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Geschrieben von Schwarzer am 25.10.2007 um 14:33:

Fragezeichen Rest- und Sonderposten

liebe Gemeinde.

Ich bin auf der Suche nach Inspiration:
Es liegt ein Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 GewO vor.
Beantragt ist folgende Tätigkeit:
Feilbieten und Ankauf von
Produkten aus Rest- und Sonderposten von Firmen und Haushaltsauflösungen.

Das ist nunmal ein weites Feld und ich versuche stets, den Leuten wenigstens die Bezeichnung von Warengruppen abzuringen.
Ich suche nach einer griffigen Bezeichnung der Artikelgruppen unter die man das abarbeiten könnte.

Hat jemand eine Idee?



Geschrieben von Ingolstadt am 25.10.2007 um 15:09:

  RE: Rest- und Sonderposten

Kollege Schwarzer,

die oben vorgeschlagene Bezeichnung beschreibt durchaus zutreffend den Geschäftsgegenstand. Es handelt sich hier um einen "Ramschverkauf" der im stehenden Gewerbe schon länger üblich ist.

Da es sich um Waren aus allen Bereichen handelt, ist eine Beschränkung auf Lebensmittel, Weißware, Haushaltsgeräte etc. nicht möglich. Unter einem Handel mit Sonderposten, Restware etc, können sich der Verbraucher oder die Kontrollorgane durchaus etwas vorstellen. Insofern ist der Umfang der Tätigkeit gut zu erkennen. Wenn der Inhaber der RGK auf seinen Wanderlagerveranstaltungen stattdessen wertvolle Pelze, Orientteppiche oder Hifi-Geräte der Luxusklasse anbietet, gehört dies nicht zum üblichen Handel mit "Sonder- und Restposten".



Geschrieben von ruda am 25.10.2007 um 16:10:

  RE: Rest- und Sonderposten

Hallo, Schwarzer, wenn Du die beantragte Formulierung so hinein schreibst, empfehle ich Dir ein Begleitschreiben an den Inhaber der RGK: Zur Klarstellung ... informiere ich Sie über ... Damit deutlich ist, welche Gegenstände im Reisegewerbe nicht vertrieben werden dürfen.



Geschrieben von Schwarzer am 26.10.2007 um 08:10:

  RE: Rest- und Sonderposten


an die Kollegin Ruda und den Kollegen Kirchhammer,

die Antworten sind prima und haben mir sehr weitergeholfen. Vielen Dank Ihnen beiden.

Schöne Grüße aus Aschaffenburgsmile


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