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Geschrieben von Vossibär am 15.01.2025 um 22:17:
Gaststättengewerbeanzeige annehmen bei Unzuverlässigkeit
Hallo,
ein Gewerbetreibender möchte eine Anzeige nach dem NGastG vornehmen, vermutlich auch noch mit frühzeitigen Beginn auf Dauer für eine Gaststätte mit alkoholischen Getränken, alkoholfreien Getränken und Speisen (Imbiss).
Das Führungszeugnis enthält jedoch diverse Eintragungen, letzte Verurteilung danach in 2022. Davor in regelmäßigen Abständen auch Vorkommnisse gehabt wegen Betrug, Betäubungsmittelgebrauch, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung.
Darf ich ihm von vornherein die Anzeige nach dem NGastG verwehren, da evtl. die Person nicht als zuverlässig anzusehen ist?
Dürfte ich ihm die Anzeige erlauben ohne Alkoholausschank?
Bisher hat er noch keine Anzeige nach § 2 NGastG bei mir abgegeben.
Vielleicht kann mir jemand sagen, wie ich da weiter verfahren soll.
Geschrieben von Civil Servant am 17.01.2025 um 08:47:
Moinsen,
Empfehlung: So etwas gehört in den internen Forenbereich.
Beste Grüße
CS
Geschrieben von Vossibär am 17.01.2025 um 08:54:
Gaststättengewerbeanzeige annehmen wegen Unzuverlässigkeit
Danke für die Rückmeldung.
Ich habe mich jetzt erst für das interne Forum angemeldet, damit die Meldung nicht jeder lesen kann. Ich habe jedoch noch keine Nachricht zur Annahme dort erhalten.
Gerne können Sie mir direkt eine email zusenden.
Grüße Vossibär
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