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--- Gebührenerhebung freiwillige Meldegründe § 14 GewO (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=19709)
Geschrieben von Hauffe am 30.03.2026 um 14:57:
Gebührenerhebung freiwillige Meldegründe § 14 GewO
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
im § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1- 2a GewO sind die Meldegründe angegeben, die eine Gewerbeummeldung erforderlich machen. Für diese verpflichtenden Meldegründe erheben wir Gebühren.
Wie ist es denn bei "freiwilligen" Meldegründen, die nach § 14 GewO nicht anzeigepflichtig sind, beispielsweise bei Aufgabe von Tätigkeiten oder die Benennung eines neuen gesetzlichen Vertreters, ist hier eine Gewerbeummeldung oder eine Datenaktualisierung erforderlich ?
Ist ein freiwilliger Meldegrund kostenfrei ? Oder erhebt ihr dennoch Gebühren, wenn ja, in welcher Höhe ?
Vielen Dank im Voraus für eure Mühe !!
Geschrieben von t.klinger am 31.03.2026 um 07:25:
RE: Gebührenerhebung freiwillige Meldegründe § 14 GewO
Hallo,
bei uns in Bayern wird die Gebühr lt. KVz Nr. 5.III.5/2 nicht für den Tatbestand er Meldung nach §14 GewO, sondern für die Bescheinigung nach §15 Abs. 1 erhoben.
Wenn der Gewerbetreibende eine Bescheinigung wünscht, erheben wird die entsprechende Gebühr (bei freiwilliger Ummeldung den niedrigsten Satz, also 25,00 EUR)
Geschrieben von Ennatz am 01.04.2026 um 14:36:
RE: Gebührenerhebung freiwillige Meldegründe § 14 GewO
Grüße aus NRW,
Wir machen es genau wie die Kollegen aus Bayern. Die nicht Anzeigepflichtigen (Freiwilligen) Angaben werden durch eine Datenaktualisierung erfasst und wenn die Empfangsbescheinigung gewünscht wird, erheben wir die Gebühr bei uns i. H. v. 26,00 € und händigen die Ummeldung aus.
Geschrieben von LoryGlory am 08.04.2026 um 11:29:
Hallo,
ich bin auch gerade bei der Frage und wir haben bislang nichts dafür genommen aber nach meiner Ansicht können wir das auch nicht (zumindest in NDS), oder ?
Nach § 3 Absatz 1 NVwKostG sind die einzelnen Amtshandlungen, für die Gebühren erhoben werden sollen, und die Höhe der Gebühren in Gebührenordnungen zu bestimmen.
In der ALLGO Anlage gibt es den Tarif 40.1.2.1 Bearbeitung der Gewerbeanzeige (§ 14 Abs. 1 Satz 1 oder 2) - aber in § 14 ist ja die Berichtigung (GEWA4) nicht geregelt...
Demnach muss es kostenfrei sein? Oder ?
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