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--- Unzulässige Geldspielgeräte in der Spielhallenvernetzung ? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=3679)


Geschrieben von gmg am 16.05.2008 um 15:36:

  Unzulässige Geldspielgeräte in der Spielhallenvernetzung ?

@ Hersteller und Aufsteller

Die Bauartzulassung der Geldspielgeräte durch die PTB regelt auch, ob ein Geldspielgerät in einer Spielhallenvernetzung betrieben werden darf oder nicht !


In dem Bereich laufende Nr. 5 ( Zusatzgeräte und Schnittstellen ) der Bauartzulassungsurkunde ist jeweils aufgeführt, ob „die folgenden Zusatzgeräte optionial betrieben werden können“.

Eine dieser aufgeführten Schnittstellen/Zusatzgeräte ist dann die Schnittstelle für

- Fernauslesung und -einstellung via Netzanbindung
- Fernauslesung via Netzanbindung
- keine Eintragung ( Erlaubnis ) zur Fernauslesung oder Ferneinstellung

Für die unterschiedlichen Beispiele guckst Du hier, jeweils unter lfd. Nr. 5 der Zulassung:

http://a00096.berlin.ptb.de/pls/portal/docs/PAGE/SPIELGERAETE/ZULASSUNGEN/G-2002.PDF

http://a00096.berlin.ptb.de/pls/portal/docs/PAGE/SPIELGERAETE/ZULASSUNGEN/G-2001.PDF

http://a00096.berlin.ptb.de/pls/portal/docs/PAGE/SPIELGERAETE/ZULASSUNGEN/G-2028.PDF

Wenn dort also keine Eintragung zur Fernauslesung bzw. Ferneinstellung via Netzanbindung erfolgt ist, ziehe ich den Umkehrschluss und muss feststellen, dass die Fernauslesung bzw. Ferneinstellung via Netzanbindung nicht erlaubt ist.

Daraus ergibt sich der folgende Hinweis auf Geldspielgeräte, die laut PTB-Zulassung nicht in einer Vernetzung betrieben werden dürfen:


BR 2004 Triomint-Arriba
BR 2006 Panther-Carlo
BR 2007 Triomint-Galaktica
BR 2014 Triomint-Funfair
BR 2015 Crown-Jubi-100
BR 2016 Triomint-Acapulco
BR 2017 Rotamint-Samoa
BR 2023 Cool-Blue-Casino-5-Lines
BR 2026 Crowhn-Platin
BR 2028 Novo-Line-Stand
BR 2029 Red-Hot-Casino-5-Lines
BR 2034 Multi-Game-Classic
BR 2036 Novo-Line-de-Luxe
BR 2039 Triomint-Cube-Casino
BR 2040 Multi-Game-Clasic-Wall
BR 2043 Crown-Big-Ben
BR 2044 Novo-Line-Wall
BR 2047 Triomint-Always-Hot
BR 2048 Gold-Play-DeLuxe
BR 2049 Novo-Line-Wall-P
BR 2054 Triomint-El-Paso
BR 2055 Triomint-Ultra-Hot
BR 2056 Casino-Elegance-Slim-1
BR 2077 Quadro-Liner
BR 2087 Novo-Line-2-Casino
BR 2088 Novo-Line-2-Stand
BR 2089 Novo-Line-2-De-Luxe
BR 2090 Novo-Line-2-Wall-P
BR 2091 BW0508 Multi Game Classic XL Stand
BR 2093 BW0509 Multi Game Classic XL Wand
BR 2097 Fruit Runner
BR 2106 Casino-Elegance-Slim-II
BR 2128 Golden-Island-Fire
BR 2131 Top-Sky-Editions-1-Skymaster
BR 2141 BW1050 Multi Casino

Falls ich eine Spielhallenvernetzung mit einem der vorgenannten Geräte betreiben würde ( und wer hat keine NovoLiner in der Aufstellung ? ), würde ich mal mit den Herstellern bzw. der PTB sprechen, ob meine o. a. Denkanstösse zutreffend sind.

Falls es irgendwie einen Denkfehler geben sollte bitte ich um Mitteilung !

Grüße



Geschrieben von jasper am 17.05.2008 um 08:15:

 

@gamg
tollte Fleißarbeit!

Eine dieser aufgeführten Schnittstellen/Zusatzgeräte ist dann die Schnittstelle für
- Fernauslesung und -einstellung via Netzanbindung
- Fernauslesung via Netzanbindung
- keine Eintragung ( Erlaubnis ) zur Fernauslesung oder Ferneinstellung


Und unter welcher Rubrik fällt die ferngesteuerte Zwischenkassierung bei verschlossener Gerätetür?



Geschrieben von eric am 17.05.2008 um 12:39:

 

Zitat:
Original von jasper
@gamg
tollte Fleißarbeit!

Eine dieser aufgeführten Schnittstellen/Zusatzgeräte ist dann die Schnittstelle für
- Fernauslesung und -einstellung via Netzanbindung
- Fernauslesung via Netzanbindung
- keine Eintragung ( Erlaubnis ) zur Fernauslesung oder Ferneinstellung

Und unter welcher Rubrik fällt die ferngesteuerte Zwischenkassierung bei verschlossener Gerätetür?


mal ohne Ironie: wohl unter den ersten genannten Punkt, denn diese wird ja auch steuerlich erfasst, idea laesst gruessen; kann übrigens jeder aufsteller machen.
red doch mal klartext, was Dich daran stört.



Geschrieben von jasper am 17.05.2008 um 13:11:

 

Hallo Eric!
„Kann übrigens jeder aufsteller machen.“ Wenn das so ist, dann erklär mir bitte, wie das mit der Zwischenkassierung bei verschlossener Gerätetür funktioniert.

Was hat eine ferngesteuerte Zwischenkassierung mit einer Fernauslesung und -einstellung via Netzanbindung zu tun?

Klartext:
Bei verschlossener Gerätetür kann ich meine Geräte nicht Zwischenkassieren! Auch wegen der "steuerlichen Erfassung" sei bitte vorsichtig mit deiner Äusserung: „Kann übrigens jeder aufsteller machen.“

Vielleicht schreiben wir auch über 2 unterschiedliche Vorgänge?! Und alles ganz sachlich und ohne Ironie.

Danke


Hallo gmg,
sehe ich das richtig, dass in deiner Geräteauflistung kein Gerät aus westfälischer Produktion ist? Sehe ich das richtig, dass sich nur Geräte aus westfälischer Produktion vernetzten lassen?



Geschrieben von gmg am 17.05.2008 um 13:28:

 

Hallo jasper,

doch, bei einem Gerät haben die Jungs nicht "aufgepasst":

BR 2048 Goldplay

http://a00096.berlin.ptb.de/pls/portal/docs/PAGE/SPIELGERAETE/ZULASSUNGEN/G-2048.PDF

Zum Anschluß der Spielhallenvernetzungen haben ich bis jetzt nur Systeme kenngelernt, welche über die sog. "VDAI-Schnittstelle" laufen.
Ich habe aber noch nicht alle Vernetzungen kennengelernt. Sie sind auch nicht alle gleich. Äußerrungen zu diesem Thema werde ich daher z. Zt. auch noch nicht abgeben können, da es die Vernetzung nicht gibt.

Grüße



Geschrieben von hansi am 17.05.2008 um 14:36:

 

Zur Erfassung der steuerlichen Daten habe ich eine Frage:

Kann die steuerliche Datenerfassung beziehungsweise Datenspeicherung auch außerhalb von Gerät stattfinden?



Geschrieben von TM am 17.05.2008 um 15:39:

 

hallo alle,

Klartext : ich kann auch bei verschlossenen gerät zwischenkassieren bei mir fällt
das geld aus sicherheitsgründen in tresorständer,wird dort entnommen ,gezählt ,
und als einnahme gebucht.

ich könnte auch kassieren lassen und von den bahamas aus videoüberwacht und per fernauslesung den kasseninhalt abfragen das geld auf ein bankkonto einzahlen lassen und durch onlinbankig kontrollieren.
dann noch fehler auslesen u.wann vom techniker repariert wurde ,ob manipulationen am münzprüfer oder münzröhren am geöffneten o geschlossenen gerät auftraten
evt. noch qoute oder sound per fernwirkung einstellen .
selbst verständlich kann vor ort oder fernauslesung durch ausdruck dokumentiert werden.

solange nicht gegen die spielverordnung verstossen wird sehe ich da keine probleme.


wer noch mit rechenschieber ,zählbrett und fahrrad zum kassieren geht hat selber schuld.



gruss TM



Geschrieben von eric am 17.05.2008 um 17:06:

 

Zitat:
Was hat eine ferngesteuerte Zwischenkassierung mit einer Fernauslesung und -einstellung via Netzanbindung zu tun ?
ich bin kein techniker, nur normaler anwender.
aber ich glaube du willst da was vermengen, was du entweder tatsaechlich nicht weisst, dann gute nacht, oder vorgibst nicht zu wissen, weil du es schlicht nicht willst.

im übrigen hat es tm sehr gut erklärt !

eine fernauslesung ist in der regel eine "beleglose" zwischenkassierung, wobei die worte beleglos und zwischen eigentlich falsch sind. ein beleg erscheint sehr wohl und eine zwischenkassierung setzt voraus, dass nicht gelöscht wird, damit wäre diese zudem buchhalterisch egal.

jeder grosse supermarkt funktioniert heutzutage so, dort noch kombiniert mit warenwirtschaftssystemen.

was du willst, ist doch nur wieder die olle kammelle aufrühren, die leute aus westfalen bescheissen alle anderen.. sorry wenn ich so deutlich werde.


ach und @gmg: du erfaehrst es ja sowieso irgendwie, bist ja ein schlaues köpfchen:
auch die von dir genannten geräte anderer hersteller lassen sich so auslesen via vdai schnittstelle.

zu allem:
wie gesagt nur eine anwenderantwort.



Geschrieben von jasper am 18.05.2008 um 11:29:

 

Warum denn so verbohrt? Wollten wir das Ganze nicht sachlich und ohne Ironie angehen? Hier wird doch keine olle Kammelle aufgerührt.

Das kassieren eines Tresorständers wurde von TM in der Tat sehr gut erklärt. Glücklicherweise hat es nichts mit einer beleglosen ferngesteuerten Geldentnahme zu tun. Ich bin wirklich froh, dass sich die Aussage von Eric, "es können alle Aufsteller machen", auf einen völlig anderen Ablauf bezog.

Es geht nicht um Geld, was aus Tresorständern mühevoll entnommen, gezählt und als Einnahme gebucht werden muss. Denn wie ihr, als Anwender sicherlich wißt, wurde in dem Augenblick wo das Geld in solch einen Tresorständer fällt, diese Einnahme bereits als „Überlauf“ vom Gerät als „elektronische Kasse“ gebucht. Solch ein von euch beschriebener Ablauf kann daher keine beleglose ferngesteuerte Geldentnahme darstellen. Allein um solch eine technische Möglichkeit handelt es sich aber.

Da ihr leider einer aussterbenden Gattung der "Anwender" angehört, schlage ich euch vor, sucht euch zur Aufklärung über das technisch Machbare ganz schnell neue Informationsquellen. Dann werdet ihr möglicherweise auch erkennen, dass das Glücksspiel nichts mit einem Warenwirtschaftssystemen einer grossen Supermarktkette zu tun hat.


Bis dahin



Geschrieben von angela am 18.05.2008 um 14:06:

 

Also ich praktiziere seit seit Jahren sehr erfolgreich die ferngesteuerte beleglose Geldentnahme, wieso auch nicht- es hat ja nur Vorteile! Es ist wirklich eine tolle Sache bei der man eine Menge Steuern spart, sehr zu empfehlen!



Geschrieben von KARO am 18.05.2008 um 15:10:

 

@ angela

würden Sie den Unsinn oder Schwachsinn mal deutlicher erklären und nicht hier
mit Nebelkerzen um sich schmeissen .

KARO



Geschrieben von hansi am 18.05.2008 um 16:25:

 

@ Karo,
du hast von einer Sache keine Ahnung, bezeichnest dieses dir Unbekannte aber als Unsinn oder Schwachsinn und bittest gleichzeitig um Aufklärung, was soll das denn?
Deine Art der Fragestellung kann nur das schmeißen mit Nebelkerzen bedeuten.

Glaubst Du im ernst, dass du hier eine Anleitung zur Steuerhinterziehung bekommst?? Es würde sowieso nichts bringen, da dir das notwendige Zubehör und aufgrund deiner Fragestellung auch das notwendige Verständnis fehlt.



Geschrieben von KARO am 18.05.2008 um 16:44:

 

@ hansi ,

ach Entschuldigung für meine dummen Fragen , habe garnicht gewusst das
Sie so schlau und allwissend sind .

man o man was wird hier alles in den Raum gestellt .

KARO



Geschrieben von jasper am 21.05.2008 um 19:32:

 

@Hansi,
kann die steuerliche Datenerfassung beziehungsweise Datenspeicherung auch außerhalb vom Gerät stattfinden?

Kann ist gut! Wie du selbst bemerkt hast, kann man fast alles, nur mit dem dürften ist das etwas anderes. An welcher Stelle sollten denn die Daten manipulationssicher und kontrollierbar gespeichert werden, wenn nicht im Gerät selbst?

Lesen Im § 12 der Spielverordnung heißt es dazu:

"Abs. 2: Der Antragsteller hat mit dem Antrag eine schriftliche Erklärung vorzulegen, dass bei dem von ihm zur Prüfung eingereichten Geldspielgerät
d) die Möglichkeit vorhanden ist, sämtliche Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte für steuerliche Erhebungen zu dokumentieren."



Geschrieben von TM am 21.05.2008 um 20:14:

 

Im § 12 der Spielverordnung heißt es dazu:

"Abs. 2: Der Antragsteller hat mit dem Antrag eine schriftliche Erklärung vorzulegen, dass bei dem von ihm zur Prüfung eingereichten Geldspielgerät
d) die Möglichkeit vorhanden ist, sämtliche Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte für steuerliche Erhebungen zu dokumentieren."



hallo,

gibt es denn ein gerät bei dem es nicht so ist ?


TM



Geschrieben von petergaukler am 22.05.2008 um 11:46:

 

das is ein ding



Geschrieben von Corleis am 25.05.2008 um 05:17:

 

Zitat:
Original von jasper

Lesen Im § 12 der Spielverordnung heißt es dazu:

"Abs. 2: Der Antragsteller hat mit dem Antrag eine schriftliche Erklärung vorzulegen, dass bei dem von ihm zur Prüfung eingereichten Geldspielgerät
d) die Möglichkeit vorhanden ist, sämtliche Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte für steuerliche Erhebungen zu dokumentieren."



Geschrieben von hansi am 25.05.2008 um 09:52:

 

Hallo TM,
bitte zeig mir die Person, die dir deine Frage beantworten könnte?
Die PTB kann es nicht, weil es eine Überprüfung der Nachbaugeräte nicht gibt und die Gerätehersteller, welche auch unsere Mitbewerber sind, werden es nicht wollen.


Hallo Corlais,
meinst du, dass es neben dieser MÖGLICHKEIT auch noch andere MÖGLICHKEITEN geben darf?



Geschrieben von TM am 25.05.2008 um 11:51:

 

@hansi
Hallo TM,
bitte zeig mir die Person, die dir deine Frage beantworten könnte?
Die PTB kann es nicht, weil es eine Überprüfung der Nachbaugeräte nicht gibt und die Gerätehersteller, welche auch unsere Mitbewerber sind, werden es nicht wollen.

Hallo Corlais,
meinst du, dass es neben dieser MÖGLICHKEIT auch noch andere MÖGLICHKEITEN geben darf?



Hallo hansi,

alle meine geräte sind nachbaugeräte und ich kenne viele aufsteller mit den gleichen geräten
aber es sind mir keine anderen MÖGLICHKEITEN bekannt.

auch du kannst mir kein gerät benennen.
somit sehe ich darin immer noch ein gerücht

und sollte es hersteller geben die ihre geräte mit illegalen funktionen betreiben wird es über kurz oder lang bemerkt werden (auch eine beleglose kassierung) und somit geahndet werden können.

bitte jetzt nicht wieder alte kamellen aus dem PTB Prüfbericht zitiern die hier im forumzur genüge mit halbwissen übertrieben dargestellt wurden.


gruss TM



Geschrieben von jasper am 25.05.2008 um 15:26:

 

Hallo TM,
Du schreibst von Gerücht und kannst Hansi keine Person nennen, die diesem Gerücht eine Ende setzten kann??!!

Was uns wirklich fehlt, ist die Gewissheit!
Solange es darüber keine Gewissheit gibt, dass Gerätehersteller die gleichzeitig auch Automatenaufsteller sind, ihre Nachbaugeräte genauso betreiben wie wir Aufsteller die nicht unsere Geräte selbst herstellen, wird die Gerüchteküche brodeln und zwar solange, bis aus dem Gerücht Gewissheit wurde oder aber Gewissheit über einen sauberen Wettbewerb vorherrscht.

Da sich auch nach den Erkenntnissen aus dem PTB-Bericht nichts geändert hat, sind diese amtlichen Fakten auch heute noch aktuell. Von Übertreiben und Halbwissen kann daher keine Rede sein.

Danke


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