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Geschrieben von tfis am 27.09.2007 um 15:43:

  Spielhalle / Gaststätte

Hallo,

eine kurze Frage:

Gilt eine Spielhalle als eine Gaststätte nach §1 Gaststättengesetz, wenn dort zwar alkoholfreie Getränke verabreicht werden, dieses jedoch selbstverständlichn nicht den (eigentlichen) Grund des Betriebes darstellt?

Falls ja:
1.) Wenn die Verabreichung von Getränken eingestellt wird, was dann?
2.) Falls Getränke von den Besuchern einhändig mitgebracht werden, gilt der Verzehr in der Spielhalle als Verabreichung?
3.) Wie wird dann Hauptraum / Nebenraum nach HessNRSG definiert?

Stichwort: Schankwirtschaft =/ Vergnügungsstätte.

Danke im voraus.


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