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-- Kleingewerbe oder Freiberufler? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=19320)
Geschrieben von FreigeistHund am 04.11.2024 um 12:44:
Kleingewerbe oder Freiberufler?
Hallo zusammen,
Mein zuständiges Gewerbeamt gab mir den Tipp, mich hier mal kundig zu machen, da mir dort keine eindeutige Antwort auf meine Frage gegeben werden konnte.
Ich möchte mich mit Mensch-Hund-Coaching nebenberuflich selbständig machen, d.h.,, es handelt sich nicht um klassisches Hundetraining sondern ein Coaching für Menschen bezüglich des Ausdrucks und der Kommunikation ihres Hundes.
Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der sowas schon gehört hat bzw weiß, wo und wie es eingeordnet wird.
Besten dank schon einmal im voraus!
Carmen
Geschrieben von Hinterwäldler am 04.11.2024 um 14:49:
Für mich ist das ganz klar ein Gewerbe, da keine der "Ausnahmen" greift. Insbesondere ist es weder eine Tätigkeit, die eine höhere wissenschaftliche Bildung erfordert, noch ein Heilberuf noch Bildung.
Welche Aspekte würden denn deiner Ansicht nach überhaupt für eine freiberufliche Tätigkeit sprechen?
Beste Grüße aus dem Schwarzwald!
Geschrieben von Thomas Mischner am 04.11.2024 um 15:11:
RE: Kleingewerbe oder Freiberufler?
Hallo,
Zitat: |
Original von FreigeistHund Ich möchte mich mit Mensch-Hund-Coaching nebenberuflich selbständig machen, |
|
Die Fragestellung läuft auf eine individuelle Rechtsberatung hinaus, die wir in diesem Forum nicht leisten können (und dürfen). Die Suchfunktion liefert aber einige Treffer zum Stichwort "Freiberufler".
Geschrieben von Roesje am 04.11.2024 um 16:22:
Hallo,
klingt schöner, ist auch stimmiger, weil ja immer in erster Linie der Mensch gecoacht werden muss, anstatt der Hund
![](images/smilies/wink.gif)
, aber fällt ganz normal unter Hundetraining und ist wie schon angemerkt wurde ein anzeigepflichtiges Gewerbe (mit Erlaubnispflicht nach § 11 TSchG vom Veterinäramt).
Geschrieben von FreigeistHund am 04.11.2024 um 17:47:
Vielen Dank für eure Einschätzungen. Mir konnte weder Gewerbeamt noch Finanzamt weiterhelfen, unter welcher Rubrik es angemeldet werden muss. Dann werde ich wohl mal ein Gewerbe anmelden.
Vielen Dank!
Geschrieben von Pitti81 am 05.11.2024 um 09:10:
Wenn dieser Bürger bei mir im Büro steht und diese Frage stellt, habe ich ihn im Rahmen meiner Informationspflicht aus dem VwVfG schon aufzuklären, ob es sich um ein Gewerbe handelt oder nicht.
Dann wäre ja jede fachspezifische Antwort eine unerlaubte Rechtsberatung (Welche sie in meinen Augen nicht ist
![smile smile](images/smilies/smile.gif)
)
Auf jeden Fall ein Gewerbe, ja
Grüße
Geschrieben von Thomas Mischner am 05.11.2024 um 09:19:
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG)
§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung
(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
§ 8 Abs. 1 RDG:
Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die
1. Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Unternehmen und Zusammenschlüsse,
... im Rahmen ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs erbringen.
Geschrieben von Pitti81 am 05.11.2024 um 09:29:
Kenn ich
Ich sehe hier trotzdem keine Rechtsdienstleistung, da es keine rechtliche Prüfung eines Einzelfalls erfordert. (Oder sind Erfahrungswerte jetzt Einzelfallprüfungen in der Tiefe?)
Aber ich beuge mich
Grüße
Geschrieben von Thomas Mischner am 05.11.2024 um 09:40:
RE: Kleingewerbe oder Freiberufler?
Die Fragestellung lautete:
Zitat: |
Ich möchte mich mit Mensch-Hund-Coaching nebenberuflich selbständig machen, ... |
|
d. h. es handelt sich um die rechtliche Prüfung eines Einzelfalls.
Die Forenregeln besagen im Übrigen Folgendes: "2.2 Formulierung von Beiträgen:
Formulieren Sie Beiträge stets so, dass ein Problem/eine Frage von allgemeinem Interesse dargestellt wird."
Die allgemein gestellte Frage: "Ist die Tätigkeit "Mensch-Hund-Coaching" ein Gewerbe oder ein freier Beruf?" wäre kein Problem. Diese Frage wurde aber nicht gestellt.
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