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Geschrieben von gmg am 05.09.2007 um 20:16:

  Zugelassene Geldgewinnspielgeräte

Ich habe mir heute mal die Zulassung eines X-beliebigen Geldgewinnspielgerätes von der Seite der PTB geholt und durchgelesen.

Sind übrigens wieder eine Menge neuer Geräte zugelassen worden !
Waren auch wieder Geldpunktspielgeräte dabei.

Unter der laufenden Nummer 6 der Zulassungsurkunde fand ich :

Besondere Funktionen, die erlaubt sind:

.................
- für die Prüfung von Gerätefunktionen
- für die Einstellung von Geräteeigenschaften einschließlich der Einstellung von Spielvarianten
.........................

Nun meine Frage:

Was muß man unter der "Einstellung von Geräteeigenschaften" eigentlich alles verstehen ??

Gibt es da eine Auflistung, die mal einer einstellen könnte ? Vielleicht kann man das dann auch für einen Verwaltungsmenschen verständlich erklären ?

Grüße



Geschrieben von tapier am 05.09.2007 um 23:15:

 

Hallo gmg, dein Intresse für die Funktionen der Geldspielgeräte in allen Ehren, aber vermutlich würde dir ein direkter Kontakt zu den Herstellern erheblich weiterhelfen.

In ca. 4 Monaten ist die nächste IMA, ich würde empfehlen das du dich dort mal richtig beraten lässst.

Viele Dinge stehen nicht in den Anleitungen der Geräte, aber diejenigen die dir diese Kisten verkaufen möchten sind doch manchmal sehr redselig.

Klar treiben sich hier im Forum eine Menge Aufsteller herum, aber ich gehe mal davon aus das die Informationsbereitschaft langsam nachläst.

Nichts gegen dich persönlich, aber leider bist du auf Grund deines Berufes ein natürlicher Feind der meisten von uns, und das lässt sich auch nicht ändern.

Aber eins haben unsere Berufe gemeinsam: Unsere Kunden hassen uns !



Geschrieben von ToshBerlin am 06.09.2007 um 17:02:

 

Boahh - natürlicher Feind...

Hast es knallhart ausgedrückt tapier. Aber leider entspricht es oftmals den Tatsachen.
Warum ist es so? Ich denke das die meisten es wissen.

Was die Funktionen eines Geldspielers angeht - frag die Hersteller, gehe nach Espelkamp, Berlin, Rellingen und Bingen!
Entweder organisierst mit Kollegen von Dir Werksbesichtigungen und lässt Dir dort vor Ort alles erklären, gehst zur IMA im Januar 2008 oder schreibst die Hersteller an udn bittest um Infobroschüren.

Wenn Unser eins das alles hineinschreibt, dann wird der Server hier platzen!



Geschrieben von gmg am 07.09.2007 um 20:37:

  RE: Zugelassene Geldgewinnspielgeräte

Könnte es sich bei dem Begriff

Einstellung von Geräteeigenschaften

um so etwas banales wie:

Münzsperrgrenze
Füllhöhe der Röhren
maximale Wirteauffüllung
Aktivierung des Auszahlschutzes
LED Einstellungen
Soundeffekte

usw. handeln ?

Da brauchst du nicht den Server platzen zu lassen Tosh !

Es reicht ein Ja oder Nein !


Grüße vom "natürlichen Feind" ! großes Grinsen großes Grinsen



Geschrieben von ToshBerlin am 07.09.2007 um 21:59:

 

Ach sieh mal Einer an - genau das sind die banalen Dinge, welche einstellbar sind.
Aber aufgepasst - Meike könnte in diesen Einstellmöglichkeiten vielleicht wieder was illegales drin sehen. Applaus



Geschrieben von gmg am 08.09.2007 um 11:35:

 

Hallo Tosh,


großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

Grüße



Geschrieben von Meike am 08.09.2007 um 11:47:

 

Hallo Tosh,

es geht nicht darum was Tosh oder was Meike "darin sieht".

Es geht darum, welche gesetzlichen Vorgaben es gibt.

Bei "meinen Meinungen" kannst Du versichert sein, dass ich Dir die entsprechenden Verordnungen/gesetzliche Normen oder herrschende Rechtsprechung dazu angeben kann.

Als ich das bei "Deinen Meinungen" hinterfragt habe, kam da aber nichts außer einem " Hallooo, geht's noch".


Gruß Meike



Geschrieben von ToshBerlin am 10.09.2007 um 20:37:

 

Das was zugelassen worden ist Seitens der PTB, ist gesetzeskonform!

Wenn Du damit ein Problem hast Meike, so wende Dich UMGEHEND AN DIE PTB!!!

Und mache nicht immer die Aufsteller und Betreiber von GSG an das diese illegal GSG betreiben!!

Die können R E I N garnix dafür, wenn die PTB GSG zulöässt welche nicht gesetzeskonform ist!


Und gegen die wenigen schwarzen Schafe unter den Aufstellern/Betreibern kann nur die Judikative bzw. Exekutive etwas ausrichten! Logischerweise auch dann, WENN Mitbewerber auch mal ne Meldung machen bei der Polizei bzw. dem OA.


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