Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Reisegewerbe (Titel III GewO) (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=14)
--- Kopie der Reisegewerbekarte für Mitarbeiter?!?!? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=3388)


Geschrieben von Steffko007 am 25.02.2008 um 16:24:

  Kopie der Reisegewerbekarte für Mitarbeiter?!?!?




hab da mal ne Frage: Muss die Kopie der Reisegewerbekarte für die Mitarbeiter beglaubigt sein!!! Wo kann ich das nachlesen? Hab nen Kunden der will das schrftlich haben.....

Danke schon mal für eure Antworten.

Liebe Grüße aus Fürth



Geschrieben von Abraham am 25.02.2008 um 16:32:

  RE: Kopie der Reisegewerbekarte für Mitarbeiter?!?!?

Moin

Das ergibt sich aus § 60 c Abs 2 GewO.

Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham



Geschrieben von Civil Servant am 26.02.2008 um 08:28:

 

Moin

eine kreisangehörige Stadt hat bei mir schon nachgefragt, ob und wie sie die Daten des Arbeitnehmers erfassen soll. Städtischerseits ist man von Missbrauchsgefahren ausgegangen. Da hier ja noch keine Vorgaben existieren - wenn ich mich recht erinnere bastelt der BLA an einer neuen Muster-VV - wird uns das Thema sicherlich erhalten bleiben.

Gruß

Frank Schuster



Geschrieben von Abraham am 26.02.2008 um 09:01:

 

Moin

Wir haben das Thema der Erfassung der Mitarbeiter auch schon diskutiert.

Es ist schon ein recht großer Schritt von der eigenen Reisegewerbekarte für den Angestellten hin zu einer beglaubigten Fotokopie der Erlaubnis des Arbeitgebers oder einer Zweitschrift.
Sofern die Angestellten nicht erfasst werden, wird die Erteilung von Auskünften sicherlich schwieriger.

Damit meine ich jetzt nicht nur Anfragen des Jobcenters, sondern oftmals auch Anfragen der Betroffenen selbst, die bei uns nachfragen, weil sie gegenüber dem Rentenversicherungsträger Nachweise erbringen müssen....

Die Frage ist nur, wer sollte diese Daten erfassen?

Die Gemeinde, die die Reisegewerbekarte des Prinzipals ausgestellt hat, weil sie über die Gültigkeit und den Umfang der Karte im Bilde ist und, im Falle des Widerrufs auch die Kopien und Zweitschriften einziehen müsste?

Oder die jeweilige Gemeinde in der der Angestellte wohnt, weil Nachfragen über eine mögliche Erlaubnis am Wohnort der jeweiligen Person gehalten werden?

Oder vielleicht bei Beiden?



Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH