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Geschrieben von Corleis am 14.06.2007 um 03:16:

  Poker in Spielhallen

Ich habe da mal eine Frage:

Wir haben in unseren Spielhallen Internetterminals aufgestellt.
Wir bieten an diesen Terminals unseren Gäste keine Sportwetten, Poker oder sonstige unerlaubte Glückspiele an.
Jetzt beobachten wir, dass Gäste an den Terminals Poker um Geld spielen.
Hierzu kaufen sie sich Guthabenkarten an Tankstellen und lassen sich Gewinne auf ihr Konto überweisen.
Wir haben hier keine Aktien bei dem Angebot, erhalten keine Provisionen oder sonstige Vergüttungen. Viel mehr ist es so, dass wir Umsatzverluste haben, weil die Gäste ihr Geld jetzt online verspielen.
Die Paar Euro, die wir für die Internetnutzung bekommen, wiegt das auch nicht auf.
Ich habe versuchsweise die Webseite in einem Laden sperren lassen, wodurch die Gäste weggeblieben und zum Mitbewerber gegangen sind.

Meine Fragen:
Wie verhält sich das rechtlich, wenn die Gäste über unseren Internetzugang spielen?
Sind diese, teils deutschen Anlieberseiten, legal?
Falls nein, welche Maßnahmen sind geeignet dem entgegenzusteuern?Danke



Geschrieben von Meike am 14.06.2007 um 22:37:

 

Hallo Corleis,

jetzt verstehst Du warum ich schon nach der IMA so massiv gegen die WLAN-Terminals gewettert habe. Die meisten Spielhallenbetreiber / Automatenaufsteller die ich damals vor den Terminals gewarnt habe, haben mich nicht für voll genommen. Ich würde mich gegen den Fortschritt stellen.

Der ganze vernetzte Internetkram wird Euch den Rest geben und uns in Arbeit ersticken lassen.

Die Abrechnung erfolgt über paysafecard mittels Pin-Nr. Beim googlen findest Du mindestens 20 Verkaufsstellen in Deiner Nähe, brauchst nur deine PLZ eingeben.

Der Internet-Terminal ist zu einem Geldspielgerät mit Gewinnmöglichkeit ohne PTB-Zulassung geworden.

Strafrechtlich gesehen, ist es völlig egal, ob Du oder ein Dritter den Gewinn auszahlst. Denn auch der Wirt, der in dem Hinterzimmer seiner Kneipe die Veranstaltung von Glücksspiel duldet, hat sich strafbar gemacht.

Da habt Ihr Euch nach dem Verkauf der Fungames ein neues Ei ins Nest legen lassen.

Eine schnelle Lösungsmöglichkeit des Problems, was bald viele von Euch massiv treffen wird, könnt ihr aber nicht von den OAs und der Polizei erwarten. Da müsstet Ihr jetzt schnell über Eure Verbände und über die Politik und die Ministerien gegensteuern.



Gruß Meike



Geschrieben von AlsunaSB am 15.06.2007 um 04:25:

 

Hallo zusammen ,

Meike wie soll das verstehen? Unsere WLAN Terminals sind schuld, das es immer mehr Internet Spielen gibt?

Zitat: Strafrechtlich gesehen, ist es völlig egal, ob Du oder ein Dritter den Gewinn auszahlst. Denn auch der Wirt, der in dem Hinterzimmer seiner Kneipe die Veranstaltung von Glücksspiel duldet, hat sich strafbar gemacht.

Klar, aber WLAN Terminals werden immer bleiben und sind nicht gleich Glücksspiel.
Letztes Jahr waren es Sportwetten jetzt sind es halt PokerTo. Oder online Poker.

Mensch, nicht die Automaten- Betreiber – Industrie hat was mit dem Internet zu tun.
Wir können nur schauen diese Spieler für unsere Spiele wider zu begeistern.

Da muss halt ein einheitlicher Web-Filter her der Glückspiele ausfiltert, aber wer soll das machen?
Die Automatenindustrie?


Und dann sind alle Internet Spieler nach Hause gebannt.

Mir reichen auch die normalen Internet-User.

Und Meike Internet wird immer Stärker werden. Wir können nur drauf bauen, das die Spieler unsere Spiele besser finden.


Stefan



Geschrieben von Lingna am 15.06.2007 um 10:29:

 

Dieses sich ausbreitende Problem ist nur doch einem radikalen Verbot in den Griff zu bekommen. Siehe z.B. USA.

Aber was regst Du dich auf, mach es wie vor 10 Jahren und stell Dir jetzt statt Token-Geräte 30 Terminals in Deine Spielhalle. Die notwendige Ausstattung wie z.B. „Poker-Edition, Bistromodul und MatchMaker“ Turniersystem bekommst u.a. hier: MEGA
Alles schön vernetzt mit einem „Geldmanagementsystem“ und keiner spricht mehr vom Taschengeld was mit Geldspielgeräten zu verdienen ist.
Wer kontrolliert eigendlich wo die Erlöse aus den Verkauf der paysafecards hinfliessen?

@Stefan
„Mensch, nicht die Automaten- Betreiber – Industrie hat was mit dem Internet zu tun.“
Nicht mit dem Internet, aber mit der Hard- und Software! Kommt Dir das Logo von MEGA oben links nicht bekannt vor?

@Meike
Du hast mal wieder Recht. Nur das mit dem „über Verbände gegensteuern“ wird nicht funktionieren! Die sitzen doch gerade mit den Herstellern zusammen und verhandeln darüber, wie sie am besten und unauffälligsten ihre Verbände mit jedem Gerätekauf finanzieren und werden sich doch nicht selbst das Wasser abgraben. Die Token- und Jackpotähra hat es doch bewiesen, mit jedem Gerät (und sei es noch so illegal) klingelte die Kasse.



Geschrieben von tapier am 15.06.2007 um 11:42:

 

Das ist genau das wovon ich schon vor einem Jahr gewarnt habe.

Ich beobachte es selbst, die Leute kommen rein, buchen Internetzeit und zocken dann Online.

Hier wird es nur 2 Möglichkeiten geben, entweder die Seiten sperren, oder wie die Intenetcafes es auch tun, mit den Online-Casinos zusammenarbeiten.


Sowiso sollte den Internetcafees endlich mal ein Rigel vorgeschoben werden, die Stadt Herne hat es wunderbar gelöst:
Jeder PC gilt als UGH und wird mit einer monatlichen Pauschalabgabe belegt, und siehe da: wärend in den umliegenden Städten die Icafe's wie Pilze aus den Boden schießen, werden es in Herne immer weniger und den Spielhallen geht es besser.



Geschrieben von Menschel am 15.06.2007 um 11:43:

 

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, bei den Herstellern sind die Spielgeräte und -ideen der nächsten und übernächsten Generation schon längst in der Pipeline.

Gesetzesänderungen hin oder her - es wird gar nicht versucht, die Konzepte an geltendes Recht anzupassen, sondern mit größter Akribie gesucht, wie man die Gesetzestexte fehl- oder uminterpretieren muss, um einen vagen Kontext mit dem bestehenden Konzept herbeizubeten.


Tja, wie gesagt, ist das mein subjektiver Eindruck; ich würde mich sehr freuen, wenn ich auf dem Holzwege wäre . . .

Ich denke, wenn es so weiter geht, kommt eine Lösung à la USA oder noch schärfer - Ende vom Lied wird das Totalverbot von Spielautomaten sein.
Ist das gewollt verwirrt



Geschrieben von AlsunaSB am 15.06.2007 um 13:32:

 

Hallo ,

über was wird jetzt hier geredet?
• Über illegale Sofware die auf den WLAN – Terminal drauf sein könnte oder über den stark wachsenden InternetCasino oder auch InternetPoker Markt der uns das Leben schwer macht?



Geschrieben von tfis am 15.06.2007 um 17:14:

 

Es ist, wie immer, einfacher Internetcafés zu schliessen oder in Spielhallen die Internetterminals zu beschlagnahmen als sich die eigentlichen Verursacher zu schnappen oder wie hier, wenn der Verursacher im Ausland sich befindet, zumindest die Zugangswege zu schliessen.

Warum geht man nicht an die Provider und verdonnert die dazu, solche Seiten zu sperren? Das ist dann die Feigheit vor den Konzernen gepaart mit der Dummheit der Gesetzgebung.

Und jetzt kommen die Vergleiche mit den Fungames:

Wie war das denn, als die ersten Geräte aufkamen?
Wieviele Gerichte haben sich denn mit den Teilen seitdem beschäftigt?
Mit wievielen unterschiedlichen Urteilen?

Wen hätte man den damals Fragen können, ob die Geräte erlaubt sind?

Jetzt zu sagen "Ich hab´s schon immer gewusst" ist einfach.



Geschrieben von Meike am 15.06.2007 um 21:56:

 

Hallo Stefan,

glaubst Du, dass die WLAN - Spiele nur für nette Turnierspiele gedacht sind und angewendet werden? Da gibt es nichts zu differenzieren.

Vielleicht solltest Du Dir die Produktbeschreibungen noch mal durchlesen. Mittels Mausklick gibt es dann updates in Sekundenschnelle, 50 - 100 Spiele usw.



Und es geht nicht nur um das Verursacherprinzip, sondern auch um diejenigen die mittmachen.

Ihr könnt doch nicht immer rufen, die anderen sind schuld. Ihr stellt die Geräte bei Euch auf und damit seid Ihr dafür in erster Linie verantwortlich.

Und eins ist doch klar, mit WLAN-Terminals oder Internet-Terminals, wenn die legal betrieben werden, macht Ihr max. 10,-€ Umsatz am Tag und damit sind die Dinger betriebswirtschaftlich eigentlich völlig unlukrativ.

Ist doch nichts anderes als mit den Fungames. Wieviel Umsatz läuft über ein Fungame, wenn der Spieler keine Gewinne ausgezahlt bekommt?
Ihr wisst das und ich auch.

Also wollen wir uns doch hier bitte nicht gegenseitig etwas vormachen, sondern lieber etwas zielorientiert vorgehen.

Gruß Meike



Geschrieben von Corleis am 16.06.2007 um 00:17:

 

Zitat:
Original von Meike
Und eins ist doch klar, mit WLAN-Terminals oder Internet-Terminals, wenn die legal betrieben werden, macht Ihr max. 10,-€ Umsatz am Tag und damit sind die Dinger betriebswirtschaftlich eigentlich völlig unlukrativ.


Sorry Meike, aber da bist du echt auf dem Holzweg.
€ 10,00 je Terminal x 8 Stück = € 80,00
€ 80,00 x 30 Tage = € 2.400,00

Wenn ich mit meinen acht @ Terminals € 1500,00 im Monat umsetze und darüber hinaus auch noch meinem Spielgast ein Alibi gebe in eine Spielhalle zu gehen oder @ Gäste für mein Spielangebot begeistern kann, so sehe ich das als durchaus lukratives Geschäft.
In sofern ist die Vermutung, ein Internetterminal ist gleich illegales Angebot echt Quatsch.
Ich denke, eine moderne Spielhalle muß mehr bieten als nur Geldspiel, weil wir über das Mehr auch neue Gäste gewinnen und werben können...

Gruß David.



Geschrieben von Meike am 16.06.2007 um 07:01:

 

Hallo David,

ich kann Deine Antwort in contra zum Themenstart nicht recht einsortieren.

Da hast Du geschrieben:
Vielmehr ist es so, dass wir Umsatzverluste haben, weil die Gäste ihr Geld jetzt online verspielen. Die paar Euro, die wir für die Internetnutzung bekommen, wiegt das auch nicht auf.


Deine letzte Antwort hört sich eher nach einer Prospektbeilage an:
"Eine moderne Spielhalle muss ihren Gästen mehr bieten."


Wenn man von 300,-€ Maximalumsatz pro Gerät im Monat, die Vergnügungssteuer, die laufenden Betriebskosten (Strom, Anschlußkosten, Personal, Raumkosten...), die Umsatzeinbußen an den übrigen Spielgeräten und die Anschaffungskosten abzüglich der jährlichen Abschreibungen umgelegt auf den Monat oder die monatl. Finanzierungskosten und die Wartungskosten abzieht, dann kann mir keiner etwas von lukrativ erzählen.

Und wenn es darum geht, dass Du ein paar qm übrig hast, auf denen Du nur noch Unterhalter aufstellen kannst und einigen Kunden ein "Alibi" geben willst, dann würdest Du eine "nostalgische Flipperecke" einrichten, vielleicht mal versuchen eine UB für einen speziellen Flipper zu erhalten oder eine Billardecke einrichten oder oder oder. - Dies würde man im Marketing, das Herausarbeiten von Alleinstellungsmerkmalen nennen.-


Mir persönlich ist es ja egal was ihr macht,- beruflich sehe ich da nur sehr viel Arbeit auf mich zu kommen.

Ich möchte hier einfach nur mal anregen eine Kosten- Nutzen - Risikoanalyse zu fahren, wie das ein moderner Betrieb normaler Weise so machen sollte. Eins könnt Ihr jedenfalls nicht machen, nach den Ordnungshütern rufen, sobald Ihr endlich merkt, dass Euch die Felle wegschwimmen.


Gruß Meike



Geschrieben von tapier am 16.06.2007 um 13:14:

 

Zitat:
Original von Meike

Und wenn es darum geht, dass Du ein paar qm übrig hast, auf denen Du nur noch Unterhalter aufstellen kannst und einigen Kunden ein "Alibi" geben willst, dann würdest Du eine "nostalgische Flipperecke" einrichten, vielleicht mal versuchen eine UB für einen speziellen Flipper zu erhalten oder eine Billardecke einrichten oder oder oder. - Dies würde man im Marketing, das Herausarbeiten von Alleinstellungsmerkmalen nennen.-


Gruß Meike


Also Meike, dies verstehe ich nicht, seit wann benötigt ein Flipper eine UB ?

Eine UB ist nur für Geräte erforderlich die unter §33d GwO fallen, also Geräte MIT Gewinnmöglichkeit die nicht 'mit einer dem Spielverlauf beinflussenden Vorrichtung' ausgestattet sind.
Dazu zählen zb. Greiferspiele, Glücksräder, etc.. aber nicht Flipper.

Genauso muss ich dementieren das reine Unterhaltungsgeräte keinen Umsatz machen, ich kannte vor inkraftreten der neuen SpielV genug Spielhallen in denen keine Token verkauft oder getauscht wurden.
Dort wurden die Dinger genau dazu benutzt wozu sie ursprünglich gedacht waren.

Ich errinere mich an ein Gerät mit Namen 'Royal Flush', dieser zahlte Medallien aus wenn eine bestimmte Punktezahl erreicht wurde (10000), diese konnten weder getauscht noch zum weiterspielen genutzt werden.
Und trotzdem habe ich mich an diesem Gerät gut 'Unterhalten', einen Eimer von diesen Medallien habe ich noch im Keller liegen...



Geschrieben von Zeus am 16.06.2007 um 16:18:

 

Hallo ,

Zitat:
Original von Meike

Ich möchte hier einfach nur mal anregen eine Kosten- Nutzen - Risikoanalyse zu fahren, wie das ein moderner Betrieb normaler Weise so machen sollte. Eins könnt Ihr jedenfalls nicht machen, nach den Ordnungshütern rufen, sobald Ihr endlich merkt, dass Euch die Felle wegschwimmen.


Gruß Meike



@meike:

Kosten-Nutzen-Risiko-Analyse? Irgendwie habe ich das gefühl das hier mit zweierlei Maß gemessen wird! Ich hoffe doch Meike, dass ihr die Internet Cafes genauso kontrolliert wie die Spielhallen oder?
Das, was an den I-net Terminals in den Spielhallen "gespielt" wird wird genauso in diesen Internet-cafes, oder so wie bei uns in der Gegend, sogenannte Call-Shops gespielt!
Ich werde demnächst selber I.net terminals in meinen Hallen aufstellen, weil nachfrage da ist! Ob diese
durch den Call-Shop nebenan geweckt wurde kann ich nicht sagen. Dort stehen z.B. auf ca. 40 qm 8 Terminals und eine Telefonkabine! Es wird Alkohol verkauft und der Eintritt ist nicht limitiert!
Und, nach den Ordnungsämtern brauche ich nicht zu rufen, da eh nichts passiert.
Wenn es nach deutschem Recht illegale Internet Angebote gibt, muss der Staat Regelungen finden. diese Sperren zu können. Aber bitte für alle!
Im Grunde macht sich jeder des illegalen Glückspiels, Kiderpornographie usw. schuldig, der ein internet-terminal aufstellt. Ob jetzt in der Spielhalle, wo wenigstens das Jugendschutzgesetz strikt eingehalten wird, oder in Cafe's, wo ich letztens testweise einige zur "sexuellen Aufklärung" dienliche Seiten problemlos aufrufen konnte, oder auf Bahnhöfen, ist egal!
Es obliegt dem Gesetzgeber eindeutige Regelungen zu erlassen. Für mich persönlich wäre ein Verbot des Online-Gamblings die beste Lösung! Auch angeblichen TV-Gewinnspiele die nachts bei vielen Sendern laufen, sind im grunde auch illegale Glückspiele und sollten unterbunden werde!
Oder lieber nicht? Ich wüsste gerne was passieren würde, wenn ich 20 Telefone aufstelle, einen Jackpott mit 10.000 € Gewinnanzeige und dann erst jeden 25.000en Anruf durchleite und nach einer Fang-Frage je nach Gutmütigkeit gewinnen lasse? Dank Wahlwiederholungstaste und 49 Cent pro Anruf rechnet sich das! (sorry für die Ausschweifung! Musste mal raus, da ich mich jeden Abend über diese "Sendungen" mit 49 Cent Einsatz pro Anruf und Gewinne von einigen Tausend Euro ohne jeglichen Jugend- und Spielerschutz aufrege! )

Einen schönen Tag noch...



Geschrieben von Meike am 16.06.2007 um 19:57:

 

Hallo Tapier,

ich hatte "speziellen" Flipper geschrieben, einen für den man dann nämlich eine UB benötigen würde.

Hallo Zeus,

ich bin nicht vom Ordnungsamt, d.h. ohne entsprechenden Hinweis gehen wir nicht in Internetcafes.

Natürlich kann man sich auf den Standpunkt stellen "die anderen machen das doch auch alle", aber dann sind wir halt wieder bei dem Punkt, wo die Sache mit den Fungames damals begonnen hatte.

Ansonsten stimme ich Dir zu 100% zu. Ich werde auch langsam Busch-Fan, obwohl ich das nie für möglich gehalten habe. Die rigerose Politik im Bezug auf das Internetglücksspiel ist absolut beeindruckend.

Übrigens ist das keine Erfindung der Amerikaner. Die Australier hatten es bereits etwas abgeschwächt vorgemacht.


Gruß Meike



Geschrieben von tapier am 17.06.2007 um 14:45:

 

Nunja diese Telefon Gewinnspiele auch Call-in-TV genannt ist einfach nur Staatlich geduldeter Betrug.

i.d.R haben die 100 Leitungen, also 4 Primär Multiplexxer a 30 Leitungen (Telekom Standard).

Du müsstes also mit 120 Leitungen gleichzeitig anrufen, aber hier kommt der Betrug: diese 'offenen' Leitungen sind nicht offen, du würdest also bei '15 Gewinnleitungen' auf 35 ein 'Besetzt' bekommen und die restlichen wären eben Nieten.

Das ganze Spiel wird so lange getrieben bis genug Nieten gezogen wurden das der Umsatz stimmt, dann wird 1 Leitung geöffnet auf der dann vieleicht jemand durchkommt, wenn dieser Jemand nicht gerade vom Sender einfach reingeschaltet wird.

Hier besteht dringend Regelungsbedarf, das ist richtigehender Betrug.
Wo bleibt denn hier der Spielerschutz ?



Geschrieben von magnum am 18.06.2007 um 10:08:

 

Zitat:
Original von Meike

Eine schnelle Lösungsmöglichkeit des Problems, was bald viele von Euch massiv treffen wird, könnt ihr aber nicht von den OAs und der Polizei erwarten. Da müsstet Ihr jetzt schnell über Eure Verbände und über die Politik und die Ministerien gegensteuern.



Gruß Meike






@Meike

Soviel zur herstellerfinanzierten Verbandsarbeit:

Meinungsaustausch mit dem Parl. Staatssekretär beim BMWi

Der Parlamentarische Staatssekretär Hartmut Schauerte bekräftigte in seiner Stellungnahme, dass das BMWi keinen Anlass für eine erneute Novellierung der Spielverordnung sieht. Die geforderten Spieler- und Jugendschutzmaßnahmen werden in besonderer Weise im Rahmen der Vorschriften der Spielverordnung beachtet.

[URL]http://www.baberlin.de/nachricht0.html?&tx_ttnews[tt_news]=257&tx_ttne
ws[backPid]=128&cHash=c627827a05][/URL]


Hat dieser Mann keine Ahnung oder ist das alles nur eine Frage von Spendengeldern? geschockt


Grüße!
[m]Fehler in der Verlinkung - Danke @anders für den Wortlaut im Folgebeitrag, Link kann durch Kopieren und Einfügen im Browser aufgerufen werden (die URL-Klammern dabei bitte weglassen)[/m]



Geschrieben von anders am 18.06.2007 um 11:42:

 

@magnum,

die Empfehlung öffnete nicht den Bericht. Deshalb vorsorglich das Original:

Keine Änderung der Spielverordnung

Am 4. Juni trafen Vertreter des Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft e.V. (BDWi) zu ihrem regelmäßigen Meinungsaustausch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsminister Hartmut Schauerte zusammen. Die Sitzung wurde vom BDWi-Vizepräsidenten Karl Besse, der zugleich auch Präsident des Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) ist, geleitet. Begleitet wurde Herr Besse vom Geschäftsführer des BA Rechtsanwalt Harro Bunke.

Herr Besse hob in seiner Begrüßung die langjährige, gute Zusammenarbeit der im BDWi zusammengeschlossenen Verbände mit dem BMWi, insbesondere Herrn Schauerte hervor. Herr Schauerte betonte die enge Beziehung seines Hauses zum Mittelstand und die mittelständischen Wirtschaftverbände, deren Repräsentanten ihm seit langen Jahren bekannt sind.

Seitens des BA wurde auf die aktuelle politische Diskussion zum Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrages hingewiesen und die besonders von Suchtverbänden und auch Spielbanken erhobene Forderung, auch das gewerbliche Spiel in den Staatsvertrag mit einzubeziehen. Nach Auffassung des BA wird bei diesen Forderungen übersehen, dass das gewerbliche Spiel seit Jahren dem Spielerschutz eine hohe Wichtigkeit einräumt und speziell zum Schutz der Spieler Eckdaten für das gewerbliche Spiel und darüber hinaus gehende besondere Spieler- und Jugendschutzvorschriften vorsieht. Diese Schutzmaßnahmen sind im Rahmen der ab 01.01.2006 geltenden Novellierung der Spielverordnung noch einmal deutlich verschärft worden. Demgegenüber sieht das Glücksspielangebot insbesondere in den Automatensälen der Spielbanken keine auch nur annährend strenge Schutzmaßnahmen vor.

Der Parlamentarische Staatssekretär Hartmut Schauerte bekräftigte in seiner Stellungnahme, dass das BMWi keinen Anlass für eine erneute Novellierung der Spielverordnung sieht. Die geforderten Spieler- und Jugendschutzmaßnahmen werden in besonderer Weise im Rahmen der Vorschriften der Spielverordnung beachtet. Insoweit ist diesen Anforderungen bereits in ausreichender Weise Rechnung getragen. Herr Schauerte wies zudem darauf hin, dass die am 1. Januar 2006 in Kraft getretene novellierte Spielverordnung der EU-Kommission gegenüber ordnungsgemäß notifiziert worden ist. Im Unterschied zum Lotteriestaatsvertrag hat die EU-Kommission gegen die Spielverordnung kein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und keine Bedenken geäußert, wie aktuell zum Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrages.



Geschrieben von dieter116 am 19.06.2007 um 05:08:

 

Novellierung ist ja auch kaum erforderlich, aber die Umsetzung und die Durchführungsrichtlinien bei
der Zulasung lassen eben zu wünschen übrig.



Geschrieben von anders am 19.06.2007 um 08:54:

 

Gängige Praxis: Geflickt wird in Deutschland doch schon genug!

Deshalb gibt es doch auch nur einen Punkt, der bei Gesetzgebung berücksichtigt werden muss:

1. Fach- und sachgerecht ohne Ausnahmeregelungen gleich welcher Art und damit
verständlich und rechtssicher.

Momentan ist aber das die kostenträchtige Ist-Situation: Steuerparagraf in zehn Jahren 20 Mal geändert

Eine starke Leistung, die praktisch nur noch von der Vergnügungssteuer überholt werden kann

Eine "persönliche Haftungsfrage" wurde nicht gestellt!

Finanzen/Antwort

Bundestag: Steuerparagraf in zehn Jahren 20 Mal geändert

Berlin: (hib/VOM) Der Paragraf drei des Einkommensteuergesetzes, der die steuerfreien Einnahmen regelt, ist seit 1998 20 Mal geändert worden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (16/5563) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/5470) hervor. Die mit den höchsten Steuermindereinnahmen verbundene Änderung war danach die zunehmende Steuerfreistellung von Arbeitergeberbeiträgen an eine nicht kapitalgedeckte Pensionskasse im Zuge des Jahressteuergesetzes 2007. Die Mindereinnahmen wurden in diesem Fall auf 520 Millionen Euro beziffert. Zu den höchsten Steuermehreinnahmen führte der Antwort zufolge die Abschaffung des Freibetrages für Abfindungen im Zuge des Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm aus dem Jahre 2005, das dem Staat zusätzliche 400 Millionen Euro einbrachte.

Zu dem Paragrafen sind laut Bundesregierung seit dem Jahr 2005 48 Schreiben des Bundesfinanzministeriums ergangen, die von der Finanzverwaltung beachtet werden müssen. Das höchste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof, habe von 1997 bis Ende Mai dieses Jahres 189 Entscheidungen zum Paragrafen drei getroffen, davon allein 28 im Jahre 2002 und jeweils 26 in den Jahren 2005 und 2006. Weitere Finanzgerichte hätten sich in diesem Zeitraum 360 Mal zu dieser Vorschrift geäußert, allein 50 Mal im Jahr 2005, 49 Mal im Jahr 2003 und 39 Mal im Jahr 2004. Da der Gesetzgeber teilweise bereits auf Gerichtsentscheidungen reagiert habe, sei fraglich, ob "alle gezählten gerichtlichen Entscheidungen gegenwärtig noch von Bedeutung sind", heißt es in der Antwort. Die Regierung weist im Übrigen darauf hin, dass sie in ihren Subventionsberichten regelmäßig darüber berichte, ob die einzelnen Befreiungstatbestände des Paragrafen drei noch ihre Berechtigung haben.

Gefunden unter: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_162/03.html


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