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Geschrieben von Gewerbe5030 am 10.02.2026 um 16:48:

  gemeinnützige und rechtsfähige Stiftung

Moin
Hallo liebe Mitstreiter, ich habe mal wieder ein kleines Problem zu einer Gewerbeanmeldung:
Bürger XX möchte eine gemeinnützige und rechtsfähige Stiftung gegründet und hat vorgefragt, ob diese Stiftung gewerblich angemeldet werden muss.
Ich bin der Meinung „Nein“, es ist kein Gewerbe.
Der Zweck der Stiftung soll die Förderung gemeinnütziger Zwecke in den Bereichen Jugend- Altershilfen, Bildung usw. sein. Aber auch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke …….
Nach erneutem Nachfragen des Bürgers bin ich verunsichert und hoffe auf das Schwarmwissen der Forenmitglieder.
Vorab schon einmal Danke



Geschrieben von Pitti81 am 10.02.2026 um 17:46:

  RE: gemeinnützige und rechtsfähige Stiftung

Moin

Also das "beschaffen" von Mitteln kann einen stutzig machen.
Dies könnte u.U. eine gewerbliche Tätigkeit darstellen.
Also abklären, wie die Mittelbeschaffung läuft. Haben die z.B. einen großen Onlineshop oder einen Verkaufsladen, würde dies gewerblich angemeldet werden müssen.

Grüße


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