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Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 26.04.2005 um 14:16:

Achtung Werbeverkaufsveranstaltungen - Wanderlager

Wanderlager und Wanderlagerer im Internet!

Moin, Kolleginnen und Kollegen!

Im schönen Süden unseres Landes gibt es einen Menschen, den die Bettenfachverkäufer oder auch Seniorenfachberater, Oma-Betreuer und deren Anhängsel offensichtlich richtig geärgert haben.

Seit einiger Zeit betreibt er unter der Adresse: www.gewinnbriefe.de eine Homepage, auf der er die Firmen dieser netten Leute anprangert und vor allem deren Pseudo-Adressen pp. und die durchgeführten Veranstaltungen nennt.

Unter anderem legt er sich auch ganz massiv, teilweise im Beisein der Medien, mit Ihnen an und hat nach eigenen Angaben schon einige Klagen auf Unterlassung erfolgreich abwehren können.

Wenn also jemand die Adresse von irgendwelchen Werbeverkaufsveranstaltern und deren Hintermänner sucht, ist hier sicherlich ein Blick auf diese Seite u. U. hilfreich!!

Ansonsten, weiterhin noch viel Spaß an der Arbeit!

8) Kramer, Stadt Cloppenburg



Geschrieben von Jörg Wiesemeier am 26.04.2005 um 16:14:

  RE: Werbeverkaufsveranstaltungen - Wanderlager

Zum Glück wird Hamm dort nicht genannt (oder ist so versteckt, dass ich es nicht gefunden habe). Vor einiger Zeit sind wir hier sehr offensiv mit der Presse gegen diese Wanderlagerer vorgegangen und haben sie ausgehungert. Die Adressaten - meist ja ältere Leute - wurden durch Presseartikel so sensibilisiert, dass ich immer von den Veranstaltungen erfahren habe.
Zur Zeit ist hier Ruhe. (Hoffentlich bleibt es so) smile
Hier werden jetzt die Busfahrten aus Holland angeboten, da hat man ja keine Chance. Wir warnen nur davor.

Viele Grüße aus Hamm
Jörg Wiesemeier



Geschrieben von René Land am 23.05.2005 um 13:50:

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die oben angegebene Internet-Adresse ist seit dem 20. Mai 2005 leider nicht mehr erreichbar böse . Hoffentlich ist die Abwesenheit nur von kurzer Dauer.

Freundliche Grüße

R. Land



Geschrieben von René Land am 31.05.2005 um 09:43:

smile Wieder online

Hallo zusammen,

http://www.gewinnbriefe.de ist wieder online.

viele Grüße

R. Land



Geschrieben von Wiegand am 21.09.2005 um 11:34:

Pfeil Gewinnbriefe umgezogen

Zur Info:
Die Informationsseite Gewinnbriefe ist umgezogen.

Es erfolgt derzeit eine automatische Weiterleitung nach
http://www.gewinnbriefe.info/


Zusatz Frage:
Im Forum hier erkenne ich einige Anfragen zu Reisegewerbeanmeldungen 'bekannter' Firmen bzw. Adressen/Orte.

Ist es für die Anmeldung und vor allem Zulassung durch die Ämter nicht auch mal interessant, wie diese Teillnehmer eingeladen (angelockt) werden ?

Eine Möglichkeit zur Recherche gäbe es im Terminkalender im Forum von Gewinnbriefe wo viele Betroffene Ihren Brief und somit Veranstaltungstag mit Abfahrtsort eingetragen haben.
Auch wenn den 'Gewinnern' das Ziel der Reise noch nicht bekannt ist, so lässt sich doch grob die Region feststellen, in der Abholungen oder sogar Direkteinladungen zum Gasthof hinführen.

Damit liese sich zumindest aufdecken, dass die Veranstaltungsanmelder über Informationen verfügen die durch Postfachadressen und nicht bekannte Firmenbezeichnungen in den Briefen 'dort' bei den Reservierungsfirmen eigentlich NICHT bekannt sein dürften ... oder es gibt da offensichtlich eine Verbindung zu dem genutzten 'Postfach' für die Teilnahmebestätigungen der 'Gewinnbriefe'.

Über eine Reaktion zu dem Punkt würde ich mich freuen ...



Geschrieben von C. Schröder am 22.09.2005 um 15:07:

 

Verkaufsveranstaltungen sind out. Jetzt verkauft man Reisen (Dienstleistungen) bei diesen Kaffeefahrten. Wir haben hier eine Anfrage vorliegen. Die Firma soll sich wohl an mehrere Städte und Gemeinden gewandt haben.
Gibt es diesbezüglich auch schon Erfahrungswerte?



Geschrieben von Wiegand am 22.09.2005 um 16:15:

Daumen runter! Reisen verkaufen ...

Diese Art der 'Anbietung' von Reisen ist nicht neu und war bisher - meiner Erfahrung aus 2,5 Jahren Beobachtung und Auswertung von mehr als 6.000 Mails früher - auch schon in den meisten Veranstaltungen enthalten.

Ich persönlich erhielt im März 2003 auch den 'Reise-Sponsorenscheck' in Höhe von 289 Euro, der sich aber nur als Rabatt zu einem Angebot entpuppte, das - auch hier liegen mehrere Berichte aus z.B.: Spanien vor - dann noch enorme Nebenkosten nach sich zog.
Erhalten habe ich diesen Reisescheck im Rahmen einer derartigen Veranstaltaung (war Verkaufsveranstaltung) unter Briefangaben mit Postfach !

OK Sache der 'Gewinner' wenn Sie buchen ohne zu vergleichen oder Nebenksoten zu bedenken ...
Zu beachten auch die AGB der Reiseveranstalter den man auch oft erst dann erfährt ...

Kopfkratz
Hintergrund auch hier die Art und Weise der Adressbesorgung, des Anschreibens (Formulierungen, Offenheit, Adressangaben) sowie der Ursprung des Gewinnspieles.

Mögen die Veranstalter auch noch so legal sein und die Veranstaltung anmelden, so wäre ein Blick hinter die Kulissen (Vorzeigen von Einladungen der Betroffenen vor Ort) dringend zu empfehlen.

Zu vermuten ist hier auch wieder:
Briefe ohne jedigliche nachvollziehbare Adress oder Firmenangaben !

Wie beides rechtlich (oder moralisch) zu vereinbaren sei ist eine andere Sache ...
Wieso sollte sich ein legaler Vermittler, der ja nur Reisen vermitteln will, sich die 'Gäste' durch derartige Briefe mit Postfächern und 'schweren' Texten bedienen ?



Geschrieben von René Land am 22.09.2005 um 23:27:

 

Hallo Herr Wiegand,

zunächst ein herzliches Willkommen im Forum.

Ich denke der Link zum Terminkalender vom Forum www.gewinnbriefe.info ist für viele Kollegen interessant, denn oft haben wir in der Behörde doch nicht rechtzeitig von der einen oder anderen Veranstaltung Kenntnis.

Vielleicht kann der webmaster den Link auch in die Link-Liste übernehmen.

Zum Thema des Vertriebs von Reisen:
Hier kann die örtliche Gewerbebehörde im Regelfall nur das Vorhandensein einer gültigen Reisegewerbekarte, die korrekte Firmierung des vor Ort tätigen Gewerbetreibenden sowie die Übergabe des Sicherungsscheines (§ 651k BGB) kontrollieren.

Fragen der Art der Adressbeschaffung bzw. irreführende Formulierungen haben i.d.R. "nur" wettbewerbsrechtliche Relevanz.

Ich denke jedoch, dass der Gesetzgeber hier eher unbeabsichtigt eine Regelungslücke offengelassen hat, die meiner Auffassung nach baldmöglichst durch die Gleichstellung des Vertriebs von Waren und Dienstleistungen im Rahmen des § 56a GewO geschlossen werden sollte.

Freundliche Grüße aus dem Spreewald

R. Land



Geschrieben von Boshamer am 23.09.2005 um 08:17:

 

Moin aus Kierspe,

ich kann dem Kollegen Land da leider nur zustimmen. Rechtliche Handhaben gegen diese Firmen sind schwieirig und ein Verstoß muss wirklich glasklar nachgewiesen sein, weil nämlich sonst die Staatsanwaltschaften leider nicht mitspielen.

In der Regel hilft es, den Bürgern, die Rat suchen, mitzuteilen, dass dies im halblegalen (aber nicht illegalen) Bereich läuft und sie sich das überlegen sollen, ob sie wirklich dahin wollen.

Schade ist eigentlich, dass hier immer mehr ältere Menschen um ihre wohlverdienten Dollars betrogen werden sollen.



Geschrieben von Thomas Mischner am 23.09.2005 um 08:38:

 

Schade ist auch, dass die potentiellen Betrugsopfer zumeist wenig Verständnis zeigen, wenn die Behörde die "gemütliche Atmosphäre" solcher Veranstaltungen duch Kontrollen stört und eigentlich nie zu irgend welchen Zeugenaussagen bereit sind (so jedenfalls meine Erfahrungen seufz ).



Geschrieben von Wiegand am 29.11.2005 um 12:37:

  dazugehörende Schreiben an Betroffene

Da es derzeit um einige Firmen im Raum Cloppenburg schlecht bestellt ist zwei Anmerkdungen:

Ist im Zusammenhang mit der evtl. hier genannten Firma C. aus E. schon aufgefallen, dass diese Firma ja 'Nagelneu' ist und trotzdem in den Anschreiben an die Betroffenen folgende Wortwahl genutzt wurde ?

Zitat:
"Sehr geehrte (Person),
Wir haben von einer Werbeagentur eine Auswahl von reiselustigen Personen aus Ihrer Region erstellen lassen. Sämtliche Erwartungskunden haben in den letzten Tagen unseren Reisekatalog erhalten. Ein kleiner Teil dieser Auswahl ist jedoch zuerst in unsere Frühjahrs-Stammkunden-Verlosung eingeflossen. Hier sind 100 Reisen für jeweils 2 Personen aus unserem Reisekatalog verlost worden. Die Endverlosung hat jetzt stattgefunden und Sie sind als einer unserer Hauptgewinner gezogen worden.
Herzlichen Glückwunsch (Person), Sie haben eine 4tägige Reise nach Böhmen oder wahlweise nach Thüringen für 2 Personen gewonnen incl. aller im Prospekt aufgeführten, garantierten Leistungen.
Der Wert Ihres Gewinns beträgt 2 mal 299,00 Euro = 598,00 Euro ! Eine Barauszahlung ist leider nicht möglich. ..."

"Einladung zum Sektempfang ... zur Übergabe eines Reisegewinns ...
Gewinn einer 4-tägigen Reise nach Böhmen oder wahlweise nach Thüringen für 2 Personen"

- Eine Werbeagentur: soso
- Stammkunden-Verlosung: jetzt schon ?



Applaus
Und unter dem Aktenzeichen
400 Js 39448/05 bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück

läuft ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der großangelegten Nutzung von Postfächern.

Quelle: Bericht Focus 48/2005 vom 28.11.2005

Einige der Ihnen bekannten Firmen könnten da mit involviert sein.
Sie haben ja die Möglichkeit des Informationsaustausches.


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