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Geschrieben von anders am 14.10.2007 um 10:00:

  Sachsen-Anhalt: Gesetzentwurf - Vorteile eines Lottomonopols heftig umstritten

Magdeburg ( js ). Der Landtag hat gestern den Entwurf für ein neues Lottogesetz zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Landesregierung will mit dem Gesetz und einem Staatsvertrag das staatliche Lottomonopol in den Ländern bewahren, um angeblich die Spielsucht zu kanalisieren. Das Tippen im Internet sowie Jackpot-Werbung sollen künftig verboten sein. SPD und große Teile der CDU unterstützten die Regierung. Die Linke bezweifelte, dass es dem Staat um Spielsuchtbegrenzung geht und verwies auf vordergründige Finanzinteressen. Die FDP trat für eine Öffnung des Marktes ein, da andernfalls Umsätze sinken, worunter der Landeshaushalt und die aus Lottogeldern finanzierte Sport- und Kulturförderung leidet.

Die Lotto-Toto GmbH hatte vor der Debatte vor Einbußen gewarnt, da Private von Niedrigsteuergebieten aus agierten. Privatanbieter hatten entgegnet, dass selbst auf dem seit 2002 liberalisierten britischen Markt 15 Prozent Spielsteuer erhoben würde und die Einnahmen gestiegen seien.

Laut Bundesverfassungsgericht darf der Staat das Wettmonopol nur aufrechterhalten, um die Spielsucht zu begrenzen. Bis 31. Dezember muss dies geregelt sein, andernfalls muss auch der deutsche Markt geöffnet werden.

Gefunden unter: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/?sid=&em_cnt=48684
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