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Geschrieben von Puz_zle am 26.03.2008 um 20:06:

Text Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 26.03.2008
Quelle: http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=242048.html

Zitat:
Bundesminister Glos schlägt Maßnahmen für mehr Transparenz und Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich vor
Entwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes vorgelegt. Er befindet sich nun in der Ressortabstimmung. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor so genannten "untergeschobenen" Verträgen geschützt werden. Damit ist der Wechsel eines Telefonanbieters oder die Umstellung der Betreibervorauswahl auf Initiative eines neuen Anbieters gemeint, ohne dass der Anschlussinhaber dem zugestimmt hat.

Dem neuen Anbieter ist es derzeit möglich, mündlich den Telefonvertrag des Kunden ohne dessen Einverständnis beim bisherigen Anbieter zu ändern. In der letzten Zeit ist es hier verstärkt zu Missbräuchen gekommen. Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, hierzu: "Künftig soll ein neuer Anbieter den Telefonvertrag nur noch ändern können, wenn er nachweist, dass der Kunde dies auch wirklich möchte. Eine Umstellung des Vertrages durch den neuen Anbieter auf Zuruf soll ausgeschlossen werden."

Darüber hinaus ist eine Neugestaltung des 0180-Rufnummernbereichs geplant. 0180-Nummern werden von vielen Unternehmen als Servicenummern benutzt. Feste Preise gelten bislang nur für Anrufe aus den Festnetzen. Die Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen sind hingegen häufig recht hoch und für die Verbraucherinnen und Verbraucher nur schwer erkennbar. "Zukünftig soll es auch feste Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen geben, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Werbung mitgeteilt werden", erläutert Bundesminister Glos. Die Neuregelung soll auch den Weg für kostenlose Warteschleifen frei machen. Bislang hängen viele Verbraucherinnen und Verbraucher oft in teuren Warteschleifen fest. Zukünftig soll es für die Unternehmen möglich sein, kostenlose Warteschleifen auch für Anrufe bei 0180-Nummern einzurichten.

Der Gesetzentwurf sorgt ferner dafür, dass die Bundesnetzagentur bei Verstößen gegen die seit vergangenem Sommer geltenden Roaming-Gebühren Bußgelder verhängen kann.

Die förmliche Abstimmung der Ressorts zu dem Gesetzesvorhaben ist eingeleitet.



Geschrieben von Puz_zle am 18.04.2008 um 11:43:

  RE: Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich

Moin Moin aus Thüringen,

zum Thema passend eine aktuelle Gerichtsentscheidung:

Pressemitteilung des VG Köln vom 18.04.2008
Quelle: http://www.vg-koeln.nrw.de/presse/pressem/2008.htm

Zitat:
Verwaltungsgericht Köln: "Tastendruck­modell" bei Telefonwerbung bleibt verboten - Verwaltungs­gericht Köln bestätigt Verbraucherschutz

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem heute den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss vom 16. April 2008 eine Verbotsverfügung der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauchs vorläufig bestätigt. Sie betrifft das "Tastendruckmodell" bei Telefonwerbung. Die Antragstellerin - ein Telekommunikationsunternehmen - ruft im Auftrag von Kunden mit Telefoncomputern bei Verbrauchern an und teilt über Bandansagen mit, dass der Angerufene einen Preis gewonnen habe. Um Näheres zu erfahren, solle er eine Taste oder eine Tastenkombination drücken, um die Verbindung zu einem Mehrwertdienst unter einer 0900-Nummer herzustellen. Nach dem Tastendruck wird das Gespräch an diese kostenpflichtige Nummer weitergeleitet.

Bei der Bundesnetzagentur gingen zahlreiche Beschwerden ein, weil sich die Betroffenen durch ungewollte Werbung belästigt fühlten. Außerdem funktioniert diese Weiterleitung selbst dann, wenn der Telefonanschluss an sich für 0900-Nummern gesperrt ist. Das führte dazu, dass auch Familienangehörige, die die Kostenbelastung nicht recht einschätzen konnten, die Anrufe entgegennahmen und durch Tastendruck die Verbindung zu dem kostenpflichtigen Mehrwertdienst herstellten. Die Bundesnetzagentur verbot dem Unternehmen deshalb am 22. Februar 2008 die ungewollten Werbeanrufe und die Weiterleitung zu 0900-Nummern per Tastendruck. Sie geht davon aus, dass die Weiterleitung zu Mehrwertdiensten nur bei Auskunftsdiensten zulässig ist.

Das Unternehmen hat gegen diese Entscheidung Widerspruch bei der Bundesnetzagentur erhoben und wollte mit einem Eilverfahren beim Verwaltungsgericht erreichen, dass das Verbot vorläufig nicht wirksam wird. Diesen Eilantrag lehnte das Gericht jedoch ab. Zum Schutz des Verbrauchers sei es nötig, dass das Verbot sofort gilt, entschieden die Richter. Die Weiterleitung per Tastendruck verstoße gegen das Telekommunikationsgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder umgehe Vorschriften dieser Gesetze. Gerade bei der Weiterleitung von Anrufen zu Mehrwertdienstenummern sei ein besonderer Schutz des Verbrauchers geboten.

Gegen diese Entscheidung ist innerhalb von 2 Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich.

Az.: 11 L 307/08



Geschrieben von Puz_zle am 05.07.2008 um 06:41:

  RE: Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich

Moin Moin aus Thüringen,

die Entscheidung des VG Köln zum "Tastendruckmodell" wurde durch das OVG NRW mit Beschluss vom 25.06.2008 - Az.: 13 B 668/08 - bestätigt.

Siehe Pressemitteilung des OVG > "Tastendruckmodell" bei Telefonwerbung bleibt weiterhin verboten < vom 25.06.2008
und Beschluss im Volltext:



Geschrieben von Puz_zle am 31.07.2008 um 06:44:

  RE: Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich

Moin Moin aus Thüringen,

Das Bundeskabinett hat gestern den Gesetzentwurf für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen.

Pressemitteilung des BMWi vom 30.07.08 >

Gesetzentwurf >


Siehe dazu auch im Thread Unerwünschte Telefonwerbung die Info zum Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen


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