Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Spielrecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=15)
--- Jackpot im GGSG (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=2444)


Geschrieben von gmg am 02.09.2007 um 18:11:

  Jackpot im GGSG

Kurze Frage:

Kann der Aufsteller / Betreiber den integrierten Jackpot eines "neuen" GGSG verändern ?

Falls ja wie ?

Nur "nach oben" oder auch "nach unten " ?

Grüße



Geschrieben von tapier am 02.09.2007 um 19:36:

  RE: Jackpot im GGSG

Ich sage erst mal JA.

An Geräten aus ADP Produktion können mit der Servicetastatur zb. Bonuspfeile EINgeschaltet werden, Jackpötte können bei vielen Geräten mit einer bestimmten Tastenkombination nach OBEN verstellt werden.

Gerüchten zufolge soll es aber Spezialprogramme geben die auch eine gezielte Auslösung dieser 'Hauptgewinne' per Netzwerk unterstützen, aber wie gesagt: Nur Gerüchte.


Es können keine Bonuspfeile AUSgeschaltet oder Jackpötte reduziert werden.

Keine dieser Einstellungen wirkt sich aber Langfristig auf das Auszahlverhalten aus.



Geschrieben von der_fragende am 03.09.2007 um 20:04:

 

Ich denke mal da diese Jackpot-System meist elektronisch an die GSG gekoppelt sind ist sicher auch eine Einstellung/Veränderung möglich. smile Genaue Auskünfte könnten die Spielgerätehersteller geben ... einfach mal fragen .... Applaus aber ob und in welcher Form die antworten ... kann man sich denken oder


Grüße aus Erfurt



Geschrieben von Stratmann am 03.09.2007 um 20:32:

 

Zitat:
Original von der_fragende
Ich denke mal da diese Jackpot-System meist elektronisch an die GSG gekoppelt sind ist sicher auch eine Einstellung/Veränderung möglich. smile Genaue Auskünfte könnten die Spielgerätehersteller geben ... einfach mal fragen .... Applaus aber ob und in welcher Form die antworten ... kann man sich denken oder


Grüße aus Erfurt


@ der_fragende

Nein, das kann ich mir nicht denken!
Seltsamer Beitrag für einen Beamten.

@ gmg

Die Möglichkeit der Verstellung über Tastenkombination wurde aus Sicherheitsgründen (Manipulation) durch updates auf die externe Servicetastatur verlagert,
das Gerät muss dabei geöffnet werden.
Die AQ erhöht sich bei Erhöhung des JPs. Eine Verstellung ist nur nach oben möglich.
Diese Möglichkeit ist übrigens kein Geheimnis und würde nur den Gast besser stellen.



Geschrieben von gmg am 03.09.2007 um 21:21:

  RE: Jackpot im GGSG

@ tapier und strathmann

Danke für die Auskünfte. Ich habe Eure Mitteilung also richtig verstanden, dass der geräteinterne Jackpot nach oben verstellt werden kann.

Das passiert mittels der Servicetastatur.

Ich habe da einen Werbeflyer eines Herstellers gelesen, in dem Aussagen zu dem geräteinternen Jackpotsystem gemacht werden: Da heisst es u. a. :
Beim Einlauf von 3 Erdbeeren - wo auch immer - erhöht sich der Wert des Jackpots, in Abhändigkeit von der Einsatzhöhe - um 1 - 20 Punkte. Wie wir ja alle mittlerweile gehört haben sind Punkte Cent.

Da steht nichts von drin, dass der Aufsteller die Punkte / das Geld des Jackpots mit der Servicetastatur nach oben verstellen kann.

Ich habe gerade in einem Gesetz nachgelesen:
Es hat der Namen UWG - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

In § 3 UWG steht:
Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig.

Ich bin zwar kein Jurist. Aber:
1) Hilfe:.................POLIZEI.
2) Hilfe:.................PTB ??

Haben wir da vielleicht einen Verstoß gegen das UWG vorliegen ????
Vielleicht kann uns ja "unsere" Polizistin ein bisschen weiter helfen.....?

Ich möchte nicht wissen, was alles noch für Merkwürdigkeiten mit den zugelassenen GGSG möglich sind !!


Grüße



Geschrieben von tapier am 04.09.2007 um 12:55:

 

Also meine erfahrung mit Geräte aus ADP Produktion ist das es manchmal nützlich ist den Jackpott oder Bonuspfeile zu erhöhen.
Warum ? - Mal angenommen ein hoher Jackpott wurde ausgelöst, der Neustart ist meisten niedrig (200.-€), andere Spieler werden dadurch 'Abgeschreckt'.
Also wird der Jackpott manuell etwas erhöht das es so aussieht das inzwischen viel gespielt wurde.

Klar kann sich kurzfristig die AQ erhöhen, aber das Gerät holt sich alles irgendwann wieder zurück.

Auf gut deutsch : Ein legales Lockmittel, Licht lockt Leute, und hohe Zahlen schalten den Verstand aus.
Spielerschutz hin oder her, es geht hier um Umsatz, und davon haben alle was.
Wir Aufsteller sind nicht das Sozialamt oder Gelddruckmaschinen, wir werden an jeder Ecke zu Kasse gebeten und dieses Geld muss ja schließlich irgendwo her kommen.
Wenn wir keinen Umsatz machen, können wir auch keine Steuern zahlen oder Arbeitsplätze erhalten.

btw.
Hat inzwischen jemand eine Statistik erstellt wieviele Spielstätten seit Inkrafttreten der neuen SpielV geschlossen wurden ?
Wie hoch sind die Einahmeausfälle der Komunen dadurch ?
Wieviel Personal wurde 'Freigesetzt' und belastet nun die Sozialkassen ?

Deswegen meine Bitte an die Mitarbeiter der OA's und FA's -
Überlegt euch gut wie Ihr die Vorschriften durchsetzt, wenn aufgrund übereifriger OA's Spielstätten (zu hohe 'Abschröpfungen')schließen müssen gibt es automatisch mehr Arbeitslose, die wiederum den Komunen Geld kosten.



Geschrieben von tfis am 04.09.2007 um 14:41:

 

Es sollte generell nicht möglich sein den Jackpot zu verstellen, egal in welche Richtung.

Industriehallen können es sich erlauben permanent auf 99999 Punkte zu stellen, bis die "freie" Konkurrenz platt ist.

Für mich eine "Umschiffung" von §6a SpielV.



Geschrieben von tapier am 04.09.2007 um 14:49:

 

Das stimmt leider auch.

Industriespielhallen dürfen sich alles erlauben, und wenn man die Betreiber mal erwischt, sorgen dessen Anwälte schon dafür das es für eine kleine Spende wieder unter dem Tisch verschwindet.

Aber das ist ein anderer Threat.



Geschrieben von Stratmann am 04.09.2007 um 15:38:

  RE: Jackpot im GGSG

Integrierte Jackpots bei PTB zugelassenen Geräten, werden durch eine bestimmte
Kombination von Symbolen bei Einlauf während des Spielablaufes erhöht.

Großspielhallen benutzen die Möglichkeit einer manuellen Jackpotverstellung kaum.
Durch die entsprechend hohen Spielezahlen ist es nicht nötig, eine manuelle Erhöhung vorzunehmen.
Der JP erhöht sich durch eben diese hohen Spielezahlen.

Aufsteller machen von dieser Möglichkeit in der Regel auch keinen Gebrauch, weil die
Erhöhung bei Geräten nach neuer SpVd eine entsprechende zeitnahe Auslösung zur Folge hätte.
Die eingestellte AQ bei vielen Geräten nach neuer Spielverordnung wird über die Höhe und Auslösung des JP gesteuert.
Wird dieser manuell erhöht, verringert sich die eingestellte Stundeneinnahme.

Bei der schon vorhandenen Problematik der hochauszahlenden Geräte nach neuer SpVd, würde sich eine solche zusätzliche Erhöhung als ruinös für jeden Aufsteller erweisen.



Geschrieben von gmg am 04.09.2007 um 17:30:

  RE: Jackpot im GGSG

@ alle

Also ist das gar nicht besonderes, wenn der Aufsteller den Jackpot mal eben nach oben anpasst ?

Zur Anpassung verwendet man dann sein Handwerkszeug, die Servicetastatur !

Was kann diese Servicetastatur wohl noch so alles ?

Grüße



Geschrieben von Stratmann am 04.09.2007 um 17:58:

  RE: Jackpot im GGSG

Zitat:
Original von gmg
@ alle

Also ist das gar nicht besonderes, wenn der Aufsteller den Jackpot mal eben nach oben anpasst ?

Zur Anpassung verwendet man dann sein Handwerkszeug, die Servicetastatur !

Was kann diese Servicetastatur wohl noch so alles ?

Grüße


@ gmg

Bitte keine Polemik, sonst werde ich sofort aus dieser Diskussion aussteigen!



Geschrieben von Meike am 04.09.2007 um 18:41:

 

Gruß an Alle,

Herr Stratmann schrieb: "Großspielhallen benutzen die Möglichkeit einer manuellen Jackpotverstellung kaum."

Mein Frage: Welche GGSG haben in Ihrer Zulassung die Möglichkeit einer manuellen Jackpotverstellung eingetragen?

Herr Stramann schrieb:"Die eingestellte AQ bei vielen Geräten nach neuer Spielverordnung wird über die Höhe und Auslösung des JP gesteuert."

Meine Frage: Wie kann man eine AQ tatsächlich einstellen, wenn die PTB es versäumt hatte, eine Definition des Begriffs bei "Langzeitbetrachtung" zu erstellen und auch der Hersteller darüber keine Information an den Endverbraucher weiter gibt?

Ihr sprecht die ganze Zeit von externen Einwirkungsmöglichkeiten ins Spielsystem.

Wie kommt Ihr auf die Idee, dass das legal ist?


Gruß Meike



Geschrieben von Stratmann am 04.09.2007 um 19:07:

 

Zitat:
Original von Meike
Gruß an Alle,
(...)

Ihr sprecht die ganze Zeit von externen Einwirkungsmöglichkeiten ins Spielsystem.

Wie kommt Ihr auf die Idee, dass das legal ist?


Gruß Meike


@ Meike

Wir betreiben PTB zugelassene Geräte.

Wir, als Aufsteller, gehen davon aus, dass uns alle Optionen, welche dieses Gerät uns bietet völlig legal, weil PTB abgenommen, zur Verfügung stehen.

Wie wir auf die Idee kommen, dass was legal ist?
Die Einstellmöglichkeiten an PTB abgenommenen Geräten?



Geschrieben von Meike am 04.09.2007 um 19:23:

 

Welche PTB zugelassenen Geräte haben denn eine PTB zugelassene Servicetastatur?

Nur weil die PTB bestimmte "Programminhalte" nicht gefunden hatte, sind sie deswegen nicht legal zugelassen. - Das Thema hatten wir auch schon 2005 und dass es dafür keinen Freispruch gab, wissen wir doch alle.-

Kennt irgend jemand eine Bauartzulassung, in der die externe Einwirkungsmöglichkeit auf ein Spielsystem gestattet ist?

Selbst in den z.Zt. gültigen Prüfrichtlinien steht, dass die Einwirkung auf das Spielsystem verboten ist.



Ich hoffe, dass die PTB und der BLA dieses Thema aufmerksam mitgelesen hat.
Alle Ihre Argumente wurde soeben ad absurdum geführt.



Gruß Meike



Geschrieben von Stratmann am 04.09.2007 um 19:26:

 

Zitat:
Original von Meike
Welche PTB zugelassenen Geräte haben denn eine PTB zugelassene Servicetastatur?

Nur weil die PTB bestimmte "Programminhalte" nicht gefunden hatte, sind sie deswegen nicht legal zugelassen. - Das Thema hatten wir auch schon 2005 und dass es dafür keinen Freispruch gab, wissen wir doch alle.-

Kennt irgend jemand eine Bauartzulassung, in der die externe Einwirkungsmöglichkeit auf ein Spielsystem gestattet ist?

Selbst in den z.Zt. gültigen Prüfrichtlinien steht, dass die Einwirkung auf das Spielsystem verboten ist.



Ich hoffe, dass die PTB und der BLA dieses Thema aufmerksam mitgelesen hat.
Alle Ihre Argumente wurde soeben ad absurdum geführt.



Gruß Meike


@ Meike
Die Servicetastatur ist ein Gerät um Fehler an GGSG zu erkennen und zu beseitigen.
Dieses Gerät bedarf keiner Zulassung durch die PTB.



Geschrieben von gmg am 04.09.2007 um 19:49:

 

Fehler ??

Ist es ein Fehler, wenn der JP mit nur 200 € wieder neu startet und man ihn dann mit der Servicetastatur "hochdrückt" ??

Unter Fehler verstehe ich da etwas anderes !

Grüße



Geschrieben von Stratmann am 04.09.2007 um 19:53:

 

Zitat:
Original von gmg
Fehler ??

Ist es ein Fehler, wenn der JP mit nur 200 € wieder neu startet und man ihn dann mit der Servicetastatur "hochdrückt" ??

Unter Fehler verstehe ich da etwas anderes !

Grüße


@ gmg

Genau auf diese Antwort habe ich gewartet und die Frage ist berechtigt.
Die Servicetastatur gibt uns diese Möglichkeit des Besserstellens des Gastes.
Das bezeichne ich allerdings nicht, wie von meike beschrieben, als Eingriff in ein Spielsystem.



Geschrieben von ToshBerlin am 04.09.2007 um 20:25:

 

Zitat:
Original von Meike
Welche PTB zugelassenen Geräte haben denn eine PTB zugelassene Servicetastatur?

ALLE PTB zugelassenen GSG erlauben die Anwendung bestimmter Servicemenüs! JEDER Hersteller bietet hierzu Möglichkeiten!
Bei adp und NSM ist es die "externe Servicetastatur", bei Bally WUlff und Crown Technologies (ehem. Bergmann Automaten) haben integrierte Servicetastaturen!


Nur weil die PTB bestimmte "Programminhalte" nicht gefunden hatte, sind sie deswegen nicht legal zugelassen. - Das Thema hatten wir auch schon 2005 und dass es dafür keinen Freispruch gab, wissen wir doch alle.-

Das ist Quatsch Meike - das Eine hat mit dem Anderen nix zu tun!
Es geht hier NICHT um Programminhalte, sondern Servicetest in welchen das Gerät geprüft wird bzgl. des Spielablaufs, der körperlichen Geldannahme und Auszahlung!
Bei jedem PKW gibt es in der Automatiksteuerung auch Servicemenüs, welche der TÜV und die Werkstatt abruft wenn Überprüfungen oder Reparaturen anstehen.
Ist das jetzt auch nicht zugelassen und illegal Meike?
Lieber schön den Ball flach halten mit Begrifflichkeiten wie ILLEGAL oder NICHT ZUGELASSEN. Finde es irgendwie vom Eindruck her schon doch so langsam als "kriminalisierend" wenn gleich mit Mittelstreckenraketen auf Spatzen geschossen wird. schimpf Kopfkratz


Kennt irgend jemand eine Bauartzulassung, in der die externe Einwirkungsmöglichkeit auf ein Spielsystem gestattet ist?

Ja - ist bei ALLEN GSG in der BRD zugelassen!

Selbst in den z.Zt. gültigen Prüfrichtlinien steht, dass die Einwirkung auf das Spielsystem verboten ist.

NEIN - auch das ist nicht richtig!
Hier wird auf das Spielsystem KEIN Einfluß genommen, wenn man den Jackpot erhöht. Lediglich die AQ wird erhöht, dadurch das eine höhere Summe an Punkten vorhanden ist.
Und dies ist eine Entscheidung, welche der Aufsteller nur in seltenen Fällen trifft wenn er sich dazu entschließt den JP zu erhöhen!
Es geht letztlich um SEIN Geld.
Hin und wieder kommt es vor, das ein Spielmodul (die Gerätesoftware) getauscht werden muss, weil Fehler vorhanden sind. Und dann ist es sinnvoll, den Jackpot auf dem gleichen Niveau zu stellen wie vor dem Wechsel. Der Spielgast könnte sich "verar...." fühlen.





Ich hoffe, dass die PTB und der BLA dieses Thema aufmerksam mitgelesen hat.
Alle Ihre Argumente wurde soeben ad absurdum geführt.

Wieso das denn?


Gruß Meike



Geschrieben von Meike am 04.09.2007 um 21:26:

 

Hallo Tosh,

leider hast Du etwas Grundsätzliches nicht verstanden.

Der Jackpot selbst ist laut Spielverordnung verboten. Die Hersteller fanden eine "Krücke", indem sie den Jackpot ins Spielsystem integrierten und die PTB vom Paradigmenwechsel sprach, so dass es dann doch Zulassungen für GGSG mit Jackpot geben konnte.

Platt gesagt: Natürlich gehört der Jackpot der PTB-Geräte zum Spielsystem.

Wenn Du dann zusätzlich eine Veränderung des Jackpots, welche durch externe Einwirkung hervorgerufen wird, plötzlich als "Servicetest" und ähnlich umschreibst, dann solltest Du doch vielleicht noch mal die Spielverordnung und die technischen Richtlinien nachlesen.

Mich persönlich stört es nicht, wenn man mir sagt, dass ich quatsch schreibe, aber bitte vernünftig begründen.


Gruß Meike



Geschrieben von gmg am 04.09.2007 um 21:38:

 

Ich stelle also fest, dass man den Jackpot von PTB zugelassenen unvernetzten Geldgewinnspielgeräten durch die Verwendung der Servicetastatur erhöhen kann. Diese Servicetastatur, die nicht Gegenstand der PTB-Prüfung ist ( ist ja kein GGSG großes Grinsen ) kann offensichtlich einige Dinge, über die man mehr erfahren müsste !

Dieses Kundenbindungssystem "Jackpot" ist wohl auch für die Spieler wichtig, um deren Spielfreude zu erhöhen, weil nur ein "etwas höherer" Jackpot den Kunden anregt, sein Geld in das entsprechende Gerät, welches mit einem JP ausgestattet ist, zu werfen.


@stratmann stellte fest, dass Großspielos von dieser Möglichkeit des "Hochdrückens" wohl selten oder gar nicht gebrauch machen, da in diesen Spielhallen schon die vielen Kunden dafür sorgen, dass dort immer ein hoher geräteeigener Jackpot vorhanden ist.

Sorry, aber diese Aussage ist für mich nicht logisch. Wenn der Gerätejackpot bei allen Geräten bei z. B. 200 € nach Fallen des Jackpots wieder anfängt, dann ist das auch in einer Großspielo so !!
Oder haben die andere Jackpots in ihren Geräten ? Fangen die ganz einfach "höher" an ? Kann man den "Startbetrag" auf einen anderen - höheren - Wert einstellen ? Oder ist der "Startbetrag" vom Hersteller fest verankert ?


Grüße


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH