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Geschrieben von Meiske am 01.06.2007 um 10:33:

Fragezeichen Ausführungsvorschriften zum Gesetz gegen das Glücksspiel

Hallo alle zusammen! Moin

Ich habe eine Frage Kopfkratz :

es geht um die Vorschriftenbereinigung in der Hauptverwaltung. Meine Frage bezieht sich auf die Ausführungsvorschriften zu dem Gesetz gegen das Glücksspiel vom 19.Mai 1920. Bin der Meinung, dass diese Ausführungsvorschriften aufgehoben werden können. Das einzige, wo ich mir noch nicht ganz sicher bin ist, ob es sich bei den o. g. Ausführungsvorschriften um Bundesrecht handelt, welches dann von Landesgesetzgeber nicht aufgehoben werden kann??? verwirrt

Ich bedanke mich im voraus für Ihre Meinungen, Antworten, also für Ihre Bemühungen!!! Danke



Geschrieben von Puz_zle am 03.06.2007 um 06:54:

  RE: Ausführungsvorschriften zum Gesetz gegen das Glücksspiel

Moin Moin aus Thüringen,

Hallo @Meiske,

die Ausführungsvorschriften zum Gesetz gegen das Glücksspiel wurden durch das Dritte Berliner Gesetz zur Bereinigung des Landesrechts vom 12.10.1976 (GVBl. S. 2452) zu weiterhin geltenden Landesrecht.
Das Außer-Kraft-Treten dieser Vorschrift für das Land Berlin kann dementsprechend auf Landesebene erfolgen.

Beispiel: § 9 Abs. 2 Nr. 2 Spielbankengesetz RLP


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