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Geschrieben von anders am 25.10.2007 um 19:47:

  Spielsucht: Was haben Glücksspielsuchtvereine mit einem Theater gemeinsam

Es fehlt Ihnen an Ernsthaftigkeit Probleme lösen zu wollen!

Wann haben die Glücksspielsuchtvereine jemals ein nationales Glücksspielgesetz ohne Ausnahmen gefordert?

Wann haben die Glücksspielsuchtvereine jemals die Forderung nach einer Begrenzung der Gewinnhöhe gestellt?

Wann haben die Glücksspielsuchtvereine jemals eine Einnahmen-/Ausgabenabrechnung öffentlich vorgelegt?

Wann haben die Glücksspielsuchtvereine in den letzten Jahrzehnten jemals eine detaillierte und überprüfbare Suchtstatistik auf Länder- und Bundesebene vorgelegt?

Detailliert bedeutet: „Glücksspielsuchtkranke aus allen möglichen Bereichen zu erfassen." Hier eine nur kleine Auswahl:

1. Staatlichen Spielbanken
2. Privaten Spielbanken
3. Automatenhallen
4. Lotto
5. Sportwetten
6. Lotterien gleich welcher Art
7. Ratespiele gleich welcher Art
8. Fernsehglücksspiele gleich welcher Art
9. Internet-Glücksspiele gleich welcher Art
10. Pferdewetten
11. Poker
12. Bingo

Wenn man die Glücksspielsucht wirklich ernst nehmen will, dann muss man alles noch einmal in Haupt- und Untergruppen unterteilen.

Wenn man das Thema Glücksspiel wirklich staatlich kontrollieren will, dann kommt man um eine konsequente nationale Neuordnung einfach nicht herum.


Warum eigentlich die Leistungsanforderungen an die Glücksspielsuchtvereine?

Weil sie es bis heute immer wieder geschafft haben, ohne einen Befähigungsnachweis an gemeinnützige Gelder zu kommen.

Weil sie bis heute immer noch nicht die Wirklichkeit im deutschen Glücksspiel kennen.

Weil sie bis heute immer noch mit undefinierbare Schätz- oder Prozentzahlen die wirkliche Situation vertuschen.

Das Problem "Glückssuchtverein" könnte man noch unbegrenzt fortführen.

Deshalb abschließend und zur Ergänzung eine weitere irritierende und dennoch typische Aussage:

Zitat:
Ein Auszug aus: Verschärfte Maßnahmen gegen Spielsucht Spielautomaten von Gesetz nicht betroffen Das größte Problem, das sich den Suchthilfe-Einrichtungen stellt, wird allerdings auch im neuen Staatsvertrag nicht angegangen: die Spielautomaten. Diese gelten nämlich offiziell als "Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit" und unterliegen somit keiner behördlichen Reglementierung. Dabei seien 80Prozent der Menschen, die die Suchtberatungsstellen aufsuchen, Automatenspieler, sagt Füchtenschneider. Sie hofft jetzt auf eine entsprechende Bundesratsinitiative


Gefunden und alles unter: http://www.wdr.de/themen/politik/deutschland/lottogesetz/071025.jhtml?rubri
kenstyle=politik



Geschrieben von jasper am 25.10.2007 um 21:07:

 

:grandma:……….. keiner behördlichen Reglementierung.

Jetzt schlägt es 13! Wenn etwas nicht Reglementiert ist, dann doch wohl die Geräte in den Spielbanken. Oder wer kontrolliert die?

Kennen die etwa die SpielVo und SpielVwV nicht? Was können wir dazu, wenn die PTB daraus eine pflaumenweiche Packung in Form von Richtlinien bastelt und ein fernsteuerbares Glücksspiel zulässt!!?? Respekt Respekt



Geschrieben von gmg am 25.10.2007 um 22:19:

 

Bin ich richtig informiert, dass im November etwas Neues von der PTB kommen soll ????

Grüße



Geschrieben von anders am 26.10.2007 um 19:34:

 

Hallo gmg,

für den Fall, dass das stimmen sollte, habe ich noch folgende Gedankengänge:

„Pfuscharbeit bleibt Pfuscharbeit!“

Wenn man auch vorsätzlich gemachte Fehler nach einer politischen Entscheidung später erst richtig erkennt oder feststellt, dann muss man auch den Mut haben, diese alleine schon im öffentlichen Interesse unverzüglich zu bereinigen. Falsche Scham ist hier fehl am Platze!

Einen cleveren Schachzug, auch und vor allem für die Zukunft, hat man sich ja schon mit der Spielverordnung vom 01.01.2006 geschaffen. Die „Staatlichen Institutionen“ sind zum „Freiwild“ gewisser Interessengruppen geworden und müssen sich somit immer wieder einer "Lobbyistenpolitik“ beugen. Im Grunde genommen ein klarer und bequemer Missbrauch!

Führen die erwartete Neutralität und das Abhängigkeitsverhältnis in Bezug auf das persönliche Dienstverhältnis, die persönliche Gutachtertätigkeiten und der allgemeine Überprüfungsauftrag von Automaten nicht zu einem Widerspruch in der Sache?

Wollen die Gesetzgeber jetzt erneut oder schon wieder mit unrealistischen Weisungen und Forderungen die Wissenschaft und deren staatliche Institute für ihre Ziele missbrauchen? Egal ob so oder so. Dieses Forum wird mit Sicherheit auch alle neuen Schwachpunkte einer „Flickschusterei“ gnadenlos aufdecken. Übrigens haben die Betroffenen doch gar keine andere Wahl.

Erkannte Fehler ersatzlos durch neue klare Gesetze zu ersetzen, das wären die Pflicht und ein Erfolgserlebnis für alle betroffenen Behörden und die Glücksspielanbieter gewesen!

Nicht die vielen bemängelten Späterkenntnisse aus den Behörden, Glücksspielanbietern und dem Kundenkreis dürfen zu einer Gesetzesänderung im Glücksspiel führen. Hier sollte das Allgemeinwohl vor den persönlichen Interessen stehen. Nur das bringt dem Staat die gewünschten Mehreinnahmen.

Na mal sehen was dieses Mal herauskommt? Zeit genug haben ja alle gehabt!

Gruß anders



Geschrieben von jasper am 26.10.2007 um 21:02:

 

@anders
Zeit genug haben ja alle gehabt!

Wer sind alle verwirrt
Die Wichtigsten, nämlich diejenigen, die von solchen Änderungen am meisten betroffen sind und solche unüberlegten Änderungen an der Front durchzusetzen haben, wurden nicht gehört!! – Oder kennst Du einen Aufsteller der dazu befragt wurde? Mal abgesehen von denen, die von den Herstellern für „ihre Meinung“ bezahlt werden. wut



Geschrieben von anders am 27.10.2007 um 10:36:

 

Hallo jasper,

ich meine alle diejenigen, die für die gegenwärtige rechtsunsichere Gesetzgebung verantwortlich sind!

Alle, die diesen chaotischen Zustand unterstützen!

Alle, die diesen untragbaren Zustand trotz Kenntnis und als eigentliche Nutznießer einfach nur aussitzen!

Alle, die nur herumlungern und ohne erkennbare Leistungen Gelder abfordern, Gelder die letztendlich auch von den Kunden der Glücksspielanbieter kommen können!

Und allen voran, die „Experten“, „Sachverständigen“, „Gutachtern“, „Lobbyisten“ und natürlich auch die „Glücksspielsuchtvereine“

Zitat:
Oder kennst Du einen Aufsteller der dazu befragt wurde?


Nein! Das hängt aber auch damit zusammen, dass die Automatenaufsteller vor vielen Jahrzehnten die Situation und Möglichkeiten der technischen Entwicklung nicht erkannt haben oder erkennen wollten.

PG ist da mit Sicherheit allen um viele Meilen vorausgewesen gewesen. Er hat eine Vision optimal umgesetzt und nutzt doch nur die neuen technischen Möglichkeiten für sich sehr gut aus. Dem ist ja auch grundsätzlich nicht hinzuzufügen, wenn nicht auch noch der Gesetzgeber diesen Zustand und die damit entstandene Monopolstellung im Rahmen von Absatzsicherungsgesetzen festschreiben würde.

Gruß anders



Geschrieben von Meike am 28.10.2007 um 06:43:

 

Hallo anders,
Gruß an Alle,

was ich jetzt schreibe, sind nur Aussagen wie es im Land NRW aussieht,
in den anderen Bundesländern kann es ähnlich aussehen, aber dies weiß ich nicht genau:

Ich empfehle jedem die homepage vom Landtag NRW. Dort wird jederman wirklich sehr gut und zeitnah über Gesetzesinitiativen (in die das Land involviert/beteiligt ist/wird), Anfragen und Stellungnahmen informiert.

Dort kann man z.B. alle Stellungnahmen von Verbänden, Gutachten u.a. zum Gesetz des Landes NRW zum Lotteriestaatsvertrag nachlesen.

Dort kann man z.B. auch den "Suchtbericht des Landes NRW" (in dem natürlich auch die Glücksspielsucht behandelt wird) nachlesen.

Die Landesfachstelle Glücksspielsucht mit ihren Schwerpunktberatungsstellen veranstalten u.a. Fachtagungen zu denen auch Tagungsreader abgerufen werden können.

Im November letzten Jahres wurde z.B. der neuen Spielverordnung eine eigene Tagung gewidmet auf der auch die ordnungsrechtlichen und polizeilichen Aufgaben / Problematiken dargestellt wurden.

Die detaillierten "Suchtstatistiken", wie anders diese gefordert hatte, werden für NRW von den Vereinen gg. Glücksspielsucht fortlaufend erstellt. Da ich diese persönlich kenne, habe ich da noch keine mangelnde Detailschärfe erkennen können.

In NRW sind die Schwerpunktberatungsstellen für viele Ordnungsbehörden die erste telefonische Anlaufstelle, wenn es Problematiken mit Fungames u.a. gibt.

Deine Kritik kann ich daher in NRW überhaupt nicht nachvollziehen.


Ich bedauer viel mehr die mangelnde Transparenz des Bundes.



Gruß Meike


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