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Geschrieben von Schmidt am 14.11.2005 um 11:59:

  Geistheilen

Hallo aus Brandenburg,

ich hab mal wieder ein Problem mit einer Gewerbeanmeldung und zwar will jemand "Geistheilen" gewerblich anmelden. Derjenige gibt an, ein Reiki - Meister zu sein.
Hat jemand schon eine derartige Anmeldung bestätigt?
Für mich ist das Scharlatanerie.

Mit freundlichen Grüßen

B. Schmidt



Geschrieben von Boshamer am 14.11.2005 um 12:09:

  RE: Geistheilen

Für mich auch, aber es hilft ja nichts...wenn die Person damit Einkünfte erzielt muss sie das auch anmelden.

Wir hatten mal so einen ähnlichen Fall mit Magnetsteinen, die angeblich heilende Wirkung haben sollten. Wir haben das Gewerbe angemeldet, der Meister hat 1 Jahre seine Steine auf verschiedene Körperstellen gelegt und das war es dann auch. Irgendwann hat er das Gewerbe wieder abgemeldet.

Aber ich denke, Sie müssen das schon normal anmelden.

Grüße aus Kierspe.

Boshamer



Geschrieben von Hubert Steinmetz am 14.11.2005 um 14:16:

 

Moin aus Meppen.
Hierzu bzw. zur Abgrenzung des "Geistheilers" zum Heilpraktiker gibt es einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2004, Az 1 BvR 784/03. Daraus ergibt sich, dass der "Geistheiler" kein Heilpraktiker ist, dass er aber seine "Patienten" darauf hinweisen muss, dass seine Tätigkeit die Behandlung eines Arztes nicht ersetzt. Da nun also der "Geistheiler" kein Heilpraktiker ist, fällt er meines Erachtens auch nicht unter die sogenannten "Heilhilfsberufe", ich würde die Anmeldung annehmen, die Person dabei aber auf die Hinweispflicht verweisen.
Nachlesen kann man das ganze auch auf der HP des Dachverbandes Geistigen Heilens e.V. ( Lesen http://www.dgh-ev.de/musterprozess.html).



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 14.11.2005 um 14:37:

 

Hallo! ..... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg nach Brandenburg und den Rest der Welt!

Zum Thema Geistheiler hatte ich mich ja schon einmal kurz in einem anderen Thread (Thema Prostitution) geäußert und auf eine Veröffentlichung im Gewerbearchiv 06/2005 hingewiesen. großes Grinsen

Der Bund-Länder-Ausschuss hat sich in seiner Herbstsitzung 2004 auch mit dem diesem Thema beschäftigt und deutlich gemacht, dass es sich in der Tat um Gewerbe handeln soll. Zum Nachlesen einfach mal im o. G. Gewerbearchiv auf die Seite 239 schauen. Dort wird das vom Kollegen Steinmetz genannte Urteil ebenfalls zitiert. smile

Und nicht nur mit diesen Geistheilern, sondern auch mit den Berufsbetreuern hat sich der Ausschuss beschäftigt. Auch diese sind danach zweifelsfrei Gewerbetreibende.


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