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-- Untersagung zum Ladenöffnungsgesetz bzw. Feiertagsgesetz NRW (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=3486)
Geschrieben von hayabusa63 am 19.03.2008 um 09:02:
Untersagung zum Ladenöffnungsgesetz bzw. Feiertagsgesetz NRW
Guten Morgen aus dem wunderschönen Herzogenrath!
Lage:
Es ist Osterzeit, ich habe Vertretung für den Kollegen vom Gewerbe. Soweit so schlecht. Heute lässt uns ein Gerwerbetreibender in einem Zeitungsartikel wissen, dass er sich in Kenntnis der Rechtslage und evtl. Konsequenzen über die Bestimmungen des Feiertagsgesetz NRW hinwegsetzen und seinen Blumenladen am Ostersonntag öffnen will. Bergründung wie üblich...
Auftrag:
Mein FBL erwartet nach Rücksprache mit der BezReg, dass eine sog. Untersagungsverfügung an den Händler rausgeht.
Durchführung:
Meine Frage ist nun, bevor ich das Rad neu erfinde: hat jemand von den werten Kollegen hier so eine Verfügung schon mal in die Welt gesetzt und würde sie mir als Arbeitsgrundlage zur Verfügung stellen?
Ich sage schon mal Danke für die Reaktionen vorab!
Grüße
Jürgen Weinberg
(Merkt man eigentlich das ich in meiner Jugendzeit mal gedient habe?????)
Geschrieben von Thorsten Bäumer am 19.03.2008 um 09:16:
Hallo,
eine solche Verfügung habe ich leider nicht, ich wundere mich jedoch gerade wie forsch so ein Gewerbetreibender vorgeht. Öffentlich bekannt zu machen dass er die Gesetzeslage kennt und sich trotzdem drüber hinweg setzt. Wahnsinn. Ein wahrhafter Vorsatz!
Entweder steht er auf Bußgelder + Eintragungen im GZR, oder er will euch testen!
Vielleicht wusste er auch, dass Ihr Kollege Urlaub hat?! :-)
Viel Erfolg mit der Verfügung.
Geschrieben von Sigi2910 am 01.04.2008 um 10:16:
Was ist denn aus der Sache geworden?
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