesegnet wird. Diese sieht weder schärfere Regeln für „Raucherclubs” noch verstärkte Kontrollen vor.
„Ich schränke nichts ein, sondern übertrage das Verfassungsgerichtsurteil zum Nichtraucherschutz exakt eins zu eins”, sagte Laumann der WAZ. Damit darf Rauchen in kleinen Kneipen auch ohne Raucherclub erlaubt werden. Auch das Rauchen in Kneipen, Restaurants oder Cafes ist zwar eigentlich verboten, aber bei abgetrennten Nichtraucher-Räumen, geschlossenen Gesellschaften, spontanen Raucherclubs, bei Brauchtumsveranstaltungen (Karneval) oder in Festzelten darf man weiter zur Kippe greifen.

Den ganzen Artikel gibt es hier:



Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham



Geschrieben von anders am 22.03.2009 um 09:22:

  RE: Bundesverfassungsgericht kippt Rauchverbot

Zitat:
Original von Abraham
Moin

Hier mal ein Überblick zu den Reaktionen in den Ländern nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
(Ohne Gewähr)

(ddp-Hintergrund) Flickenteppich Nichtraucherschutz - Reaktionen der Länder auf das Karlsruher Verfassungsurteil

--Von ddp-Korrespondent Michael Draeke--


Berlin (ddp). Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Rauchverbot in Einraumkneipen haben mehrere Länder Nachbesserungen an ihren Nichtraucherschutzgesetzen angekündigt. Die Nachrichtenagentur ddp dokumentiert Reaktionen der Länder in einer Übersicht:

BADEN-WÜRTTEMBERG: Ab sofort darf in kleinen Kneipen wieder geraucht werden. Die Landesregierung will das Gesetz bis Endes des Jahres ändern.

BAYERN: Die bayerische Landesregierung sieht derzeit keinen gesetzlichen Handlungsbedarf beim Nichtraucherschutz.

BERLIN: Besucher von kleinen Berliner Einraumkneipen dürfen ab sofort wieder rauchen. Für eine Neuregelung gilt hier die Übergangsfrist bis 31. Dezember 2009. In welche Richtung die Entscheidung gehen könnte, sei noch völlig offen, hieß es.

BRANDENBURG: Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) kündigte an, sich für «einen umfassenden Gesundheitsschutz ohne Wenn und Aber einsetzen» zu wollen. Die endgültige Entscheidung über das brandenburgische Gesetz falle jedoch im Landtag.

BREMEN: In Einraumkneipen darf vorerst wieder geraucht werden. Das Gesetz soll im Sinne der Karlsruher Beschlüsse zu den Ausnahmeregelungen geändert werden.

HAMBURG: In Einraumkneipen darf vorerst wieder geraucht werden. Die Gesundheitsbehörde will prüfen, inwiefern Änderungen am Landesgesetz notwendig sind.

HESSEN: Das Rauchen in Einraumkneipen wird ab sofort wieder toleriert. Das Nichtraucherschutzgesetz soll geändert werden. Die CDU-Landtagsfraktion sprach sich dafür aus, das hessische Gesetz schnell an die Vorgaben aus Karlsruhe anzupassen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung sind Einraumkneipen vom Rauchverbot ausgenommen. Gesundheitsminister Erwin Sellering (SPD) kündigte an, sich weiterhin für einen konsequenten Nichtraucherschutz einsetzen zu wollen.

NIEDERSACHSEN: Das Gesundheitsministerium will das Rauchen in Einraumkneipen vorerst wieder zulassen. Eine Anpassung der Gesetze soll es in «sehr engem Rahmen» geben.

NORDRHEIN-WESTFALEN: In Einraumkneipen darf vorerst wieder geraucht werden. Die Landesregierung will dem Landtag in Kürze eine Änderung des geltenden Nichtraucherschutzgesetzes vorschlagen. Laut Gesundheitsministerium ist es nun möglich, eine spezielle Regelung für kleine Einraumlokale zu treffen.

RHEINLAND-PFALZ: Das Gesundheitsministerium wartet vorerst die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz (VGH) ab. Der VGH befasst sich am Montag mit Rauchverbotsklagen von fünf Wirten sowie einer Privatperson.

SAARLAND: Gesundheits- und Justizminister Gerhard Vigener (CDU) kündigte an, die Ausnahmeregelungen zu überprüfen. Grundsätzlich habe das Urteil die saarländischen Regelungen aber bestätigt.

SACHSEN: Das Gesundheitsministerium will prüfen, ob das sächsische Gesetz geändert werden muss. Abgewartet werden sollen allerdings die Entscheidungen des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs über die Beschwerden gegen das sächsische Gesetz, die voraussichtlich bis Ende September fallen. Das Verfassungsgericht hatte das Rauchverbot für inhabergeführte Einraumgaststätten im März vorerst außer Kraft gesetzt.

SACHSEN-ANHALT: Das Rauchen in Einraumkneipen bleibt vorerst verboten. Vor dem Urteil des sachsen-anhaltischen Landesverfassungsgerichtes im August wird es laut Gesundheitsministerium keine Änderung geben.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: In Einraumkneipen wird das Rauchen vorerst wieder toleriert, das Gesetz soll geändert werden.

THÜRINGEN: In Einraumkneipen darf ab sofort wieder geraucht werden. Diese Regelung gilt laut Gesundheitsministerium so lange, bis der Änderungsbedarf am thüringischen Gesetz überprüft ist.
ddp/mid/stu

Quelle:


Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham

Nichtraucher- oder Raucherschutzgesetz?

Mittlerweile merkt und weiß doch jeder „deutsche Bürger“, dass im Rahmen die Föderalismusreform nur volkswirtschaftliche Dauerschäden verursacht werden.

Die Bundesverantwortung wird auf bequeme Art und Weise an die unbedarften Nutznießer mit dem €-Zeichen in den Augen delegiert.

Jeder Raucher, der durch die sechzehn Bundesländer fährt, hat doch gar nicht mehr die Möglichkeit, gesetzestreu zu handeln, es sei denn, dass sich die Lobbyisten und Nutznießer noch entschließen eine Föderalismus-Bibel herauszubringen.

Sechzehn Bundesländer schaffen sechzehn Rechtsmittelbelehrungen und mindestens sechzehn Klagen. Armes Deutschland.

Wie viele Gerichte muss man in seinem kurzen Leben bemühen, um eine Rechtssicherheit zu erlangen?

Wann merken auch die Politiker, Lobbyisten und Nutznießer, dass die quantitativen Stümpergesetze nicht mehr zeitgemäß sind?

Wann können die Bürger sich endlich wieder in einem rechtssicheren Raum mit nationalen Gesetzen ohne Ausnahmen bewegen?

Übrigens das Nichtraucher- oder Raucherschutzgesetz ist doch nur eines von vielen Übeln.


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH