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Geschrieben von anders am 19.09.2007 um 11:14:

  GEZ: Aktuelle und wichtige Hinweise zu einer Zwangsanmeldung

Eine wichtige Information für alle, die auch mit den GEZ-Methoden Schwierigkeiten haben oder bekommen haben.

Aufgrund eines immer noch laufenden Verfahrens, nur ein Auszug aus dem bisherigen und chronologischen Ablauf! Alles bei - Gefunden unter: htp://www.gez-abschaffen.de/ - "Meine" Zwangsanmeldung
Zitat:
Norddeutscher Rundfunk
Herrn Klaus Siekmann
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
17. August 2007
Zwangsanmeldung/
Gebührenbescheid

Sehr geehrter Herr Siekmann,

zunächst einmal bedanke ich mich dafür, dass ich nun per Bescheid die Gelegenheit bekommen habe, Rechtsmittel gegen die vermutlich von Ihnen persönlich veranlasste Zwangsanmeldung einzulegen. Genau wie in anderen mir bekannten Fällen verlangen Sie auch gleich einen Säumniszuschlag,...na ja...

Es ist für mich als Journalist sehr hilfreich, selbst einmal in einer Situation zu sein, von der ich ansonsten nur höre oder lese. Sie hatten mir Anfang des Jahres mit Ihrer Zwangsanmeldung sehr geholfen, meine Bequemlichkeit zu überwinden und umgehend eine Rubrik zum Thema "Zwangsanmeldung" anzulegen (wie finden Sie die eigentlich?). Mein kleines eigenes Zwangsanmeldetagebuch auf meiner Website kennen Sie sicherlich auch schon.

Ganz wichtig für meine Arbeit: Ich kann jetzt ***fühlen***, wie es Menschen geht, die von einer Institution wie der Ihren (mutmaßlich) gemobbt werden (ich ***empfinde*** es zumindest so und nenne die Art, sich regelrecht an Menschen festzubeissen und sie zu bedrohen, "Klammermobbing"Augenzwinkern . Die DDR tat es und einige Hardcore-Psychosekten tun es auch.

Das ganze Vorgehen bei Zwangsanmeldungen ist wirklich gut ausgeklügelt: Zuerst erzeugen Sie Hilf- und Wehrlosigkeit (man kann ja erstmal keinen Widerspruch einlegen, Anfechtung funktioniert schon gar nicht, Rücktritt geht sowieso nicht u.s.w.). Beschwerdebriefe beantworten Sie mit sinnlosen Worthülsen, die völlig am vorgetragenen Anliegen vorbeigehen (s. Schreiben der GEZ vom 20.3.07 an mich). Sorry, aber man hat das Gefühl, mit hirnlosen Textbausteingeneratoren zu kommunizieren. Dass Sie ganz nebenher auch Wut und sogar Hass bei einigen Leuten erzeugen, nehmen Sie billigend in Kauf - es geht ja oft um richtig viel Geld, an das Sie heran wollen.

Der Bescheid enthält dann eine Monatsfrist für den Widerspruch, die Vollstreckung wird aber schon nach 14 Tagen angedroht. Sowas macht schon mal Stress! Das ganze dann noch mit einem (in meinem Fall) um 11 Tage(!) rückwirkendem Datum versehen, nach dem die Vollstreckung also quasi unmittelbar bevorsteht. Also nochmal Stress pur! Sie verschicken dies in einem Briefumschlag mit aufgedrucktem Postvermerk (also ohne Datum im Poststempel!), so dass man das tatsächliche Eintreffen des Bescheides nicht beweisen kann. Alles zusammen erzeugt bei den betroffenen Menschen richtig Panik! Viele zahlen dann auch lieber, als sich mit so einer Allmachtsbehörde wie den ÖRR oder mit der GEZ anzulegen (ich habe im Zusammenhang mit dem Datums-Trick schon richtige Räubergeschichten gehört, die ich leider nicht beweisen kann, weil die GEZ alles abstreitet)!

Im weiteren Verfahren werden die Bürger dann mit Kapriolen (wie: weil Sie nicht unterschrieben haben, "nehmen wir den Besuchsbericht unseres Gebietsbeauftragten als Grundlage unserer Entscheidung" oder der Bürger soll per Eidesstatt versichern 24 Std. täglich, 7 Tage die Woche einen unangemeldet erscheinenden Gebührenbeauftragten in seine Wohnung zu lassen u.s.w.) und juristischen Luftblasen drangsaliert, die streckenweise nur aus oberlehrerhaften Plattitüden und willkürlich aus Urteilen zusammengestellten obiter dicten bestehen. Mit all dem soll nur zweierlei erreicht werden: Angst (beim Bürger) und viel, viel, viel Arbeit (für den Anwalt). Aus diesem Grunde finden viele Geschädigte auch keinen Anwalt. Anwälte können meistens nicht einmal ansatzweise in solchen Verfahren kostendeckend, geschweige denn gewinnbringend arbeiten. Die meisten Anwälte lehnen Verfahren wegen Rundfunkgebühren schlicht ab, mit der Folge, dass kein Rechtsschutz mehr für die Bürger besteht und die Anstalten ungestört abkassieren können. - Wie gesagt: Sehr gut ausgeklügelt. Respekt. Da hat sich das Jurastudium doch richtig ausgezahlt, Herr Siekmann!

Sie sind doch einer der Topjuristen beim NDR und Kommentarschreiber für den Beck'schen Kommentar für Rundfunkrecht. In diesem Standardwerk haben Sie Ihre juristische Auffassung zum Thema Rundfunkgebührenstaatsvertrag kundgetan (interessant, dass alle Schreiber zum Thema Rundfunkgebühren von der GEZ oder aus den ÖRR stammen und dann noch Zitate von Autoren, wie etwa Herb, bringen, die ebenfalls aus Ihren Häusern kommen - sehr komfortabel, damit in Schriftsätzen und später vor Gericht zu argumentieren!). Sie müssten als ein so renommierter Fachjurist doch eigentlich wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie bei einem Gebührenverweigerer haben. Sie könnten beispielsweise ein Auskunftserzwingungsverfahren einleiten, in dem Sie gem. § 4 Abs. 5 RfGebStV Ihre tatsächlichen Anhaltspunkte dafür darlegen, dass ich Rundfunkgeräte zum Empfang bereit halte und mich ggf. in Beugehaft nehmen lassen, falls ich die Auskunft immer noch verweigere (vgl. Gall in Beck'scher Kommentar für Rundfunkrecht, § 4, Rn 101). Was Sie hingegen versuchen, ist Geldeintreiben nach Gutsherrenart: einfach abkassieren und fertig.

Es sollte doch zumindest ein bisschen nach "Rechtsstaat" aussehen, was die ÖRR so alles machen, um an das Geld der Menschen in diesem Lande zu gelangen, oder sehe ich das falsch? Dieser Anspruch scheint mir in den letzten Jahren doch ziemlich stark zurück gegangen sein.

Sie wissen ja aus meinem Abmeldeschreiben, dass ich nicht mehr an Handlungen "teilnehmen" werde, die aus meiner Sicht ethischen Grundsätzen widersprechen und teilweise sogar mutmaßlich Straftatbestände erfüllen (Hausfriedensbruch, Gebührenüberhebung etc.). Ich erfahre von Menschen, dass sie krank werden durch Ihr mutmaßliches Klammermobbing, andere bekommen Hass nicht nur auf die GEZ, sondern auf einen Staat, der so etwas zulässt. Sie zocken ehemalige Obdachlose ab und pfeifen auf die Härtefallregelung des § 6 Abs. 3 RfGebStV. Von April 2005 bis November 2006 ist beispielsweise in NRW nur ein einziges mal freiwillig von dieser Härtefallregelung Gebrauch gemacht worden - und das im größten Bundesland Deutschlands! - Früher war der öf-fentlich-rechtliche Rundfunk dazu da, den Menschen Freude zu bringen, heute verbreitet er Angst und Schrecken! Ohne mich!

Sie (und jetzt meine ich die ARD und nicht Sie persönlich) stellen zudem den Art. 5 GG geradewegs auf den Kopf: Sie leisten sich teure Anwälte und führen aufwändige Verfahren, um Menschen zum Schweigen zu bringen (siehe "Schere im Kopf..." auf meiner Website) - alles bezahlt aus Rundfunkgebühren? Sie verweigern Informationen über Rundfunkgebührenbeauftragte mit der Begründung, dass ein "unzulässiger mittelbarer Einfluss auch auf die Programmgestaltung entsteht", wenn die Öffentlichkeit mehr darüber erfährt, wie das System bei Ihnen funktioniert. So Ihr Herr Dr. Hahn. Ein sehr merkwürdiger Umgang mit der Rede-, Presse- und Informationsfreiheit, finden Sie nicht?

Meine Abmeldung vom 28. Februar 2005 ist absolut okay und die Bestätigung der GEZ dürfte auch Ihnen vorliegen. Ich bin somit kein "Teilnehmer" mehr und werde es auch nicht mehr sein. Ich nehme an Ihren Taten nicht mehr teil und Geld dafür gibt's dafür natürlich auch keins mehr von mir. Definitiv.

Ich hoffe Sie reagieren - anders als Prof. Herb - mit hanseatischer Gelassenheit darauf, dass ich Sie ein wenig aus der Anonymität Ihrer Institution herauslöse und offen mit Ihnen in meinem Zwangsanmeldetagebuch kommuniziere, Herr Siekmann. Bitte senden Sie mir keine GEZ-Textbausteine mehr, sondern nehmen Sie mich als Mensch ernst. Klären Sie Ihre Gebührenabteilung über den Sachverhalt auf: Meine Abmeldung ist rechtsgültig und eine weitere Anmeldung gibt es nicht.

Ich bin mal gespannt, wie es weitergeht, Herr Siekmann. Wir bleiben in Kontakt!

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Höcker

PS: Sollten Sie den Wunsch haben, dass ich bestimmte Angaben in Ihren Schriftsätzen schwärzen soll, teilen Sie mir dies bitte im nächsten Schreiben mit. Sofern dies rechtlich erforderlich sein sollte, halte ich mich selbstverständlich daran. - Sollte die Zwangsanmeldung wider Erwarten nicht Ihre Idee gewesen sein, teilen Sie mir dies bitte unter Nennung des tatsächlichen Urhebers mit. Ich werde mich dann künftig mit Schreiben an diese Person wenden.


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