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Geschrieben von Jörg Wiesemeier am 27.01.2006 um 19:57:

  Anschreiben an Spielhallenbetreiber wg. neuer SpielV

Hej aus Hamm,

ich habe heute den ganzen Morgen über einem Schreiben an die Spielhallenbetreiber gegrübelt.

Was schreibe ich? Nur das wichtigste? Wie vermeide ich rumschwafeln?
Formulier
Na ja, entgegen meiner sonstigen schreibfaulen und prägnanten Art sind 4 Seiten raus geworden . Ich habe mich entschlossen,

1. den Betreibern die Gesetzeslage genau auseinander zu dividieren und
2. aufgegeben, was sie für meine Begriffe zu tun haben.

Gleichzeitig habe ich dieses Schreiben als Anhörung verfasst und Gelegenheit bis Mitte 2/06 gegeben, die Mißstände zu beseitigen.
Danach wurden OVs angekündigt.

Eckpunkte:

- Sichtblenden und 1 m Abstand bei 2er-Gruppen
- Zulassungszeichen
- Entfernung von Fun Games
- Entfernung von Jackpots
- und noch son paar Kleinigkeiten.

Ich werde dieses Schreiben nicht ins Forum setzen, da ich nicht möchte, dass die Betreiber sich schon vorab wappnen können.
Wer Interesse hat, sende mir bitte eine kurze Mail und ich schicke mein Schreiben zu. Vielleicht hilft es auch dazu beizutragen, dass wir alle an einem Strang ziehen und uns nicht von großen Spielautiomatenherstellern unter Druck setzen lassen. Die Versuche sind bereits seit Dezember 2005 im Gange. Fechtkampf

By the way!
Ich möchte hier auch noch einmal auf mein 2. Seminar "Neue SpielV" , veranstaltet von TIGRIS-Software, hinweisen (siehe: wichtige Themen). Das Seminar findet am 10.02.2006 in der Volkshochschule Hamm statt.


Auf die o.g. Probleme gehe ich selbstredend ein.

Ich denke, dass die Kolleginnen und Kollegen des 1. Seminares bestätigen können, dass es für alle ein sehr ergiebiger Tag war.
Und man lernt noch Kolleginnen und Kollegen aus dem Forum in Echt kennen. Das war auch toll. Spitze!

ich würde mich freuen, wenn ich euch in Hamm am Nabel der Welt begrüßen dürfte.



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 28.01.2006 um 16:03:

  RE: Anschreiben an Spielhallenbetreiber wg. neuer SpielV

Hallo!! ..... und ein freundliches Moin an den Nabel der Welt!

Also, zum Seminar (kurz und prägnanat):
War gut, hat viele Infos gebracht, nette Kollegen und vor allem, nicht langweilig! großes Grinsen Respekt Danke

Zum Schreiben: Will auch haben, auch wenn ich selbst schon mit meinem 2-Seitigen Schreiben für einige Aufregung gesorgt habe. Guckst Du hier:



Geschrieben von Boshamer am 30.01.2006 um 08:30:

  RE: Anschreiben an Spielhallenbetreiber wg. neuer SpielV

Tach Ihr beiden Koriphäen,

könnt Ihr uns eure Anschreiben zur Verfügung stellen oder habt ihr darauf ein Copyright.

Viele Grüße

Boshamer



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 30.01.2006 um 13:08:

 

Hallo! ...... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Ich habe die Mittagspause genutzt, um mein o. g. Schreiben in den Formularpool (unter Musterbescheide) zu stellen.

Wer will und registriert ist, darf es sich hier gerne abholen! großes Grinsen

Aber, das Schreiben vom Kollegen W. aus H. ist auch ganz klasse und vielleicht noch ein wenig detaillierter!

(Einige sind ja ganz fix, vor einer Minute eingestellt und schon 5 mal heruntergeladen!)



Geschrieben von C. Schröder am 30.01.2006 um 13:36:

 

Schönen Dank für die Bereitstellung. Ich habe mein Schreiben an die Spielhallenbetreiber aber auch an die Aufsteller von Geräten in Gaststätten auch schon fertig und muss es eigentlich nur noch versenden. Den Punkt hinsichtlich der Beurteilung zu Fun-Games (Zulassung PTB) hatte ich so konkret nicht drin und übernehme ihn daher gerne. Sonst kommen sicherlich viele Nachfragen.

Ich habe einen Zeitraum bis Ende Feb. gesetzt.



Geschrieben von Susanne Balczynski am 31.01.2006 um 11:47:

 

Guten Morgen aus Velbert, Moin

nachdem der Kollege Kramer so lieb war Ei Ei sein Schreiben zur Verfügung zu stellen, habe ich meine Spielhallenbetreiber angeschrieben.
Und schon flattern mir die ersten Schreiben von Anwälten ins Haus bzw. die Betreiber kommen mich besuchen. Wie erwartet sind die alle der Meinung, dass die sogenannten Fun-Games weiterhin in den Spielhallen verbleiben können. Zumal dort nur noch um Freispiele gespielt werden kann wie beim Flipper.

Ich bat in sich mit der PTB in Verbindung zu setzen und was soll ich sagen, hatte er schon getan.

Die hat im folgendes geschrieben: "Fun-Games unterliegen nicht der Zulassungspflicht nach § 33 c GewO. Sie sind ihrer Bauart nach keine Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit. Die Bedingungen für deren Aufstellererlaubnis sind in der Tat seit 01.01.2006 durch den § 6a der SpielV präzisiert.

So und nun Kopfkratz Kopfkratz

Ich bin jetzt mit dem Betreiber erstmal so verblieben, dass ich mal kläre, ob die Fun-Games in dieser Art dort bleiben können oder ob die entfernt werden müssen.
So ganz klar ist mir die Sache nämlich noch nicht.
Ich konnte aber leider auch nicht auf das Urteil des VGH Kassel zurückgreifen, da bei uns das Gewerbearchiv 2005 unter die Räder gekommen ist. Allerdings habe ich dann im Internet recherchiert und unter der Entscheidung 11 TG 175/05 nichts gefunden, es gibt nur eine Entscheidung 11 TG 246/05.

Hilfe

Viele Grüße

Susanne Balczynski

P.S. Wird nach dem 10.02.06 noch ein Seminar angeboten? Weil da kann ich leider nicht Heul



Geschrieben von Gewo am 31.01.2006 um 12:20:

 

Hallo aus Frankfurt und Grüße nach Velbert.

Also...

Hinsichtlich der umgerüsteten Fun-Games sehen wir das hier in Frankfurt so:

Alle Fun-Games bei denen früher Tokenausgabe möglich war sind zu entfernen!
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen 6 C 8.05 und 9.05, vom 23.11.2005 bestätigt, dass diese Geräte Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit sind, die ohne Bauartenzulassung nicht in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen aufgestellt werden dürfen. Da der Spielverlauf eines zulassungspflichtigen Spielgerätes nur mit Genehmigung der Physikalisch Technischen Bundesanstalt verändert werden darf sind auch alle Fun-Games zu entfernen, bei denen nachträglich der ursprüngliche Spielverlauf geändert wurde ohne hierfür die Genehmigung durch die PTB vorweisen zu können.

Ich tendiere dazu die zitierte Aussage der PTB auf Geräte zu beziehen die bereits den Anforderungen der neuen SpielVO entsprechen.

Die alt bekannten sog. Fun-Games bei denen lediglich die Tokenausgabe abgeschaltet wurde sind ja gemäß mittlerweile mehrfacher Rechtsprechung verschiedener Obergerichte zweifelsfrei zulassungspflichtige Spielgeräte.

Die wurden bisher zwar ohne Zulassung betrieben bleiben aber Zulassungspflichtig!

Werden zulassungspflichtige Geräte verändert erlischt die Zulassung.

Das muss natürlich erst recht für Geräte gelten die nie eine Zulassung hatten.

Ich hoffe das hilft ein wenig weiter

Gruß aus Frankfurt



Geschrieben von schüttauf am 01.02.2006 um 12:25:

  Spielrecht

Hallo aus Radebeul, den beiden Kollegen Kramer und Wiesemeier Danke und ein großes Lob für die immer guten und hilfreichen Themenabhandlungen.
Ein entsprechendes Schreiben an die Spielhallenbetreiber und Auto-matenaufsteller hatte ich schon in Arbeit und war gerade dabei es mit dem Kollegen in der Landeshauptstadt Dresden zu besprechen, da wir auch hier ziemlich unsicher sind, was die Tokengeräte, Jackpotsysteme usw. anbelangt. Außerdem erzählen einem die Aufsteller ja immer, dass es in der Stadt DD oder XYZ gaaanz anders läuft.
Gestern war noch kurz vor 18.00 Uhr ein Spielhallenbetreiber, den ich aufgefordert hatte, u.a. die Token-Automaten aus der Spielhalle zu entfernen, bei mir und behauptete, dass mit anderen Städten abgestimmt worden wäre, dass wenn die Geräte keine Token mehr auswerfen würden, diese Geräte stehen bleiben dürften. Kopfkratz
Ich habe ihm gegenüber aber die Meinung vertreten, dass diese Geräten durch mehrere Gerichtsentscheidungen zweifelsfrei als Gewinnspielgeräte eingestuft worden sind und einer Zulassung der PTB bedürften. Eine eigene Umrüstung dieses Gerät z.B. zur Verhinderung des Tokenauswurf macht sie nicht einfach wieder zu einem zulassungs- freien Unterhaltungsspieler, zumal aus meiner Sicht dadurch auch in den ursprunglichen Spielverlauf eingegriffen wurde. Ob der umgerüstete Spielverlauf des Gerätes nunmehr allen Anforderungen der SpielV ent-spricht, kann ich nicht beurteilen - ich denk nur die PTB. Oder? verwirrt verwirrt
Leider war das RP bisher keine Hilfe bei der Klärung des kontroversen Sachverhalts. Augen rollen
Hallo Herr Wiesemeier, vielleicht kann ich deinem Schreiben etwas näheres dazu entnehmen. Bitte mail mir's an gewerbe@radebeul.de Danke



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 01.02.2006 um 13:33:

 

Guckst Du noch einmal hier: großes Grinsen


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