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Geschrieben von anders am 10.06.2007 um 10:31:

  Teil 2: Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt?

Kenntnisse und Fragestellungen, wenn man nicht (mehr) an der Macht ist?

Deutscher Bundestag
Drucksache 16/5516
16. Wahlperiode - 25. 05. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Britta Haßelmann, Markus Kurth, Anna Lührmann, Christine Scheel, Irmingard Schewe-Gerigk, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gewährleistung des Spielerschutzes bei Geldspielgeräten

Im Februar 2007 wurde in Presseberichten der Vorwurf geäußert, dass in Spielhallen der Merkur-Spielothek GmbH & Co. KG, die der Unternehmensgruppe des Spielautomatenherstellers Gauselmann angehört, manipulierte Spielgeräte eingesetzt werden. In einem Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ wurde der Vorwurf geäußert, Spielgeräte seien untereinander vernetzt und über Computer des Spielhallenpersonals oder externer Mitarbeiter steuerbar, so dass gezielt Gewinne an bestimmte Kunden oder zu bestimmten Zeitpunkten ausgeschüttet werden können. Mit einer solchen Manipulation könnten besonders „lukrative“ Kunden bewusst bevorzugt oder Ausschüttungen öffentlichkeitswirksam dann vorgenommen werden, wenn sich viele Kunden in der Spielhalle aufhalten.

Obwohl in einem von der Staatsanwaltschaft Augsburg eingeleiteten Ermittlungsverfahren Auffälligkeiten an bestimmten Geräten festgestellt wurden, wies der Hersteller die Vorwürfe zurück: In einigen Geräten eingebaute „Zusatzplatinen“ ermöglichten keinen Zugriff durch Externe oder das Spielhallenpersonal. Auch die Vernetzung der Geräte diene lediglich „vereinfachten Serviceleistungen“.

Das Ermittlungsverfahren wurde gegen Geldbuße eingestellt. Zuvor hatte die für die Zulassung von Spielgeräten zuständige Physikalisch-Technische Bundesanstalt mit mehreren Unternehmern eine Vereinbarung getroffen, nach der auffällige Geräte innerhalb einer Frist umzurüsten seien. In einer nicht näher begründeten Erklärung stellte die Bundesanstalt am 9. Januar 2007 fest, die durch die Ermittlungen festgestellten Veränderungen beträfen nicht den Spielerschutz; zudem könne nicht von einer zulassungswidrigen Auslieferung von Geräten durch den Hersteller ausgegangen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Versuche von Herstellern oder Anbietern, Geld- und Warenspielautomaten gezielt zu manipulieren, um so Spielabläufe und Gewinnausschüttungen bewusst zu steuern?

2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die in Presseberichten geäußerten Vorwürfe, in Spielhallen der Merkur-Spielothek GmbH & Co. KG würden Spielabläufe durch den Einsatz manipulierter und vernetzter Spielgeräte gezielt beeinflusst („DER SPIEGEL“ 7/2007)?

3. a) Inwieweit ist nach Ansicht der Bundesregierung durch die technischen Anforderungen der Spielverordnung und der Technischen Richtlinien für Geldspielgeräte der Spielerschutz in ausreichendem Maße gewährleistet? Gibt es hier nach Ansicht der Bundesregierung Regelungslücken?
b) Hält die Bundesregierung es für notwendig, die Vernetzung von Geld- und Warenspielautomaten in Spielhallen in der Spielverordnung ausdrücklich zu untersagen?
Wenn nicht, warum nicht?

4. a) Welchen Inhalt hat die Vereinbarung zwischen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und verschiedenen Unternehmern, die im Laufe des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Augsburg zu den oben genannten Vorwürfen geschlossen wurde?
b) Enthält diese Vereinbarung die Feststellung, dass die im Ermittlungsverfahren festgestellten Auffälligkeiten „auf Grund von organisatorischen Unzulänglichkeiten“ zustande gekommen waren („DER SPIEGEL“ 7/2007)? Wenn ja, was sind diese Unzulänglichkeiten und worauf stützen sich diese Erkenntnisse?
c) Wurde die in der Vereinbarung angeblich festgelegte Umrüstungsfrist für bestimmte Spielgeräte für einen oder mehrere Unternehmer verlängert? Wenn ja, aus welchem Grund?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand der Umsetzung der Vereinbarung seitens der beteiligten Unternehmer?

5. a) Welcher Art waren die in der Erklärung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vom 9. Januar 2007 erwähnten Veränderungen, die durch die Ermittlungen in Augsburg festgestellt wurden?
b) Auf welche Erkenntnisse stützt sich die in der Erklärung getroffene Feststellung, dass hinsichtlich der auffälligen Geräte „von einer zulassungswidrigen Auslieferung durch die Hersteller nicht ausgegangen werden kann“? Steht diese Feststellung im Widerspruch zu den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Augsburg (vgl. „DER SPIEGEL“ 7/2007)?

6. a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Vorliegen und Umfang privater Kontakte zwischen Beschäftigten des in der Physikalisch- Technischen Bundesanstalt für die Zulassung von Spielgeräten zuständigen Fachbereichs und Vertretern der Spielautomatenhersteller?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Prof. Dr. R. als Fachbereichsleiter des für die Bauartzulassung von Spielgeräten zuständigen Fachbereichs der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt als Redner auf der privaten Geburtstagsfeier des Spielautomatenherstellers Paul Gauselmann aufgetreten ist (vgl. „AUTOMATENMARKT“, September 2004)?
Wer hat die Kosten dieser Reise getragen?
c) Welche Haltung hat die Bundesregierung zur Pflege privater Kontakte zwischen Beschäftigten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt aus dem oben genannten Fachbereich der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und Vertretern der Spielautomatenhersteller?

Würde dies nach ihrer Ansicht die Unabhängigkeit der Entscheidungen der Bundesanstalt in Frage stellen oder die Loyalitätspflicht des Beamten gegenüber dem staatlichen Arbeitgeber verletzen? Wenn nicht, wieso nicht?

7. Welche Haltung hat die Bundesregierung zu der Tatsache, dass im Zuge der Novellierung der Spielverordnung ein gemeinsamer Verordnungsentwurf der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und des Verbandes der Automatenindustrie (VDAI) vorgelegt wurde? Sieht die Bundesregierung in einer solchen Form der Zusammenarbeit die Gefahr einer Vermischung der Interessen von Automatenherstellern und Zulassungsbehörde?
Wenn nicht, wieso nicht?

8. a) Sieht die Bundesregierung eine Diskrepanz zwischen den Anforderungen, die durch den neuen Staatsvertrag zum Glücksspielwesen an den Spieler- und Jugendschutz gerichtet werden, und den Vorgaben in der Spielverordnung? Wenn nicht, wieso nicht?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung eine Anpassung der Spielverordnung an diese neuen Anforderungen, die im neuen Staatsvertrag zum Glücksspielwesen zum Spieler- und Jugendschutz festgelegt werden, um ein einheitliches Schutzniveau zu gewährleisten?
Wenn nicht, wieso nicht?

Berlin, den 25. Mai 2007
Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Gefunden unter: http://dip.bundestag.de/btd/16/055/1605516.pdf


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