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Geschrieben von Frau Lange am 12.12.2005 um 15:24:

  Gewerbeanmeldung einer holländischen "Stichting"

Hallo!

Ich habe folgendes Problem und ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Eine holländische Firma möchte hier ein Gewerbe anmelden (unselbst. Zweigstelle). Die Gesellschaftsform ist eine "Stichting". Ich nehme mal an, dass es eine Stiftung ist. Oder?

Wie muss ich diese "Stichting" gewerberechtlich behandeln? Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

Die Tätigkeit ist: Einzelhandel mit Nahrungsergänzungsmitteln u. Beratung.

Unter www.kvk.nl habe ich schon nachgesehen und habe diese Firma dort auch gefunden. Na ja, ich gehe mal davon aus, dass ich die richtige Liste hatte. (Kann eben kein holländisch!)

Danke schon mal im Voraus für die vielen rauchenden Köpfe.

Hilfe

Anja Lange



Geschrieben von René Land am 12.12.2005 um 23:50:

  RE: Gewerbeanmeldung einer holländischen "Stichting"

Hallo Frau Lange,

da haben Sie ja eine interessante Rechtsform auf dem Tisch großes Grinsen .

Mit Ihrer Interpretation "Stichting = Stiftung" liegen Sie vollkommen richtig. Problematisch ist natürlich nun die Einordnung der "Stichting" in das deutsche Recht. Ich habe jedoch im Internet als auch in meiner Literatur nichts gefunden, was dagegen spricht, eine "Stichting" wie eine Stiftung nach deutschem Recht zu behandeln.

Sie haben es demnach mit rechtsfähigen juristischen Person zu tun, in der ein bestimmtes Zweckvermögen rechtlich verselbständigt ist.

Einen Link zur Begriffsdefinition habe ich hier gefunden.

Freundliche Grüße

R. Land


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