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Geschrieben von anders am 10.10.2007 um 07:15:

  Post-Konkurrenten: Schon wieder Ausnahmeregelungen geplant!

Wer in Deutschland den geregelten Mindestlohn nicht akzeptiert, also seinen Rechten und Pflichten als Unternehmer nicht nachkommt, der kann keinen Anspruch auf Sondervergünstigungen haben!

Wird die oft einzige, zu erbringende Steuerart in Deutschland für einige "Profitgeier" abgeschafft?

Hatten oder haben wir nicht immer noch ein Mehrwertsteuerproblem im Glückspielbereich?


Mehrwertsteuerbefreiung

Post-Konkurrenten können hoffen

Im Streit um das Mehrwertsteuer-Privileg der Deutschen Post können die Wettbewerber hoffen. Finanzminister Peer Steinbrück stellte ihnen in Aussicht, dass der Steuervorteil erweitert werden könnte. Alle Postanbieter, die in Deutschland flächendeckend Universaldienste anbieten, sollten in den Genuss des Mehrwertsteuerprivilegs kommen, sagte Steinbrück am Rande des EU-Finanzministertreffens in Luxemburg. Das "Handelsblatt" hatte berichtet, dass auch Bundeskanzlerin Angela Merkel die entsprechenden Nachteile für die Post-Wettbewerber aufheben will.

Post muss flächendeckende Versorgung garantieren

Nach geltendem Recht sind Umsätze der Deutschen Post AG im Bereich der "Universaldienstleistungen" von der Mehrwertsteuer befreit. Wettbewerber des früheren Staatskonzerns müssen die 19 Prozent auch nach dem Wegfall des Briefmonopols zum Jahresende auf ihre Preise aufschlagen. Wichtigstes Argument für die Befreiung der Post ist, dass sie dafür eine flächendeckende Versorgung mit Briefdienstleistungen sicherstellt und die Zustellung auch in kleinen oder abgelegenen Gebieten garantiert.

Anlass für die neuen Überlegungen sind dem "Handelsblatt" zufolge die bisher erfolglosen Vorstöße Merkels, Post und Gewerkschaft ver.di zu Nachverhandlungen ihrer umstrittenen Vereinbarung über einen Mindestlohn von acht bis 9,80 Euro die Stunde zu bewegen. Die Konkurrenten der Post lehnen eine Übernahme des Vertrages als zu teuer ab.

Gefunden unter: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/post6.html


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