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Geschrieben von Kneip am 29.01.2008 um 14:50:

  Bestimmung der Betriebsstätte

Moin zusammen,

Folgender Fall bringt mich zum Überlegen:

Jemand hat in der Nachbarstadt eine Dachfläche gemietet und will dort eine große Fotovoltaikanlage draufsetzen. Abnehmer des erzeugten Stroms sind die dort ansässigen Stadtwerke.

Da sich in diesem Ort aber nur die Fotovoltaikanlage befindet, will er sein Gewerbe hier (an seinem Wohnort) anmelden. Jetzt fange ich an zu grübeln:

Ist jetzt die Nachbarstadt die zuständige Behörde für die Gewerbeanmeldung, weil sich dort die Anlage befindet und der Strom eingespeist wird, oder ist das Gewerbe hier anzumelden, weil die Verwaltung von der hiesigen Wohnung aus geschieht.

Oder ist die Fotovoltaikanlage sogar eine unselbstständige Zweigstelle und hier die Hauptnierderlassung?

Weißnicht



Geschrieben von J. Neu am 29.01.2008 um 15:03:

 

Hallo,

bitte mal hier nachschauen. Sollte die Frage beantworten.

Viele Grüße
J. Neu



Geschrieben von Kneip am 29.01.2008 um 15:31:

 

Das tut´s Danke


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