Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Medienschau (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=34)
-- sonstige Themen (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=38)
--- Niedersachsen: Und das erwartet die Sechsjährigen hier! (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=2201)


Geschrieben von anders am 11.07.2007 um 15:32:

  Niedersachsen: Und das erwartet die Sechsjährigen hier!

Das Gesetz zum Nichtraucherschutz

lIn Gaststätten gilt ab dem 1. August ein generelles Rauchverbot. Rauchen ist nur noch in einem gekennzeichneten abgeschlossenen Nebenraum erlaubt.

lDie Ausweisung als Raucher-Raum muss für den Gast deutlich erkennbar sein.

lDie Nichtraucher-Abschnitte sollen räumlich die Regel und die Raucher-Räume die kleinere Ausnahme sein. Raucher-Räume dürfen grundsätzlich nicht mehr als die Hälfte der Gesamtfläche der Gaststätte umfassen.

lIn Diskotheken bleibt die Tanzfläche ganz rauchfrei.

lIn den Nichtraucher-Abschnitt soll kein Rauch vom Nebenraum, in dem Rauchen ausnahmsweise erlaubt ist, eindringen. Ein vollständig abgeschlossener Raum im Sinne des Gesetzes ist also ein Raum, der von einer Tür vollständig abgeschlossen ist. Räume, die nur durch offene Durchgänge oder Vorhänge abgetrennt sind, können nicht als Raucher-Räume ausgewiesen werden.

lDas Rauchverbot umfasst auch Festzelte, aber keine Biergärten.

lDie Kommunen werden das Rauchverbot bei der normalen ordnungsrechtlichen Überprüfung im Auge haben.

Ebenso verboten ist der Zigarettengenuss dann in öffentlichen Zelten, zum Beispiel auf Schützenfesten­, in Sporthallen, Hallenbädern, auf dem Schulgelände, in Gerichten, Landesbehörden, Museen und Diskotheken. Stichternath erklärt: „Wir wollen dadurch einen Gesundheitsschutz für alle Menschen bei öffentlichen Veranstaltungen erreichen. Das gilt natürlich nicht für private Partys oder Feste im Freien.“

Es soll gelten: Nach einer Übergangsfrist von drei Monaten muss jeder, der ab dem 1.November rauchend in einer Gaststätte erwischt wird, je nach Schwere des Verstoßes mit einem Bußgeld zwischen 5 und 1000 Euro rechnen. Für das Bußgeldeintreiben zuständig ist das Ordnungsamt beim Landkreis, das in so einem Fall auch die Gastwirte für Verstöße zur Kasse bitten wird. „Die Strafen für die Gastronomen werden dabei deutlich höher liegen“, sagte Kreis-Pressesprecherin Katja Schröder.

Gefunden unter: http://www.paz-online.de/paz/peiner_land/281444.html


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH