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Geschrieben von Pitti81 am 12.07.2024 um 10:05:

 

Zitat:
Original von Zoller

Aber zunächst warte ich jetzt auf die Antwort vom ThürLVwA.


Bitte den Tenor hier veröffentlichen.

Grüße



Geschrieben von Zoller am 12.07.2024 um 10:15:

 

mach ich, aber die Antwort des LVwA dauert meist ein paar Wochen...



Geschrieben von hans-im-glück1986 am 12.07.2024 um 15:16:

 

Zitat:
Original von Zoller
Dahingehend halte ich die hM für "überholt".


Absolut legitim. Sehe ich im Übrigen nicht anders.

Ein Punkt in den Ausführungen ist aber falsch, dass die Errichtung bzw. der Betrieb eines Krankenhauses keine Aufgabe des Staats bzw. der öffentlichen Hand wäre. Die Versorgung der Bevölkerung mit (ortsnaher) medizinischer Versorgung ist ein wesentlicher Aspekt der Daseinsvorsorge bzw. dient der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe. Diese Aufgabe wird u.a. durch Krankenhäuser erfüllt. Unerheblich ist, ob diese Aufgabe auch durch Private erfüllt werden könnte (was bei jeder öffentliche Aufgabe zutreffend sein dürfte).

Übrigens hatte ich selbst ein paar Asklepios-Kliniken auf dem Tisch liegen, die natürlich gewerbsmäßig handeln. Es spielt keine Rolle, ob sie über öffentlich-rechtliche Verträge verfügen, Verträge mit Krankenkassen schließen o.Ä. - so war damals die Argumentation der Betroffenen, warum sie keiner ANzeige-/Erlaubnispflicht unterlägen...

VG


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