Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
--- Gaststättenrecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=12)
---- Sonderforum - Deregulierung des Gaststättenrechts (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=19)
----- Gaststättenrecht in Europa (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=316)


Geschrieben von René Land am 21.12.2005 um 23:03:

  Gaststättenrecht in Europa

Hallo liebe Kollegen,

auch ich sitze im Moment an einer "kleinen" Betrachtung zum vorliegenden Entwurf der Deregulierung des Gaststättenrechts (demnächst im nicht öffentlichen Forenbereich zu lesen).

Momentan schlage ich mich mit der Frage herum, wie das Gaststättenrecht bei unseren Nachbarn in Europa gehandhabt wird.

Ich habe heute mal mit der Schweiz angefangen.

Ergebnis:
Gaststättenrecht ist dort Ländersache und in den kantonalen Gastgewerbegesetzen geregelt.

Beispiel

In der Regel gibt es eine Verordnung zu diesen Gastgewerbegesetzen.

Beispiel

- Das Gaststättengewerbe ist in den meisten Fällen erlaubnispflichtig.
- Wenn Erlaubnisfreiheiten bestehen, gilt dies in der Regel nicht für Alkohol.
- Es gibt eine Art Unterrichtungsnachweis
- Auch die Abgabe von Alkohol im Einzelhandel ist meist erlaubnispflichtig!

Aber auch in der Schweiz gibt es Diskussionen zur Deregulierung die Gaststättenrechts: Beispiel

Aufruf Aufruf Aufruf Aufruf
Ich wäre allen sehr verbunden, wenn wir gemeinsam auch aus anderen europäischen Ländern einen kurzen Einblick in das Gaststättenrecht zusammentragen könnten. Das Ergebnis sollten wir hier im öffentlichen Bereich posten, da es sicherlich auch für andere Belange als die "Deregulierung" von Nutzen sein kann.

Viele Grüße und schon mal im Voraus Danke

R. Land



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 23.12.2005 um 10:34:

 

Hallo, Herr Land ..... und ein freundliches Moin aus dem Land des Lächelns!

Auch ich wünsche mir hier mehr Informationen, wie es in Europa geregelt ist. Deshalb hatte ich das Thema ja auch bereits einmal kurz angeschnitten. Denn was nützt es, wenn das GastG kippt und durch die Hintertür in 3 - 4 Jahren lt. EU-Beschluss wieder eingeführt werden muss. verwirrt

Nur leider gab es hier außer einigen netten "Nickligkeiten" nicht wirklich eine Resonanz, obwohl sicherlich viele Kollegen aus den Grenznahen Regionen Kollegen in den dort zuständigen Behörden persönlich kennen.

Also, teilt uns hier doch bitte (ggf. mit Link) mit, wie die Regularien im europäischen Ausland sind. Auch von mir hierfür ein herzliches Danke



Geschrieben von Manfred Milbrodt am 24.12.2005 um 09:59:

 

Zitat:
Original von Kramer-Cloppenburg
Hallo, Herr Land ..... und ein freundliches Moin aus dem Land des Lächelns!



obwohl sicherlich viele Kollegen aus den Grenznahen Regionen Kollegen in den dort zuständigen Behörden persönlich kennen.

Also, teilt uns hier doch bitte (ggf. mit Link) mit, wie die Regularien im europäischen Ausland sind. Auch von mir hierfür ein herzliches Danke


.. das habe ich versucht, mit dem Ergebnis:
"Wat schall dat, ....ät küt wie ät küt*..."

Leider sind einige Kollegen nicht so interessiertnichts hören, nichts sehen...

Dennoch am Ball bleiben!
Gruß
Manfred Milbrodt

*(Anm. d. Verf.: habe den letzten Halbsatz zum besseren Verständnis der überwiegend rheinischen Forenmitglieder vom plattdütschen übersetzt)



Geschrieben von René Land am 11.01.2006 um 17:44:

  Gaststättenrecht in Österreich

Hallo liebe Kollegen,

leider hat sich aus den Tiefen des Forums kein weiterer Mitstreiter gefunden, der mir bei der Suche nach gaststättenrechtlichen Regelungen in unseren Nachbarländern helfen wollte. Heul

Ich bin aber zumindest im Fall der Republik Österreich selbst noch fündig geworden. Also:

Das Gaststättenrecht ist in Österreich in der Gewerbeordnung geregelt und zählt dort zu den sogenannten "reglementierten" Gewerben (§ 94 Nr. 26).

Nach § 111 ist sowohl die Beherbergung als auch die Verabreichung von Speisen sowie der Ausschank von Getränken erlaubnispflichtig.

Freistellungen von der Erlaubnispflicht bestehen gemäß § 111 Abs. 2 für:
• die Verabreichung von Speisen und Getränken in Omnibussen
• für Schutzhütten (Berghütten)
• die Verabreichung einfacher Speisen, nichtalkoholischer Getränke und Bier bei Vorhandensein von nicht mehr als acht Bewirtungsplätzen
• die Beherbergung von nicht mehr als 10 Gästen mit Frühstück und kleinen Imbissen
• den Buschenschank (Straußwirtschaft)
• den Ausschank nichtalkoholischer Getränke durch Automaten.

Die Gaststättenerlaubnis beinhaltet sowohl raumbezogene als auch
personenbezogene Kriterien. Es besteht die Pflicht zur Erbringung eines Befähigungsnachweises der im Übrigen wesentlich weiterreichende Anforderungen stellt, als der z. Zt. in Deutschland übliche „IHK-Nachweis“.

Für alle Interessenten habe ich im Dateianhang die Gewerbeordnung - 1994 der Republik Österreich als PDF-Dokument angehangen. Sie ist ein Abdruck der zum 3. Januar 2006 gültigen Fassung, wie sie unter http://www.ris.bka.gv.at/ , dem Rechtsinformationssystem des Österreichischen Bundes verfügbar war.

Der aktuelle Gesetzgebungsstand ist dort stets aktuell abrufbar - setzt jedoch bei großen Gesetzestexten eine schnelle Internet-Verbindung voraus (sonst lange Wartezeit).

Freundliche Grüße

R. Land


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH