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Geschrieben von Kneip am 10.06.2005 um 10:49:

Fragezeichen Gaststättenerlaubnis für Britische Ltd.

Hallo zusammen,

hier in Werne möchte jemand eine Gaststättenerlaubnis für eine britische Ltd. beantragen.

Kann mir jemand sagen, was da zu beachten ist?

Viele Grüße
Werner Kneip



Geschrieben von Jörg Wiesemeier am 10.06.2005 um 11:53:

  RE: Gaststättenerlaubnis für Britische Ltd.

Hei, Werner,
die Ltd. behandelst du wie eine GmbH, du prüfst entsprechend.
Für die Ltd. brauchst du aber die übersetzen Eintragungsunterlagen.

Eigentlich sind diese Ltd. gewerberechtlich kein Problem mehr.

Alles immer schön sportlich sehen.

Gruß
Jörg


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