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Geschrieben von Pfälzer am 13.07.2007 um 10:23:

  Scherenschleifer EILT SEHR !

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben war ein altes Mütterlein bei mir und hat mir mitgeteilt, dass sie Besuch von einem "Scherenschleifer" hatte, der ihre ganzen Messer mitnahm und gleich (11.00 Uhr) zurückbringen wird. Er verlangt je geschliffenen cm 1 EUR.

Ich gehe mal davon aus, dass dieser Job unter das Reisegewerbe fällt. Oder gibt es da andere Meinungen. Eilt nur leider sehr, da der Typ gleich zur Omi kommen wird und da will ich dann präsent sein.



Vielen Dank


K.Kullmann



Geschrieben von Kunert@StadtWalsrode am 13.07.2007 um 10:33:

  RE: Scherenschleifer EILT SEHR !

Hallo,
meiner Meinung nach ist es auch Reisegewerbe, da die Oma ihn ja nicht bestellt hat. Also typisches Reisegewerbe da von Tür zu Tür gegangen wird.


MfG



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 13.07.2007 um 10:33:

 

Hallo! .... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

M. E. ganz klare RGK-pflichtige Tätigkeit. Kann und sollte überprüft werden. Ggf. nach Personalienfeststellung Abstimmung mit Polizei und zuständiger Wohnsitzbehörde bzw. Überachungsbehörde.



Geschrieben von Pfälzer am 13.07.2007 um 12:18:

 

Danke für Eure Bestätigungen.

Konnte die beiden Scherenschleifer (tolles Wortspiel smile ) in der Wohnung der Omi einer Kontrolle unterziehen. Beide hatten keine RGK, einer bezieht Hartz 4 und die Messer waren unter aller Sau miserabelst geschliffen.
Haben die Omi dann noch eingehendst auf ihre Leichtsinnigkeit angesprochen und ihr diverse Sicherungsmaßnahmen für zukünftige Hausierer o. ä mpfohlen.


Gruß und ein wunderschönes Wochenende


K.Kullmann


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