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Geschrieben von Puz_zle am 15.02.2008 um 14:03:

Text VG Leipzig - Vergnügungssteuer nach Spieleinsätzen

Pressemitteilung des VG Leipzig vom 13.02.2008
Quelle: http://www.justiz.sachsen.de/vgl/content/888.php

Zitat:
Vergnügungssteuer von Spielautomatenbetreibern zu Recht erhoben

Das Verwaltungsgericht Leipzig hat heute die Klagen eines Spielautomatenaufstellers gegen die Erhebung von Vergnügungssteuer abgewiesen.

Die Stadt Leipzig erhebt für den Betrieb von Geldspielautomaten Vergnügungssteuer i.H.v. 7,5 % des Spieleinsatzes. Grundlage hierfür ist die am 1.10.2006 in Kraft getretene Vergnügungssteuersatzung. Mehrere Spielautomatenaufsteller haben hiergegen Klage erhoben. Sie halten die Vergnügungssteuersatzung für rechtswidrig. Die Bemessung der Steuer anhand der Spieleinsätze, also ohne Abzug der ausgezahlten Gewinne sei nicht sachgerecht und habe erdrosselnde Wirkung.

In zwei Musterverfahren hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig mit Urteilen vom heutigen Tag die Klagen abgewiesen. Sie hält die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Leipzig für rechtmäßig. Die Entscheidungsgründe im Einzelnen liegen noch nicht vor.

Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Angelegenheit hat die Kammer die Berufung zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht zugelassen.



Geschrieben von Meike am 16.02.2008 um 09:03:

 

Hallo Puzzle,

spannendes Urteil.

Hiernach dürfte es keinen 24-er oder 36-er Roulette in Leipzig geben.

Gruß
Meike


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