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Geschrieben von Kai B. am 14.01.2008 um 13:41:

  Verschiedene Fragen zur Reisegewerbekarte

Hallo,

ich habe folgende Fragen zum Reisegewerbekartenrecht:

-Handelt es sich bei der Tätigkeit des "Tauchlehrers" um ein stehendes Gewerbe, wenn der Gewerbetreibende zwar auf "Bestellung" tätig wird, aber für diese Tätigkeit natürlich keine feste Betriebsstätte hat.

-Kann bei einer Verlängerung einer Reisegewerbekarte gleichzeitig eine Erweiterung der Tätigkeit eingetragen werden?
(In diesem Fall eine Erweiterung mit dem Begriff "Handel mit Lebensmitteln...)

-Dazu gleich die nächste Frage: Kann die Bezeichnung "Ankauf bzw. Feilbieten von Lebensmitteln" in die Reisegewerbekarte eingetragen werden...oder sind für den Handel mit Lebensmittel besondere Sachverhalte zu beachten?


Vielen Dank schon mal im Voraus!!!



Geschrieben von Antonia Thien am 14.01.2008 um 15:28:

  RE: Verschiedene Fragen zur Reisegewerbekarte

Hi,

ich mach's mal kurz:

zu 1) definitiv "Ja"!

zu 2) Ja. Die Erweiterung kann jederzeit beantragt werden, also auch im Zusammenhang mit einer Verlängerung der RGK.

zu 3) Den "Ankauf von Lebensmitteln" habe ich noch nie im Reisegewerbe erlebt. Das Feilbieten von Lebensmitteln ist natürlich möglich. Wir beteiligen beim Antragsverfahren das Veterinäramt/die Lebensmittelüberwachungsbehörde. In der Karte wird dann die Tätigkeit möglichst genau eingetragen (z.B. verpackt oder unverpackt), es sei denn, es handelt sich um eine Tätigkeit, die unter § 55 a GewO fällt.


Viele Grüße
A. Thien



Geschrieben von Kai B. am 14.01.2008 um 16:47:

 

Vielen Dank Frau Thien!!!


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