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Geschrieben von BE-DE am 02.05.2019 um 13:12:

  RE: Sprachlehrer Onlinekurse

Moin Moin von der D...

wir würden das hier als Gewerbe bewerten. 1. Unterrichtswesen ist nur Freiberuflich, wenn es unter die Schulgesetze fällt und 2. Kann ich auch im Ausland gelebt haben, mir die Sprache angeeignet haben und dann der Meinung sein, das hier privat zu unterrichten. Ob man gebucht wird, steht auf einem anderen Blatt.



Geschrieben von EinQuantumRecht am 03.05.2019 um 08:35:

 

Moin ,

danke schon mal für die Begründung BE-DE. Es hat sich nun noch folgendes herausgestellt:

Der Privatlehrer hat einen Bachelor in Anglistik und einen Master in angewandter Linguistik.
Der Online-Unterricht beschränkt sich auf Skype-Kontakt.
Die Firma bei der er "freiberuflich angestellt" ist (nicht, dass hier noch eine Scheinselbstständigkeit zum prüfen ist geschockt ) organisiert auch Prüfungen für Sprachzertifikate.


Wenn ich mich der Argumentation von BE-DE anschließe, liegt halt trotzdem keine objektiv höher wertige Tätigkeit vor also trotzdem Gewerbe oder?

PS: Die Thematik ist vielleicht doch für den nicht öffentlichen Bereich?


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