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Geschrieben von Civil Servant am 05.07.2007 um 18:21:

  "Gewerbeuntersagung" bei Freiberuflern

Moin auf die Schnelle kurz vor Feierabend folgende Frage:

Wir haben es mit einem Journalisten und einem Unternehmensberater zu tun. Beide sind als Freiberufler einzustufen. Beide sind nach gewerberechtlichen Maßstäbden höchstwahrscheinlich unzuverlässig.

GewO greift ja nicht. Berufsständische Regeln gibt es meines Wissens auch nicht. Was also ist zu tun? Kopfkratz Muss das Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes angewandt werden?

Bye! aus Mittelhessen

Frank Schuster



Geschrieben von Puz_zle am 06.07.2007 um 06:22:

  RE: "Gewerbeuntersagung" bei Freiberuflern

Moin Moin aus Thüringen,

ich hätte ehrlich gesagt wegen Art. 12 GG arge Bauchschmerzen, ein Ausübungsuntersagung für Freiberufler allein auf die ordnungsbehördliche Generalklausel zu stützen. Da fehlt mir eine spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Beim Journalisten kommt auch noch die besondere Berücksichtigung des Art. 5 GG (Pressefreiheit) in Betracht und setzt somit ein zusätzliche Hürde des behördlichen Einschreitens.

Vielleicht mal mit der Staatsanwaltschaft die Fälle bereden. Vielleicht liegen in Ihren Fällen gleichzeitig Strafdelikte vor, die eine Anordnung eines Berufsverbotes i. S. des § 70 StGB rechtfertigen könnten.



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 06.07.2007 um 07:52:

 

Hallo! ...... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Dieses Thema (Freiberufler ist unzverlässig) wurde bereits einmal während eines Seminars mit einem Verwaltungsrichter zum Thema Gewerbeuntersagungen angesprochen.

Danach kann man selbstverständlich einem unzuverlässigen Freiberufler, der die Allgemeinheit durch Steuerausfälle, begangene Straftaten etc. (analog der Unzuverlässigkeitsgründe bei einem Gewerbetreibenden) die weitere Ausübung seiner Tätigkeiten, gestützt auf die allgemeine Generalklausel des Gefahrenabwehrrechtes untersagen und auch entsprechende Zwangsmittel anwenden. smile

In einem Gewerbeuntersagungsverfahren, in dem die Gegenseite dann von "Freiberufler" etc. sprach, haben wir dieses auch zum Ausdruck gebracht, so dass deutlich wurde, dass wir die weitere Ausübung der selbständigen Tätigkeiten dann über die Generalklausel verhindert hätten. Während des Verfahrens wurde dann jedoch zweifelsfrei festgestell, dass die ausgeübte Tätigkeit eine gewerbliche und somit die von uns gewählte Rechtsgrundlage des § 35 GewO ebenso zutreffend war, wie die festgestellte Unzuverlässigkeit.



Geschrieben von Antonia Thien am 06.07.2007 um 07:57:

  RE: "Gewerbeuntersagung" bei Freiberuflern

Moin,

kurze Zwischenfrage:
Seit wann sind Unternehmensberater Freiberufler?
Es gibt einschlägige Urteile, die dies ganz klar widerlegen. Z.B. gibt es das Urteil des VG Darmstadt (GewArch 476/1996) in dem es um die Anwendung des § 35 GewO bei einem Übersetzer und Unternehmensberater geht. Es wird festgestellt, dass der Übersetzer freiberuflich tätig ist, aber der Unternehmensberater weder unter § 6 GewO fällt, noch Freiberufler i.S. des § 18 EStG ist. Dem Unternehmensberater kann also das Gewerbe nach § 35 GewO untersagt werden (so der Tenor des Urteils). Dabei spielt es keine Rolle, ob er das Gewerbe angemeldet hat oder nicht.

Abgesehen davon sehe ich große Probleme, einem Freiberufler die Ausübung seiner Tätigkeit zu untersagen. Die GewO greift nicht, und die gefahrenabwehrrechtliche Generalklausel bereitet mir ebenso wie dem Kollegen Puz.zle große Bauchschmerzen.

Viele Grüße
A. Thien



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 06.07.2007 um 08:06:

 

Hallo, nochmals!

Was die von mir (aufgrund der Ausführungen des Richters) im o. g. Statement gemachten Erläuterungen vielleicht noch ein wenig untermauern könnte, ist die Tatsache, dass es sich bei dem Gewerberecht (ebenso wie beim Baurecht usw.) um "spezielles Polizeirecht" handelt. Und wenn eben in dem speziellen Polizeirecht nichts greifbares vorhanden ist, muss man halt auf die allgemeinen polizeilichen Vorschriften zurückgreifen, um eine Gefahr für die Allgemeinheit zu beseitigen. M. E. in sich schlüssig und logisch, oder??



Geschrieben von Civil Servant am 06.07.2007 um 10:49:

 

Danke für Eure Erläuterungen.

Kollege Kramer bestätigt meine Annahmen. Ich bilde mir nämlich ein, dass es dazu schon ein Urteil gibt, habe aber nichts gefunden.


@puz.zle

Dass es an einer spezialgesetzlichen Grundlage fehlt, heißt ja nicht, dass die allgemeine nicht angewandt werden darf. Im Grunde greife ich doch fast immer in dem Grunde nach verfassungsrechtlich geschützte Rechte einer Person ein, wenn ich das Landespolizeigesetz (bei uns HSOG) anwende. Wir üben auch keine Zensur aus, so dass Art. 5 GG m. E. auch nicht tangiert ist.

Im Übrigen: Auch Rechtsanwälte und Ärzte, beide in sensiblen und geschützten Bereichen tätig, kann man die Zulassung entziehen, warum dann nicht auch Journalisten?


Kollegin Thien:

Für Ihre Auffassung, Unternehmensberater seien Gewerbetreibende hege ich Sympathien, glaube aber, sie trifft nicht so ganz zu. Ich habe Landmann-Rohmer bemüht und auch die zitierten Urteile gelesen. Die Quintessenz: Hat einer einen akademischen BWL-Abschluss und übt er eine breitgefächerte Beratungstätigkeit in einem oder mehreren der anerkannten Hauptgebiete der BWL aus, liegt kein Gewerbe vor (vergl. OLG Celle in GewArch 1996, S. 333)

Pinegger (GewArch 1999, S. 466) teilt diese Auffassung uns verweist dabei auch noch auf den BLA, wobei dessen Tagungsprotokoll seinerzeit meines Wissens nicht komplett veröffentlicht wurde.

Die Gerichte, die anders geurteilt hatten, hatten es mit Nichtakademikern zu tun. Insofern liegt noch nicht einmal ein Widerspruch in den – auf den ersten Blick – divergierenden Urteilen.

Eine relativ radikal andere (und mir ebenfalls sympathische Auffassung) vertritt der Hess. VGH, der die Frage lediglich aus dem Blickwinkel des § 6 GewO betrachtet haben will. Demnach wäre alles Gewerbe, was nicht spezial- bzw. standesrechtlich geregelt ist. Ich habe allerdings ganz stark den Eindruck, dass der VGH in Kassel damit nicht die herrschende Rechtsauffassung wiedergibt.

Bye! aus der mittelhessichen Optik-Metropole Wetzlar

Frank Schuster



Geschrieben von Antonia Thien am 06.07.2007 um 10:56:

 

Hi Herr Schuster,

mit Ihrer Auffassung, dass Unternehmensberater beides sein können, gehe ich konform. Bei dem von mir zitierten Urteil geht es um den "klassischen" Unternehmensberater ohne "besondere" (hoffentlich beleidige ich jetzt niemanden) Vorbildung. Das sind dann auch die, die ihr Gewerbe zumeist hier anmelden. Die Akademiker unter ihnen nennen sich hier zumeist nicht "Unternehmensberater", sondern verwenden modernere Bezeichnungen mit "....manager" oder "...master" oder so'n Zeugs.großes Grinsen

Viele Grüße
A. Thien



Geschrieben von Hartmut Fries am 18.07.2008 um 09:08:

 

Hi aus Herzogenrath,

Pinegger verweist ja darauf, dass nach Auffassung des Bayrischen Staatsministerium für Wirtschaft.Verkehr und Technologie dies auch für juristische Personen gilt, wenn einer der GF oder ein längerfristig gebundener Mitarbeiter das Kriterium der höheren Bildung erfüllt.

Gilt dies auch für NRW, bisher ist mir nichts anderes bekannt??

Gruß vom Westzipfel

Hartmut Fries



Geschrieben von J. Neu am 18.07.2008 um 13:03:

 

VG Darmstadt, 08.05.2002 - 3 E 2169/01, GewArch 2003, 195, rkr

Eine freiberufliche Tätigkeit wird selbst dann nicht zum Gewerbe, wenn sie von einer GmbH ausgeübt wird. Die Tätigkeit gelte gewerbesteuerrechtlich (§ 8 Abs. 2 KStG) zwar als Gewerbebetrieb, auf die Vorschriften des allgemeinen Gewerbe(ordnungs)rechts sei diese gewerbesteuerrechtliche Regelung jedoch nicht übertragbar.

Das Gericht hat seine Entscheidung damit begündet, dass im vorliegenden Fall einer Tätigkeit im Bereich des Ingenieurwesens die (freiberufliche) Tätigkeit von einer "Einmann-GmbH" in der selben Art und Weise ausgeübt wurde, wie vor der Gesellschaftsgründung von der Einzelperson. Außerdem sei nicht ersichtlich gewesen, dass die GmbH im Bereich des Handels oder in irgendeiner Art kaufmännisch tätig gewesen sei. Die Tätigkeit der "Einmann-GmbH" sei keine andere gewesen als die des freiberuflich tätigen Ingenieurs. Es gäbe daher kein Gewerbe "kraft Rechtsform".

Tangiert zwar nur das Thema, aber ich wollte es nicht unterschlagen.

Viele Grüße
J. Neu



Geschrieben von Hartmut Fries am 21.07.2008 um 07:56:

 

merci ins Saarland, Kollege Neu

Gruß vom Westzipfel

Hartmut Fries



Geschrieben von Mcruay am 09.09.2011 um 11:07:

 



Drei Jahre nach der Debatte liegen ja mittlerweile neue Urteile vor.

So bin ich jetzt zufällig über das Urteil vom VG Minden (04.03.2009, 3 K 1892/08) gestolpert.

Laut deren Ausführungen ist doch nun eher davon auszugehen, dass Berufsbetreuer eher grundsätzlich nicht unter die freien Berufe fallen.

Oder habe ich da irgendwas total falsch verstanden?



Geschrieben von Rheinhesse am 09.09.2011 um 12:06:

 

Moin aus Rheinhessen,
@Mcruay - in Bezug auf die Berufsbetreuer



Geschrieben von Mcruay am 09.09.2011 um 12:13:

 

ups... ja man sollte vielleicht erstmal alle Beiträge lesen...

oder www.gidf.de nutzen smile



Geschrieben von Civil Servant am 12.09.2011 um 15:32:

 

Mein Ausgangsposting ist ja nun über vier Jahre alt. Inzwischen bin ich auch noch dahintergestiegen, dass das Hess. Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine Einschränkung des Art 12 GG nicht vorsieht. Deswegen befürchte ich, dass wir in Hessen nichts gegen nicht verkammerte aber doch freien Berufe in puncto GU machen können.

Ein Thema für Bochum?

Gruß von der Lahn

Frank Schuster



Geschrieben von van Keulen am 21.06.2012 um 08:12:

  Fangfrage? "Gewerbeuntersagung" bei Freiberuflern

Zitat:
Original von Civil Servant
Moin auf die Schnelle kurz vor Feierabend folgende Frage:

Wir haben es mit einem Journalisten und einem Unternehmensberater zu tun. Beide sind als Freiberufler einzustufen. Beide sind nach gewerberechtlichen Maßstäbden höchstwahrscheinlich unzuverlässig.

GewO greift ja nicht. Berufsständische Regeln gibt es meines Wissens auch nicht. Was also ist zu tun? Kopfkratz Muss das Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes angewandt werden?

Bye! aus Mittelhessen

Frank Schuster



Hi,

ist dies eine Fangfrage für den Anfängerkurs "Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler"?

Zu 2:
Der Unternehmensberater könnte nach einer möglichen neuen EU-Richtlinie und deren Umsetzung inzwisczhen einen geregelten Beruf ausüben ähnlich wie "Vermögensberater" etc. Ich möchte mich dazu ex-Ärmelo nicht äussern?

Zu 1:
Das Reichsschriftleitergesetz wurde durch allierten Kontrollratsbeschloss nach dem 8. Mai 1945 aufgehoben und durch unterschiedliches alliertes Lizenzrecht ersetzt.
Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes und später dem Beitritt der DDR ist der Journalistenberuf ein nicht geregelter freier Beruf.

Ein Journalist ist gar nicht in der Lage eine irgendwie geartetete gewerberechtliche Unzuverlässigkeit zu erwerben.

Worin sollte diese Unzuverlässigkeit denn überhaupt bestehen?

Sehr verwundert...



Geschrieben von jascha am 26.06.2012 um 12:58:

  Freiberufler

Hallo Kollegen, ich habe eine, meiner meinung nach nicht schlechte Ausarbeitung einer Rechtsreferendarin zum Thema, wann ein Beruf als Freiberufler einzustufen ist am Beispiel eines EDV Beraters, außerhalb der sonst üblichen, wie Ärte, Rechtsanwälte etc.

Sollte jemand bedarf haben, bitte melden

Gruß aus LU



Geschrieben von Christiane am 26.06.2012 um 13:28:

 

Hallo Jascha,

würde ich gern haben wollen.

Fax 03943-65477324

Vielleicht kann man es ja auch für alle einstellen.

Christiane



Geschrieben von jascha am 26.06.2012 um 14:59:

  Freiberufler

...ist per Mail raus.......



Geschrieben von Garten am 15.08.2013 um 15:58:

 

Hey ho Jascha,

der letzte Beitrag ist zwar schon länger her aber wenn es noch möglich ist, würde ich auch gerne die Ausarbeitung per mail bekommen.
Ich sag schon mal vorab: Danke

LG von der Insel


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