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--- Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=2348)


Geschrieben von gmg am 12.08.2007 um 13:29:

  Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ?

In vielen Beiträgen im Forum wird im Zusammenhang mit Geldspielgeräten von einer gesicherten Buchhaltung gesprochen !

Was ist eigentliche eine "gesicherte Buchhaltung" ?

Gibt es einen Unterschied zwischen einer "gesicherten Buchhaltung" für Geldspielgeräte und der "Buchhaltung" in den Unterhaltungsgeräten ? Ist die Buchhaltung in Unterhaltungsgeräten unsicher ?

Vor wem ist die Buchhaltung dann eigentlich gesichert worden ?

Vor dem Aufsteller ?
Vor dem Kunden, der möglicherweise illegal - durch die Nutzung von Tricks - handelt ?

Kann mir jemand bei der Klärung meiner Fragen helfen ??

Danke und Grüße



Geschrieben von Meike am 12.08.2007 um 15:24:

 

Das Einzige was ich Dir dazu im öffentlichen Teil antworte, ist:

Ich kenne sogar eine anwaltliche Stellungnahme für einen Gerätehersteller aus NRW, der sich auf Pseudo-Nachrüstsätze für Fungames spezialisiert hat. Der Herr hat prüfen lassen, ob es mit der SpielV konform sei, dass das Fungame keine Buchhaltung mehr speichert.

Alles andere beim Kaffee.

Gruß Meike



Geschrieben von gmg am 12.08.2007 um 16:53:

 

@ meike

Sorry, aber Deine Ratschläge, die ich bekanntlich jederzeit bekommen kann, wollte ich nicht einholen.

Mich interessiert im Augenblick die Meinung aller Anderen, die etwas zweckdienliches zum Thema zu berichten haben.

Frei nach dem Motto: Es lebe die Meinungsvielfalt !

Grüße



Geschrieben von gmg am 16.08.2007 um 07:15:

 

Schade !

Offensichtlich kann mit diem Begriff keiner etwas anfangen, oder die Informationen sind für diesen Bereich des Forums zu brisant !

Vielleicht können die Hersteller informieren ?
Vielleicht stammt der Begriff von ihnen ?

Grüße



Geschrieben von dieter116 am 16.08.2007 um 17:07:

 

Gut ich versuche mal:

Damit ist dicher die Buchhaltung bei Geldspielgeräten gemeint.
Gesichert heisst hier wohl, dass alle Geldbewegungen aufgezeichnet werden, auch Röhren, und ein
Ausdruckzwang besteht. Gesichert heisst wohl manipulationsgesichert.



Geschrieben von Corleis am 16.08.2007 um 21:32:

 

"Gesicherte Buchhaltung" heisst, dass die Verarbeitung und Ausgabe der Daten dergestalt erfolgt, dass die Software keinen Eingriff in die angezeigten Daten zulässt.
Die Daten werden nachvollziehbar, aber unveänderlich gesichert und über den VDAI Ausdruck wiedergegeben.
Die Parameter der Buchhaltung, die in Abstimmung mit dem geltenden Recht und vermutlich auf mit dem Ministerium (?) festgelegt wurden, sind also derart gezählt und wiedergegeben, dass eine Veränderung dieser Daten am Gerät nicht vorgesehen und gesperrt ist.

Es gibt immer wieder Gerüchte, dass Software am Markt sein soll, die die Daten nach dem Auslesen aus dem Gerät verändern soll, so dass hier eine Steuerverkürzung möglich wäre.
Ich selber bin seit 1994 in der Automatenbranche.
Bis heute habe ich immer wieder von diesen Gerüchten gehört, aber niemals ein entsprechendes Angebot erhalten. Ich halte das also nur für Gerüchte.
Letztendlich schreibt das FA vor, dass alle steuerrelevanten Unterlagen, also insbesondere der am Gerät bei der Kassierung erstellte Ausdruck verwahrt wird. Wenn dieser vorliegt, ist eine nachträgliche Bearbeitung humburg, da die Daten nicht mehr übereinstimmen würden.



Geschrieben von tapier am 16.08.2007 um 22:52:

 

Also hier muss ich auch meinen Senf zu geben:

Ist es irgendwo vorgeschrieben mit was ein Gerät ausgelesen werden MUSS ?

Muss ich zb einen Merkur-Drucker oder MAS-Datenspeichergerä verwenden ? - Nein !

Ich nutze dafür zb. ein Notebook, welches die Daten ausliest und bei Bedarf entsprechend ausdruckt.

Der Vorteil dieses Systems ist das ich die Daten leichter archivieren kann, und die lästige kopiererei entfällt.

Und ehrlich gesagt wäre es auch kein Problem die Daten so zu ändern das man etwas unterschlagen könnte.



Geschrieben von jasper am 17.08.2007 um 07:53:

 

@Corleis
„VDAI Ausdruck“

Seit wann hat ein Verband das Sagen was wie ausgedruckt werden muss?

„Letztendlich schreibt das FA vor, dass alle steuerrelevanten Unterlagen, also insbesondere der am Gerät bei der Kassierung erstellte Ausdruck verwahrt wird.“

tapier sieht die Sache richtig.

In welchem Gesetz steht geschrieben, dass unsere Geräte ausdrucken können und wir ausdrucken müssen, abgesehen von der SpielVO seit dem 01.01.2006? verwirrt verwirrt



Geschrieben von dieter116 am 17.08.2007 um 08:27:

 

Man musste nicht ausdrucken.
aber das FA schätzt dann flott dazu.



Geschrieben von ToshBerlin am 17.08.2007 um 22:15:

 

Ich kann nur sagen das die meisten Finanzämter den sog. "Streifen" verlangen.
Das heisst, das man die Gerätedaten ausliest mittels MAS3000 oder Minidrucker von adp oder NSM DATAPRINT. Diese sind die am meisten angewandten Auslesegeräte.

Es gibt auch Adapter (sog. E60 Familie) mit denen man via RS232 auch GSG auslesen kann und diese Daten auf dem Rechner hat.

Diese kann man dann über einen PDF-Creator in eine PDf Datei verwandeln und von hier aus dann die PDF-Datei in eine txt-Datei (also Textdatei). An dieser kann ich soviel rummanipulieren wie ich Bock habe um ein "besseres" Ergebnis zu haben für das FA.

Seht die beiden Ausdrucke - da ich irgendwie noch nicht rausgefunden habe wie ich hier PDF-Dateien einstellen kann, habe ich zwei identische Auslesedateien als txt Dateien kopiert und die untere manipuliert um Euch zu zeigen wie einfach das alles sein kann - nun folgend: Applaus


Der hier abgebildete Ausdruck stammt aus einem Gerät was ich AUSSCHLIESSLICH als Spardose zuhause betreibe! Man beachte das Ablaufdatum.

Zuerst die Original-Datei wie sie aus dem Geldspieler kam:

SV
ALLE GELDBETRAEGE IN
EURO

BALLY WULFF 00.05
KRONE ROYAL 032 P 5,0

AUFSTELLORT: S TOSH
GERAET NR.: 0030320000

ZULASSUNGS NR.:098501945
ABLAUFDATUM : 2004/05

AUSDRUCK NR.: 0044 D 008

KASSIERUNG VOM:
01.10.06 21:18
LETZTE KASSIERUNG:
28.06.06 16:37

SEIT LETZTER KASSIERUNG:
========================

EINWURF : 291,10
AUSWURF -32,00

SALDO (1) : 259,10

ROEHRENINHALT
MEHR -0,00
NACHFUELLUNG A + 56,00
FEHLBETRAG -310,50

ELEKTRONISCH
GEZAEHLTE KASSE: 4,60
========
NACHFUELLUNG A -56,00

SALDO (2) : -51,40

NACHFUELLUNG B+

PRUEFTESTGELD

FALSCHGELD

FEHLGELD

BRUTTOKASSE :
========

DARAUS 16,0 %
(13,79 %) MWST

NETTOKASSE :
========================

NACHFUELLUNG A:

31.08.06 14:33 W 56,00

ENDE


TAGESJOURNAL:
DATUM AN. GESP. SALDO1
MIN. MIN.

28.06. 0 0 0,00
30.06. 0 0 0,00
02.07. 96 76 61,00
05.07. 30 30 24,40
08.07. 0 0 0,00
18.07. 0 0 0,00
20.07. 0 0 0,00
23.07. 0 0 0,00
29.07. 0 0 0,00
01.08. 102 89 71,80
05.08. 192 18 32,05
12.08. 0 0 0,00
13.08. 0 0 0,00
15.08. 0 0 0,00
17.08. 0 0 0,00
23.08. 0 0 0,00
24.08. 0 0 0,00
25.08. 0 0 0,00
26.08. 0 0 0,00
27.08. 0 0 0,00
31.08. 18 18 -32,00
03.09. 72 50 33,80
07.09. 0 0 0,00
11.09. 0 0 0,00
16.09. 0 0 0,00
24.09. 0 0 0,00
30.09. 54 53 68,00
01.10. 36 32 0,05

ROEHRENINHALT:

2,00 = 22,00 EU
2,00 = 22,00 EU
1,00 = 15,00 EU
0,10 = 1,80 EU
==========
NEU: 60,80 EU

ALT: 60,80 EU

MUENZGELD:

2,00 = 0,00 EU
1,00 = 0,00 EU
0,50 = 4,50 EU
0,20 = 0,00 EU
0,10 = 0,00 EU
0,05 = 0,10 EU
==========
4,60 EU

GELDSCHEINE:

50,00 = 0,00 EU
20,00 = 0,00 EU
10,00 = 0,00 EU
5,00 = 0,00 EU
==========
0,00 EU


BEZ. SPIELE: 1481
FREISPIELE: 52
GEWINNE: 37,30
========================
MWST-QUOTE: 12,58 %


SPIELSYSTEM STANDARD


EINWURF
50,00 = 0,00 EU
20,00 = 0,00 EU
10,00 = 0,00 EU
5,00 = 0,00 EU
2,00 = 252,00 EU
1,00 = 30,00 EU
0,50 = 4,50 EU
0,20 = 0,00 EU
0,10 = 4,50 EU
0,05 = 0,10 EU
==========
291,10 EU


ROEHREN ALT:
2,00 = 22,00 EU
2,00 = 22,00 EU
1,00 = 15,00 EU
0,10 = 1,80 EU
==========
60,80 EU


ROEHREN-AUSZAHLUNG:
2,00 = 32,00 EU
2,00 = 0,00 EU
1,00 = 0,00 EU
0,10 = 0,00 EU
==========
32,00 EU

WIRTESPEICHER:

W 2,00 = 56,00 EU
==========
56,00 EU

DIFFERENZEN:

2,00 = -276,00 EU
2,00 = 0,00 EU
1,00 = -30,00 EU
0,10 = -4,50 EU
==========
-310,50 EU

030906/0043 011006/2118
2,00 = -98,00 EU
280606/1638 011006/2118
1,00 = -30,00 EU
280606/1638 011006/2118
0,10 = -4,50 EU
280606/1638 310806/1432
2,00 = -178,00 EU


PIN-NUMMER : XXXX

TUEROEFFNUNGEN:

A300906/0411 V0110/2034
A300906/0139 Z3009/0144
A300906/0116 Z3009/0116
A070906/1957 Z3009/0116
N030906/0136 Z0709/1957
A030906/0055 Z0309/0057
A030906/0025 Z0309/0025
A310806/1453 V0309/0023
A150806/0042 V3108/1429
A060806/0045 Z1508/0040
A050806/2145 Z0508/2156
A010806/1428 Z0108/1437
A080706/2300 Z0108/1318
N050706/0136 Z0807/2259
A050706/0119 Z0507/0119
A050706/0104 Z0507/0105
A020706/2308 Z0207/2309
A020706/2217 Z0207/2217
A020706/2202 Z0207/2203
A020706/2151 Z0207/2151

ZEITTABELLE:
16.09.06 22:17 C
HAUPTGEWINNE:
05.08.06 22:17 40M NRR

LAUFZEIT 10,0 H
SPIELZEIT 6,2 H
SUMMENSTATISTIK:
SPIELE(BEZ) : 114650
SALDO (1) : 8722,15
GEWINNE : 14104,10

MWST-QUOTE : 61,78 %
SPIELERQUOTE: 64,31 %

QUOTEN:
10000/ 72,90 %
10000/ 56,68 %
10000/ 63,78 %
10000/ 76,08 %
10000/ 53,10 %

MITTEL 64,50 %

GERAETEEINSTELLUNGEN:

A:25; B:1,1,1,1,1;
C:0; D:2; E:0; F:200;
G:0,0,0,0; H:3;
I:0,0,0,0;
J:50,50,50;
K:25,25,25;
L:0; M:2; N:2; P:0;
Q:0; R:0; X:6.2;


MUENZPRUEFER:
NRI V00 G40.0480

ENDE NC L


Und nun die manipulierte Datei:

SV
ALLE GELDBETRAEGE IN
EURO

BALLY WULFF 00.05
KRONE ROYAL 032 P 5,0

AUFSTELLORT: S TOSH
GERAET NR.: 0030320000

ZULASSUNGS NR.:098501945
ABLAUFDATUM : 2004/05

AUSDRUCK NR.: 0044 D 008

KASSIERUNG VOM:
01.10.06 21:18
LETZTE KASSIERUNG:
28.06.06 16:37

SEIT LETZTER KASSIERUNG:
========================

EINWURF : 241,10
AUSWURF -32,00

SALDO (1) : 209,10

ROEHRENINHALT
MEHR -0,00
NACHFUELLUNG A + 56,00
FEHLBETRAG -310,50

ELEKTRONISCH
GEZAEHLTE KASSE: 4,60
========
NACHFUELLUNG A -56,00

SALDO (2) : -51,40

NACHFUELLUNG B+

PRUEFTESTGELD

FALSCHGELD

FEHLGELD

BRUTTOKASSE :
========

DARAUS 16,0 %
(13,79 %) MWST

NETTOKASSE :
========================

NACHFUELLUNG A:

31.08.06 14:33 W 56,00

ENDE


TAGESJOURNAL:
DATUM AN. GESP. SALDO1
MIN. MIN.

28.06. 0 0 0,00
30.06. 0 0 0,00
02.07. 96 76 61,00
05.07. 30 30 24,40
08.07. 0 0 0,00
18.07. 0 0 0,00
20.07. 0 0 0,00
23.07. 0 0 0,00
29.07. 0 0 0,00
01.08. 102 89 61,80
05.08. 192 18 32,05
12.08. 0 0 0,00
13.08. 0 0 0,00
15.08. 0 0 0,00
17.08. 0 0 0,00
23.08. 0 0 0,00
24.08. 0 0 0,00
25.08. 0 0 0,00
26.08. 0 0 0,00
27.08. 0 0 0,00
31.08. 18 18 -32,00
03.09. 72 50 23,80
07.09. 0 0 0,00
11.09. 0 0 0,00
16.09. 0 0 0,00
24.09. 0 0 0,00
30.09. 54 53 38,00
01.10. 36 32 0,05

ROEHRENINHALT:

2,00 = 22,00 EU
2,00 = 22,00 EU
1,00 = 15,00 EU
0,10 = 1,80 EU
==========
NEU: 60,80 EU

ALT: 60,80 EU

MUENZGELD:

2,00 = 0,00 EU
1,00 = 0,00 EU
0,50 = 4,50 EU
0,20 = 0,00 EU
0,10 = 0,00 EU
0,05 = 0,10 EU
==========
4,60 EU

GELDSCHEINE:

50,00 = 0,00 EU
20,00 = 0,00 EU
10,00 = 0,00 EU
5,00 = 0,00 EU
==========
0,00 EU


BEZ. SPIELE: 1481
FREISPIELE: 52
GEWINNE: 37,30
========================
MWST-QUOTE: 10,58 %


SPIELSYSTEM STANDARD


EINWURF
50,00 = 0,00 EU
20,00 = 0,00 EU
10,00 = 0,00 EU
5,00 = 0,00 EU
2,00 = 202,00 EU
1,00 = 30,00 EU
0,50 = 4,50 EU
0,20 = 0,00 EU
0,10 = 4,50 EU
0,05 = 0,10 EU
==========
291,10 EU


ROEHREN ALT:
2,00 = 22,00 EU
2,00 = 22,00 EU
1,00 = 15,00 EU
0,10 = 1,80 EU
==========
60,80 EU


ROEHREN-AUSZAHLUNG:
2,00 = 32,00 EU
2,00 = 0,00 EU
1,00 = 0,00 EU
0,10 = 0,00 EU
==========
32,00 EU

WIRTESPEICHER:

W 2,00 = 56,00 EU
==========
56,00 EU

DIFFERENZEN:

2,00 = -276,00 EU
2,00 = 0,00 EU
1,00 = -30,00 EU
0,10 = -4,50 EU
==========
-310,50 EU



PIN-NUMMER : XXXX

TUEROEFFNUNGEN:

A300906/0411 V0110/2034

ZEITTABELLE:
16.09.06 22:17 C
HAUPTGEWINNE:
05.08.06 22:17 40M NRR

LAUFZEIT 10,0 H
SPIELZEIT 6,2 H
SUMMENSTATISTIK:
SPIELE(BEZ) : 114650
SALDO (1) : 8722,15
GEWINNE : 14104,10

MWST-QUOTE : 61,78 %
SPIELERQUOTE: 64,31 %

QUOTEN:
10000/ 72,90 %
10000/ 56,68 %
10000/ 63,78 %
10000/ 76,08 %
10000/ 53,10 %

MITTEL 64,50 %

GERAETEEINSTELLUNGEN:

A:25; B:1,1,1,1,1;
C:0; D:2; E:0; F:200;
G:0,0,0,0; H:3;
I:0,0,0,0;
J:50,50,50;
K:25,25,25;
L:0; M:2; N:2; P:0;
Q:0; R:0; X:6.2;


MUENZPRUEFER:
NRI V00 G40.0480

ENDE NC L


ich habe in der letzen Datei willkürlich Daten geändert - wer findet sie Kopfkratz


Greetz


Tosh



Geschrieben von gmg am 18.08.2007 um 21:06:

 

@ corleis

Deine Darstellung hat mir gut gefallen !

Die Buchhaltung muß also vor dem Aufsteller und Anderen ( ? ) gesichert werden !

Ich frage mich nur, ob es dazu nicht irgendwo eine genaue Begriffsdefinition gibt. Der Ausdruck ist doch sicher durch die Industrie geprägt worden. Hat die Industrie nicht irgendwo dazu etwas schriftliches verfasst ? Mit der Suchmaschine findet man zu dem Begriff nichts !

Zu Deinen "Gerüchten":
Der PSION-Organizer (Mitte der 90´er Jahre ) ist bekannt . Ich habe einen im Fundus großes Grinsen .

@ tapier
Notebook
Klar, die Manipulationsmöglichkeiten sind bekannt ( vgl. Beitrag Tosh );
das kann ich auch.
Es wird nirgends vorgeschrieben, mit welchem Gerät Du die Kasse Deiner Geräte ausdruckst.

@ jasper
Abgabenordnung § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO;
freiweillige Selbstverpflichtung der Automatenaufsteller aus dem Jahr 1989
Stichwort: Zwangsausdruck

@ dieter 116
falsch;
Du must ausdrucken, sonst bleibt das GGSG nach einer bestimmten Tagesanzahl stehen.

Und was ausgedruckt wird, gehört zu den aufbewahrungspflichtigen Buchführungsunterlagen, da jedes Gerät eine Kasse darstellt.

Zusatz:
Wir machen aus diesem Beitrag keinen Steuerrechtsbeitrag.

Mich interessiert der Unterschied zwischen einer gesicherten und einer ungesicherten Buchhaltung in den Geräten !

Hat einer vielleicht doch noch eine Information, die er veröffentlichen kann ?

Grüße



Geschrieben von ToshBerlin am 18.08.2007 um 21:46:

 

Es gibt keinen Unterschied im GSG von wegen gesichert oder ungesichert.

Wenn die Geräte nicht ausgelesen werden (60 Tage war dies noch in den 90er Jahren - daher E 60 Ausleseadapter - heutzutage sind es 90 Tage) bleiben sie stehen und sind nicht mehr bespielbar! ZWANGSAUSDRUCK nennt man das.

Und das was man dann ausdruckt ist der sog. Zählwerksausdruck wie Ihr oben sehen könnt in meinem Beitrag. Erst NACH diesem Zwangsausdruck ist ein weiter bespielen des Gerätes wieder möglich.


Daher ist dem Finanzamt spätestens alle 90 Tage ein Ausdruck "sicher".

Das man diese Ausdrucke auch verändern kann - sie sind also somit nicht sicher - habe ich ja, ebenso wie tapier, bereits erwähnt.


Greetz


Euer Tosh



Geschrieben von dieter116 am 19.08.2007 um 09:23:

 

tosh und gmg : falsch

die Geräte ( alte SpVO) müssen nach 60 Tagen freigeschaltet werden, ob mit oder ohne Ausdruck.
Freischalten geht auch ohne Drucker.
Dies wird in der Gerätebuchhaltung aber wie ein Ausdruck gewertet., d.h. beim nächsten Ausdruck
ist das letzte Ausdruckdatum gleich dem Löschdatum, auch Nummer des Ausdrucks wird erhöht.
Das Löschen und Freischalten ermöglicht also keine Manipilation, aber es gibt eben keinen Zwangsausdruck und somit keine aufbewahrungspllichtige Grundaufzeichnung.
Somit darf das FA fröhlich schätzen .
Das machen die Steuerprüfer sowieso , dann aber eben mehr.
( btw , es gibt sogar Prüfer die Grundauftzeichnungen manipulieren um mehr schätzen zu können,
aber das Ganze ist dann ja auch keine Schätzung nach dem Steuerrecht, sondern lediglich ein 'Sicherheitszuschlag' .)


Bei Bally (das müsste Tosh doch nun genau wissen) gibt (oder gab ?) es dafür sogar einen Punkt im Servicemenu.
Nach Aufruf von diesem, waren auf nachfolgem Ausdruck alles auf 0,-.



Geschrieben von Stratmann am 19.08.2007 um 11:27:

 

Natürlich sollten aus den GGSG Streifen gezogen werden und zwar mit den dafür bekannten Druckern.
Der Streifen muss direkt und ohne Umwege aus dem Gerät kommen.
Ob ich dann zusätzlich Daten für meine Buchhaltung auf meinen PC lade,
ist mir natürlich freigestellt.
Auf alle Fälle sollte man die Originalstreifen aufbewahren.
So gut wie jeder Betriebsprüfer verlangt diese Streifen.

An diesen direkt gezogen Originalstreifen kann man auch nichts verändern.
Die sind, wie sie sind!

So machen es alle mir bekannten Kollegen und das ist der übliche Standard.
Warum sollte ich es auch anders machen?
Den Schlepptop zum Gerät schleifen macht doch keinen Sinn, oder?

Der MAS 3000 und auch das Löwengerät haben Speicherkarten, da kann ich meine Daten für den heimischen PC (zusätzlich zum Streifen und die Betonung liegt auf "zusätzlich") wenn ich denn möchte, ablegen.

Wer es anders macht, wird bei der nächsten BP mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit große Probleme bekommen.
Außerdem sollte man den "langen" Streifen ziehen. Das heißt, die
Statistikdaten müssen dabei sein.
Warum auch nicht?

@Tosh sollte mal hier nicht den Aufsteller spielen, der ist/war angestellter Techniker in Berlin und will hier wohl die Aufsteller in die "Pfanne hauen".

@tapier
Du betreibst deine Halle erst seit ca. 2 Jahren.
Ich würde mich wegen fehlender Streifen umgehend mit meinem Steuerberater
in Verbindung setzen.
Sonst kannst du vor der nächsten BP auswandern.



Geschrieben von ToshBerlin am 19.08.2007 um 11:33:

 

dieter116:

Es ist NICHT falsch!!!

DER ZWANGSAUSDRUCK bzw. DIE ZWANGSABSCHALTUNG EXISTIERT!!


Die Geräte nach Alter SpielVo wurden und werden nach 90 Tagen ausgelesen in den letzten Jahren (irgendwannin den 90er Jahren wurde von 60 auf 90 Tage verlängert).
Geräte nach Neuer SpielVo werden ebenfalls ALLE 90 Tage ausgelesen.


Was die Möglichkeit bei Bally und NSM bzg. einer internen "Auslesung" betrifft, so ist es richtig das man innerhalb bestimmter Test- bzw. Menüpunkte nur einige wenige Daten (z.B. bei Bally Geräten Kasse, Wirteauffüllung, Spieleanzahl, Quote des Kassierungszeitraumes) abrufen und diese auch löschen kann. Wenn diese gelöscht werden, werden aber auch die ganzen anderen Angaben bzgl. Röhrenfüllung, Fehlbeträge und Differenzen, Einwurf sowie Auswurf gelöscht und sind später nicht mehr abrufbar!
Daher haben/werden wohl die wenigsten Aufsteller diese Möglichkeit das zwangsweise abgeschaltete Gerät wieder in Betrieb zu nehmen - auch grade wegen der "Gefahr" vom Finanzamt geschätzt zu werden - genutzt/nutzen.


Also in der Praxis absolut NICHT ratsam!


ERGO: Die Zwangsabschaltung bzgl. eines Steuerausdrucks besteht seit ca. 1992/93 bis auf Weiteres!
Wer intern ausliest und löscht, um sein Gerät wieder in Betrieb zu nehmen weil er den Drucker vergessen hat, der ist selber schuld wenn er dann vom FA wesentlich höher geschätzt wird als es in der Realität wirklich gewesen wäre, WENN er ausgedruckt hätte auf Papier!


Stratmann:
SEI MAL GANZ VORSICHTIG MIT DEINER ÜBLEN VERLEUMDUNG!!!

Ich haue hier NIEMANDEN in die Pfanne!
Kapiere das und erzähle nicht solche LÜGEN HIER!

Eine absolute Frechheit!


Ich arbeite als Techniker und stelle mit meinem Aufsteller Geräte auf, kümmere mich um die Aquise sowie Realisierung neuer Aufstellplätze bzw. Konzessionen und mache die Buchhaltung!

Warum mache ich das? Weil mein Chef vor allem im Bereich des gehobenen Caterings eine Menge Aufträge bundesweit ausführt und dadurch nicht die Zeit hat. Er weiß genau was ich kann und leiste und welches Vitamin B ich aufgebaut habe. Daher kümmere ich mich um alles was mit Automaten zu tun hat, auch wenn ich selber auf dem Papier nicht der Aufsteller bin.

Das zur allgemeinen Info hier und zur KLARSTELLUNG!!!

Ich verbiete mir eine derartige üble Nachrede und Verleumdung hier!


Greetz


Euer Tosh



Geschrieben von jasper am 19.08.2007 um 12:38:

 

Hallo Strahtmann,

ein neues Gesicht hier - toll!

Was ist das für ein neues Gerät, wo die Streifen direkt und ohne Umwege aus dem Gerät gezogen werden? Kommen die aus der Auszahlschale oder gibt es etwas Neues noch unbekanntes?

Gibt es da etwas was ich noch nicht kenne? Kopfkratz



Geschrieben von Stratmann am 19.08.2007 um 12:46:

 

Zitat:
Original von jasper
Hallo Strahtmann,

ein neues Gesicht hier - toll!

Was ist das für ein neues Gerät, wo die Streifen direkt und ohne Umwege aus dem Gerät gezogen werden? Kommen die aus der Auszahlschale oder gibt es etwas Neues noch unbekanntes?

Gibt es da etwas was ich noch nicht kenne? Kopfkratz


Stratmann bitte ohne "h" wenn ich bitten darf kasper!

Ich denke du hast mich richtig verstanden.

Wieso neues Gesicht? Vielleicht bin ich ja doppelt und dreifach angemeldet! großes Grinsen



Geschrieben von jasper am 19.08.2007 um 13:34:

 

Hallo Stratmann ohne "h",
eigentlich hatte ich nur 3 Fragen, davon hast Du keine beantwortet. Schade!

Wieso hast Du dich dreifach angemeldet, hast Du unterschiedliche Meinungen zu einem Thema?

Leite doch meine Fragen an die anderen 2 Angemeldeten weiter und greif hier nicht unseren einzigen freien Techniker aus Berlin an.



Geschrieben von dieter116 am 19.08.2007 um 17:31:

 

@ tosh:
Nochmal keine Zwangsausdruck, sondern Zwangsfreischaltung.
wie du ja selbt bei Bally geräten bescheibst.
die kann ich auch z.B. mit einem General E60 machen.
Es ist aber keinem zu raten, wegen der mit sicherheit folgenden Probleme mit dem FA.
Warum sollte man auch ?
Das Beste ist ein direkter Ausdruck mit den Druckern von NSM oder adp.
Da gibt keine Probleme.

@ Stratmann: Vorname zufällig Wilhelm ?



Geschrieben von ToshBerlin am 19.08.2007 um 19:29:

 

@dieter:

Es ist und bleibt ein ZWANGSAUSDRUCK!!!!
Erst nach diesem Ausdruck kann eine Freigabe des Spielgerätes erfolgen (macht das Gerät automatisch)!

Dem Automaten wird auch durch den Anschluss eines E60 General usw. ein Ausdruck entnommen!!!
Auch wenn dieser Adapter den Audruck nur "vorgaukelt"!


Nebenbei: Diese Adapter würde ich KEINEM Aufsteller empfehlen!
Wegen der Gefahr danach vom FA geschätzt zu werden bzgl. der abzuführenden Steuern und Abgaben!



Greetz


Euer Tosh


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