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Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 30.03.2026 um 10:34:
Nagelstudios
hallo zusammen,
da wir uns hier auch schon mit dem Thema Nagelstudio beschäftigt haben...uns wurde letzte Woche ein Merkblatt zur Verfügung gestellt... siehe Merkblatt DHKT 2025...demnach fällt das Nagelstudio unter das zulassungsfreie Handwerk "Kosmetiker"
Geschrieben von Bendino am 30.03.2026 um 12:59:
Ja, ist korrekt.
Geschrieben von DJäckels am 31.03.2026 um 10:41:
Letztes Jahr wurde der § 18 Abs. 2 HwO um den letzten Satz erweitert. Also die Handwerksmäßigkeit der B1 und B2 ist nicht mehr anhand der sog. einfachen (minderhandwerklichen) Tätigkeiten zu bemessen, sondern nur noch im Abgrenzung zur Industrie, Handel oder Kunst. Damit sind auch Nageldsigner/innen und Make Up Artists wieder bei der Handwerkskammer eintragungspfllichtig.
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