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--- Das Kennenlernspiel als Gewinnspiel ? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=2476)


Geschrieben von gmg am 07.09.2007 um 21:13:

  Das Kennenlernspiel als Gewinnspiel ?

Mit dem Kennenlern-Spiel kann man den Spielern die Möglichkeit geben, ein Geld-Gewinnspiel-Gerät unter"Echtbedingungen" kostenlos kennen lernen.
Das GGSG wird in der Geldannahme gesperrt.
Es erfolgt keine Auszahlung.
Erreichte Beträge werden bei einem neuen Kennenlern-Spiel gelöscht. Beträge über z. B. 50 € werden gespeichert und können als Highscoreliste ausgedruckt werden.
Der Startwert des Punktgewinnzählers ist einstellbar.

Eine sog. Auffüllkarte kann z. B. mit dem Profitester freigeschaltet werden.

Grundsätzlich ist dieser Kennenlern-Modus bei jedem fabrikneuen GGSG möglich.


Außerdem kann er jederzeit mit dem Profitester eingeschaltet werden. Es scheint da aber eine mir nicht verständliche Zusatzfunktion - nur Einschaltbar mit dem Profitester - zu geben:

Funktion Timeout:
Bei Einstellung "au" wird das Kennenlern-Spiel auf eine Zeit von 12 Minuten begrenzt.

Sind bei Ablauf der Zeit noch Spiele auf dem Sonderspielzähler, werden diese mit 1,50 € je 200 Punkte auf dem Münzspeicher verbucht.

Kann mir jemand erklären, was diese Worte bedeuten ?


Außerdem wird folgendes vom Hersteller angeregt:

Das Kennenlern-Spiel als Gewinnspiel !

Unter Beachtung der hier gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen kann in Verbindung mit dem Kennenlern-Spiel z. B. über die integrierte Highscore-Liste ein Gewinnspiel durchgeführt werden.

Diesen Satz kommentiere ich nicht !
Wir wissen alle, was in der Spielverordnung steht !

Grüße



Geschrieben von TM am 08.09.2007 um 12:20:

 

@gmg schreibt:

Sind bei Ablauf der Zeit noch Spiele auf dem Sonderspielzähler, werden diese mit 1,50 € je 200 Punkte auf dem Münzspeicher verbucht.

Kann mir jemand erklären, was diese Worte bedeuten ?


Außerdem wird folgendes vom Hersteller angeregt:

Das Kennenlern-Spiel als Gewinnspiel !

Unter Beachtung der hier gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen kann in Verbindung mit dem Kennenlern-Spiel z. B. über die integrierte Highscore-Liste ein Gewinnspiel durchgeführt werden.

Diesen Satz kommentiere ich nicht !
Wir wissen alle, was in der Spielverordnung steht !
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hallo gmg ,

selbstverständlich wissen wir was in der spielverordnung steht.

vielleicht erhält man da kein einsatz geleistet wird pro punkt eine erbse.
zum monatsende werden dann die erbsen gezählt und der sieger erhält
eine grosse tüte erdnüsse.

mir wäre diese verwendung für ein so teueres fabrikneues gerät zu schade,ich möchte damit umsatz machen.

grüsse tm



Geschrieben von AlsunaSB am 08.09.2007 um 15:05:

 

Hallo ,

zu dem Kennenlern Spiel in verbindung eines Gewinnspieles.

Bitte um Korrektur wenn ich was Falsches von mir gebe :
Kennenlern-Spiel kann nur verwendet werden bevor Geld eingesetzt worden ist. ( da war irgend so etwas) . Sprich : Wenn der GSG bespielt wurde mit Geldeinsatz ist das Kennenlern-Spiel nicht mehr möglich.

Ich persönlich kenn es so, das ein neues Gerät ( z.b. noch keine Zulassung da) als Promotion Gerät verwendet und Sachpreise auslost. Die geltenden Höchstsätze für solche Gewinnspiele stehen in den Verordnungen.

Wenn jetzt wider das schreien los geht : Das ist laut SPVO verboten , der täuscht sich nach meiner Meinung.
SPVO grob übersetzt : Ich darf meinen Kunden kein sonstigen Anreiz bieten durch die er verleitet wird Geldeinätze zu leisten die er sonst vielleicht nicht erbracht hätte.

Wenn ich ein Kunden erlaube an einem Gewinnspiel teilzunehmen, ohne das er Vorleistung tätigen muss ( vorher schon ein Gerät gespielt oder erst wenn er Geld zum Spielen wechselt ) , kann doch keiner was sagen . ! ?

Als Gewinnspiel ist hier halt kein Kreuzworträtsel oder Lostrommel oder was es noch so gibt, sondern ein GS Gerät welches deutlich dafür gekennzeichnet ist und kein Geldeinwurf und Auswurf möglich ist.
Die Speigestaltung ist das in den Gewinnspielregeln nach zu lesen.
Denk bar sind:
Mann bekommt 20€ Spielgeld auf das Gerät gebucht.
Gewonnen hat der , dar nach 2 Wochen :
Den höchsten Gewinn erzielt hat , oder
Am längsten Gespielt hat , oder oder oder
Und unverbindliche Gewinnspiele sind glaub ich in jeder Branche erlaubt.
Natürlich kann man auch anders Arbeiten und die Sache wird illegal, aber das sollte ja so nicht sein und ist dann eine Sache für die OA oder Polizei. Generell sollte man aber erst vom legalen ausgehen und dann das illegale.

Gruß



Geschrieben von TM am 08.09.2007 um 16:44:

 

@ alsuna schreibt

Natürlich kann man auch anders Arbeiten und die Sache wird illegal, aber das sollte ja so nicht sein und ist dann eine Sache für die OA oder Polizei. Generell sollte man aber erst vom legalen ausgehen und dann das illegale.

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hallo alsuna,
natürlich könntest du auch einen würfelbecher hinstellen oder hütschenspiel am tresen veranstalten.
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da der teilnehmer beim kennen-lernspiel keinen einsatz leistet und evtl.
mal ein werbegeschenk erhält kann ich darin keine möglichkeit zum illegalen betrieb sehen.
oder könntest du hier mal dazu eine möglichkeit darstellen.

gruss tm



Geschrieben von AlsunaSB am 08.09.2007 um 17:14:

 

@ TM

Wie ich schon beschrieben habe , sollte man die legale Sicht bevorzugen .
Ich will eigentlich keine bsp. Für illegal liefern , aber eins geht bevor du wider schreist !!

Kunde legt 20€ auf den Tisch und bekommt das Gewonnene bar ausgezahlt.


Gruß



Geschrieben von TM am 08.09.2007 um 18:27:

 

@alsuna

das wäre ja mit einsatz das ginge auch mit dem hütchenspiel.
aber dafür ist die MG-fraktion zuständig.

gruss tm



Geschrieben von gmg am 10.09.2007 um 21:05:

  RE: Das Kennenlernspiel als Gewinnspiel ?

[quote]Original von gmg
Außerdem kann er jederzeit mit dem Profitester eingeschaltet werden. Es scheint da aber eine mir nicht verständliche Zusatzfunktion - nur Einschaltbar mit dem Profitester - zu geben:

Funktion Timeout:
Bei Einstellung "au" wird das Kennenlern-Spiel auf eine Zeit von 12 Minuten begrenzt.

Sind bei Ablauf der Zeit noch Spiele auf dem Sonderspielzähler, werden diese mit 1,50 € je 200 Punkte auf dem Münzspeicher verbucht.

Sorry alsuna,
mit dem Profitester kannst Du jederzeit, nicht nur wenn das GGSG neu ist, in den Kennenlern-Spiel-Modus zurückkehren.

Was mich aber nach Originalbetriebsanleitung irritiert, ist die Funktion Timeout, wie ich sie oben beschrieben habe.

Ich lese, diesen Sachverhalt im Augenblick so, dass Spiele vom Sonderspielzähler nach Ablauf der Zeit von 12 Minuten mit 1,50 € je 200 Punkte auf den Münzspeicher gebucht werden.

Nun bin ich also nicht mehr im Bereich der "tanzenden Jungfrauen", sondern im Bereich des Geldes !!

Und wenn ich jetzt noch den Kennenlern-Modus ausschalte, kann ich mir das Geld vom GGSG auszahlen lassen, denn durch die Deaktivierung des Kennenlern-Spiel wird die Münzung wieder freigegeben !


Richtig oder falsch ?


Grüße



Geschrieben von AlsunaSB am 10.09.2007 um 21:45:

 

Denke eher Nein!

Wie gesagt : Kennenlern-Spiel kenn ich nur aus der Theorie .
Nach beendigen des Kennenlern-Spiels wird der Punkte und Geldspeicher wider auf null gestellt.



Geschrieben von ToshBerlin am 12.09.2007 um 00:27:

 

Zitat:
Original von AlsunaSB
Denke eher Nein!

Wie gesagt : Kennenlern-Spiel kenn ich nur aus der Theorie .
Nach beendigen des Kennenlern-Spiels wird der Punkte und Geldspeicher wider auf null gestellt.


Richtig!

Das KENNENLERN-Spiel ist NUR möglich, BEVOR das erste entgeldliche Spiel stattfindet!

Dieses Kennenlernspiel dient wie der Name schon sagt, zum KENNEN LERNEN des Gerätes wenn es gerade auf dem Markt gekommen ist.

So ist es bei adp.



Bei Bally Wulff GSG gibt es die sog. PROMOTIONSPIELE, welche bis max 4 Wochen NACH WERKSAUSLIEFERUNG bzw. NEUAUFSTELLUNG möglich ist!
Ebenfalls zum Kennen lernen eines neuen Gerätes an einem neuen oder anderen Aufstellplatz innerhalb eines Aufstellbetriebes.

Beim Promotionspiel wird eine sog. PROMOTIONKARTE in den SKS-Kartenleser gesteckt.
Es erscheint der Schriftzug PROMOTION im VFD (VakuumFluoreszensDisplay), die STARTTASTE erleuchtet und man muss sie betätigen und dann werden VIRTUELLE 2,50 € auf dem Münz-/Geldspeicher sowie eine zuvor im Servicemodus voreingestellte Anzahl an Serienspielen bzw. Punkten auf den dementsprechenden Displays aufgebucht.
Nun die PROMOTIONKARTE entfernen und das PROMOTIONSPIEL beginnt.

DIE GELDANNAHME IST WÄHREND DES GESAMTEN PROMOTIONSPIELS ABGESCHALTET UND ES WERDEN AUCH DEMZUFOLGE KEINE GEWINNE AUSGEZAHLT!

Die PROMOTIONSERIE bzw. das PROMOTIONSPIEL dauert so lange, bis der VIRTUELLE Geldbetrag auf dem MÜNZ-/GELDSPEICHER unterhalb des Mindesteinsatzes fällt!

Nun ist das PROMOTIONSPIEL beendet und muss durch Stecken der PROMOTIONKARTE abschließend beendet (das GSG wieder in den Echtspiel-Modus versetzen) werden.



Bei NSM/LÖWEN/PANTHER ist ebenfalls über eine PROMOTIONKARTE solch ein KENNENLERNSPIEL möglich. Der Aufruf bzw. die Aktivierung läuft ähnlich dem von Bally Wulff ab.

Auch hier ist eine Geldannahme- und auszahlung NICHT möglich!



Geschrieben von tapier am 12.09.2007 um 13:36:

 

Mach mal 'ne Promotion an einem Neon - echt lustig.

Nach Ablauf der viertuellen Sonderspiele gibt es direkt wieder ein Vollbild....


Und um gleich einigen hier den Wind aus den Segeln zu nehmen:
Im Promotionspiel liegt die Auszahl-/Erfolgsquote weit über 100%, es ist somit zum illegalen Spielen vollkommen ungeeignet.
Kein Betreiber der auch nur bei minimalem Verstand ist würde so etwas tun.



Geschrieben von TM am 12.09.2007 um 15:25:

 

hallo tapier,

kann mich erinnern was du sagst und damit bestätigen das man im promotionbetrieb kein ertrag erzielt.
@alsuna somit wären die 20€ weg

gruss tm



Geschrieben von tapier am 12.09.2007 um 15:40:

 

Das Kennernlernspiel ist bei ADP NUR dann möglich wenn die Datenbank noch nicht 'scharfgeschaltet' wurde.
I.d.R innerhalb der ersten 15.000 (entgeldlichen) Spiele, danach muss die Datenbank 'Scharfgeschaltet' werden durch Einstecken der Elektronischen-Lizenzkarte.



Geschrieben von ToshBerlin am 12.09.2007 um 17:39:

 

@TM:

Die Auszahlung/Erfolgsquote liegt höher wie tapier sagt. Das hat aber NIX mit einer tatsächlichen Auszahlung zu tun!

KEIN GELDEINSATZ - KEINE GELDAUSZAHLUNG!

Wenn es überhaupt so einen wahnsinnigen Aufsteller geben würde, dann würde dieser Aufsteller zwar einen guten Werbeeffekt erzielen. Aber wenn er dann am Monatsende Kasse macht bekäme er tiefste Depressionen!
So meinte tapier das meiner Meinung nach.


@tapier:

So sieht es aus - bei ADP NUR bei einer "jungfräulichen" Datenbank möglich - das KENNENLERNSPIEL!
Sobald die Elektronische Zulassungskarte gesteckt ist, ist der Menuepunkt KENNENLERNSPIEL deaktiviert - also NICHT mehr einstellbar!



Geschrieben von Meike am 12.09.2007 um 18:31:

 

Gruß an Alle,

könnte es sich vielleicht auch um eine taktische Variante handeln, d.h. man benutzt ein GGSG , welches sich im Zulassungsverfahren befindet, also noch keine Zulassung hat, als sogenanntes "Promotiongerät" und wenn ein OA-Mitarbeiter oder Polizeibeamter moniert, dass ein Glücksspielgerät ohne behördliche Genehmigung aufgestellt ist, zückt man einen alten Kommentar von Landmann und spricht hinterher von Geringfügigkeit, weil doch dann alles "eigentlich" genehmigt war.

Ich weiß, dass ich manchmal sehr versponnen denke, aber erziele damit meist eine hohe Trefferquote.


Gruß Meike



Geschrieben von ToshBerlin am 12.09.2007 um 20:51:

 

Boah nee wa...... großes Grinsen

Ich hole mal eben meinen Bauhelm Meike - die Decke kommt grad runter... Danke

Selbstbeweihräucherung und Eigenlob...

Ne lass mal - das wird mir hier nun zu heavy.

Alles was dazu zu sagen ist, wurde gesagt und deswegen tauche ich jetzt bei dieser Diskussion erstmal ab wa... smile



Geschrieben von gmg am 12.09.2007 um 21:32:

 

@ tosh

Vielleicht antwortest Du ja mir noch ! Ich möchte gerne wissen, was richtig ist.

Vielleicht hat man mir ja eine falsche Spielbeschreibung zugespielt, aber dort steht zu lesen:

Hersteller abc
Gerät: Cash XXX

Spielbeschreibung S. 17
1. Kennenlern-Spiel aktivieren und deaktivieren

Möglichkeit 1
Nur bei fabrikneuem Gerät
aktivieren des Kennenlern-Spiel mit EIN-AUS Karte

Möglichkeit 2
Mit Profitester IMMER MÖGLICH bei Münzspeicher 0000
1. F 4 "Sonderfunktionen"
2........
3. F 1 "Kennenlern-Spiel"
4. F 1 "Ein/Aus"
5. F 3 "aktivieren" bzw. "deaktivieren"
6. OK
7. 2 x.....

Wird das Gerät nicht mehr als Aktionsgerät eingesetzt, müssen Sie das Kennenlern-Spiel analog zum Einschalten deaktivieren- die Münzung ist dann freigegeben.

TIMEOUT ( F2): Bei Einstellung "an" wird das Kennenlern-Spiel auf eine Zeit von 12 Minuten begrenzt.
Sind bei Ablauf der Zeit noch Spiele auf dem Sonderspielzähler, werden diese mit 1,50 € je 200 Punkte auf dem Münzspeicher verbucht.

Von der elektronischen Zulassung WIRD ÜBERHAUPT NICHT GESPROCHEN. Und ich gehe mal aus, dass dieses Gerät auch eine EZ hat.

Es wird auch nicht von den ersten 15.000 Spielen ohne EZ gesprochen tapier. Mittlerweile sind das übrigens 3.000 Spielminuten geworden. Doch dazu in einem gesonderten Beitrag mehr.

Habe ich denn eine falsche Spielbeschreibung vor mir liegen ??
Es wäre schon sehr schön, wenn ihr auch mal eine Spielbeschreibung holt und mir dann sagt, was in dieser zum Kennenlern-Spiel geschrieben ist.

Grüße



Geschrieben von gmg am 16.09.2007 um 18:11:

 

@ alle

Nach Auswertung aller mir jetzt vorliegenden Informationen ist es tatsächlich so, wie ICH es in meinen vorangegangenen Beiträgen geschildert habe:

1) Das Kennenlern-Spiel ist bei fabrikneuem Gerät mit der Ein und Aus Karte möglich.

2) Bei "gebrauchtem" Gerät ist das Kennenlern-Spiel ebenfalls jederzeit durch den Einsatz des Profitesters möglich.

Die nach Beendigung der gewährten Spielzeit ( z. B. 12 MInuten ) noch vorhandenen Punkte werden dann auch auf den Geldspeicher übertragen. Dem Spieler wird sein "Gewinn" signalisiert. Er wird ihm jedoch nicht ausgezahlt, da im Kennenlern-Spiel die Auszahleinheit abgeschaltet ist.

Durch den Übergang vom Kennenlern-Spiel zum "Echtspiel" wird jedoch der Geldspeicher gelöscht. Insofern erfolgt auch keine Auszahlung des "gewonnenen" Geldes.


Jetzt noch die fällige Frage an tosh:

War Deine Art der Schilderung Absicht oder Unwissenheit ?

Grüße



Geschrieben von ToshBerlin am 17.09.2007 um 18:13:

 

Sie war Absicht gmg.

Denn Du hast ja gezeigt, das Du die Infos hast die Du gesucht hast.


Ihr bekommt als Ordnungsbeamte bei den Herstellern die Infos die Ihr braucht um die Geräte beurteilen zu können.

Dann habt Ihr - im Rahmen der Amtshilfe denke ich - die Möglichkeit von der PTB Angaben zu bekommen wieso, weshalb und warum da alles in ordnung ist.


Das was Ihr erfahrt von den dementsprwechenden Herstellern, der PTB oder Verbänden ist nix anderes als das, was die Aufsteller auch bekommen. Ebenso umgekehrt!



Geschrieben von gmg am 17.09.2007 um 18:27:

 

Danke tosh,

für die offene und ehrliche Antwort. Respekt


Grüße


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH