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Geschrieben von Schwarzer am 08.07.2008 um 08:12:

  Spielersperre, Spielsucht

in die Gemeinde,

gibt es für gewerbliche Spielhallen (§ 33 i GewO) ein System zur Spielersperre?

Bei uns geht es um eine extrem spielsüchtige Person, welche für einen größeren örtlichen Bereich gesperrt werden sollte, zumal diese Person in Zusammenhang mit der Spielsucht Straftaten begangen hat.
Nach meinen Erkenntnissen besteht lediglich für Spielbanken ein System zur Spielersperre nach dem GlüStV.
Alternativ: Könnte man eine faktische Sperre durch Auflagen erzielen und wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage?

Bin für jeden Tipp aus der Gemeinde dankbar.



Geschrieben von gmg am 09.07.2008 um 18:50:

  RE: Spielersperre, Spielsucht

@ Schwarzer

Mit fällt nach Schilderung des Sachverhaltes spontan dazu ein:

1) Person hat Straftaten begangen
2) Person kommt in die Örtlichkeit für begangene Straftaten
3) Person braucht nicht mehr gesperrt ( o. ä. ) zu werden, da sie keinen Freigang bekommt !
4) Person kann auch - b. a. w. - keine weiteren Straftaten begehen.


Und jetzt ernsthaft:
Es gibt für gewerbliche Spielhallen ein System der "freiwilligen" Spielersperre. Diese Spielersperre erfordert aber den "Einsatz" der Aufstellerschaft und der Spielhallenaufsichten als "Sperrpersonal" durch das Aussprechen eines Hausverbotes zum Betreten der Spielhalle.

Ist natürlich nur eine Theorie ! Auch ein spielsüchtiger Spieler ist jemand, der Geld = Umsatz in die Spielhalle bringt.

Hängt also wahrscheinlich von der Art und Schwere der Straftaten ab, die die besprochene Person begeht, ob eine Unterstützung durch die Aufstellerschaft denkbar wäre.

Grüße



Geschrieben von Meike am 15.07.2008 um 18:53:

 

Hallo Kollege Schwarzer,

eine Spielersperre analog der staatlichen Spielbanken gibt es im gewerblichen Bereich nicht, auch nicht im Internet.

Wenn ihr eine extrem spielsüchtige Person habt, welche wie Du geschrieben hast, bereits durch Beschaffungskriminalität aufgefallen ist, sollte vielleicht zuerst der Weg zur Suchtberatungsstelle eingeschlagen werden, da die dort sicherlich über größere Erfahrungswerte verfügen.


Gruß
Meike



Geschrieben von nm2201 am 16.07.2008 um 07:40:

 

Moin aus OWL!

Nur so ein Gedanke:
Kann man den einzelnen Spielhallen nicht per OV verbieten den Spielsüchtigen in die Halle zu lassen und wenn sie verstoßen, pro Verstoß ein Zwangsgeld anzudrohen?
Indirekt sind die Spielhallen Störer, denn wenn der Spielsüchtige dort nicht spielt, wird er wohl kein Geld mehr beschaffen müssen??

Weißnicht

Viele Grüße



Geschrieben von KARO am 16.07.2008 um 08:17:

 

Hallo ,

@ ) mm2201 ,

wo leben Sie eigentlich ?

traurig , traurig , so eine Antwort .


KARO



Geschrieben von magnum am 16.07.2008 um 11:43:

 




Man sollte vielleicht auch alle Kaufhäuser mit einem Zwangsgeld belegen, wenn dort ein bereits bekannter Ladendieb mal wieder etwas mitgehen lässt.

Denn schließlich ist der Betreiber des Kaufhauses ja der "Störer". Würde es kein Kaufhaus geben....Wand

Oder noch besser: Eine Brauerei mit Zwangsgeld belegen, weil mal wieder jemand mit 3,9 Promille

einen Verkehrsunfall verursacht hat.Wand


Am besten gefällt mir aber: Den Beamten, der so einen Käse von sich gibt, mit Zwangsgeld belegen! wut


Aber zum eigentlichen Thema:

Wäre es nicht sinnvoll, den Betreibern eine Möglichkeit einzuräumen auch an der Sperrdatei teilzuhaben? Zugang über Internet. Ausweiskontrolle muss dann bei jedem Kunden durchgeführt werden. Auch Spieler könnten sich zum eigenen Schutz selber sperren lassen.



Danke



Geschrieben von Rosewood am 16.07.2008 um 13:07:

 

Eine Vernetzung aller Spielstätten mit Personendaten, um diese eventuell zu sperren, halte ich aus Datenschutzgründen für sehr problematisch.

Wenn, würde das wohl ohnehin nur freiwillig gehen, hier bleibt dann die Frage, ob das im angesprochenen Fall Sinn gemacht hätte, da die Person sich wohl nie freiwillig hätte sperren lassen, oder?!

Grüße



Geschrieben von play-j am 16.07.2008 um 13:16:

 

Zitat:
Original von magnum

Wäre es nicht sinnvoll, den Betreibern eine Möglichkeit einzuräumen auch an der Sperrdatei teilzuhaben? Zugang über Internet. Ausweiskontrolle muss dann bei jedem Kunden durchgeführt werden. Auch Spieler könnten sich zum eigenen Schutz selber sperren lassen.


Hallo magnum,
Deinen Vorschlag ist gar nicht so abwegig und mit Sicherheit nicht das dümmste was ich heute gelesen habe. Der Nebeneffekt wäre, Betrüger etc. einen Namen zuordnen...Aber dann kommt die Sache mit dem Datenschutz!
Das Geschrei kann ich mir jetzt schon vorstellen.

Gruß



Geschrieben von magnum am 16.07.2008 um 14:52:

 




Danke PlayJ! anbeten Hab also nicht das Dümmste geschrieben!großes Grinsen großes Grinsen


Das Problem mit dem Datenschutz sehe ich auch. Es stellt sich halt die Frage, ob unter dem Gesichtspunkt "Beschaffungskriminalität wg. Spielsucht" hier nicht ein Eintrag in eine Sperrdatei erfolgen kann, ohne den Datenschutz zu verletzen bzw. von Amts wegen.Weißnicht

Vielleicht hätte sich dieser Spieler nicht eintragen lassen. Vielleicht hätte aber das Ordnungsamt einen Vermerk in der Sperrdatei veranlassen können. Statt Ordnungsgeld!großes Grinsen


Hier könnte z.B. auch eine Zusammenarbeit zwischen den Suchtberatungsstellen und den Aufstellern erfolgen.

Vielleicht muss man das Thema auch verstärkt unter dem Gesichtspunkt der Aufstellerhaftung für einen pathologischen Spieler gesehen werden.

Wer weiß schon genau, wo der Weg in der Haftung hingeht? Nebenbei gesagt, wäre das wahrscheinlich auch der einzige Weg alle Aufsteller dazu zu bewegen, an der Sperrdatei mitzuwirken. Also zum eigenen Schutz gegen Regressansprüche.

Das Thema wird bestimmt noch heiss diskutiert werden.großes Grinsen


Danke


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