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Geschrieben von Zeuss am 11.05.2007 um 01:20:

  Fun Games Berlin

Hallo

Mal eine Frage an die Executive in unserem Land.

Wie kann es sein das in einigen Spielhallen in Berlin, Aufsteller einfach weiterhin Fun Games aufstellen und sich mit einem Anwalt auf das Urteil von Dresden bezüglich der Fungames beziehen und damit die Aussetzung der Vollziehung erreichen?

Ich meine das LKA macht nichts obwohl die schon mehrmals in den Spielhallen waren, das Ordnungsamt kann nichts machen weil es sich an "Fristen" halten muss. Unsereins welcher schon seit geraumer Zeit keine Fun Games mehr hat hat extreme Umsatzeinbusen, dei anderen freuen sich ein Keks und denen sind die ,falls es Strafen gibt Egal, denn diese verdienen sich dumm und dusselig.
Sowas kann doch nicht sein, Dresden hin oder her, man kann die Vollziehung doch nicht dadurch stoppen, wir haben immerhin eine Spielverordnung welche Fun Games verbietet.
Was kann man in solchen Fällen tun?
Wie soll man sich Verhalten?
Bringt es was das LKA permannet zu schicken bzw. bei einem Anruf sagten die mir die waren schon zig mal doert und haben es "aufgenommen", es kann doch nciht sein das man einfach zuschauen muss!
Es wäre Nett wenn mir einige Behörden Antworten könnten, PN oder hier wäre sehr nett, weil ich es einfach nur ungerecht halte und es nach 1,5 Jahren nicht sein kann das Fun Games immernoch in Spielhallen stehen!



Geschrieben von Erhard am 11.05.2007 um 09:10:

  RE: Fun Games Berlin

Hallo Zeuss,
die Polizei wird erst dann tätig, wenn ein illegales Glücksspiel vorliegt. In dem von dir geschilderten Sachverhalt handelt es sich jedoch um einen Verstoß gg die SpielV und um eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrigkeiten werden jedoch von der dafür zuständigen Verwaltungsbehörde verfolgt.



Geschrieben von Kay Löffler am 11.05.2007 um 10:13:

 

Das wurde unter der Überschrift "Unlauterer Wettbewerb von Sielhallenbetreibern" schon einmal besprochen.

Den Behörden werden von Seiten der Betreiber viele Steine in den Weg gelegt und oft die ganze Bandbreite der gesetzlichen Möglichkeiten (Widerspruch, Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung, Verfahren vor Verwaltungsgericht, angebliche zulässige technichen Veränderungen der Geräte etc.) genutzt, um die Untersagung hinauszuzögern. Da die Rechtssprechung zum Teil uneinheitlich ist, zieht sich das ganze leider hinaus.

Schneller geht normalerweise der Weg über die Privatklage wegen unlauterem Wettbewerb. Dazu findest Du im o.h. Thread einige hilfreiche Links und es gab schon ansehliche Urteile.

Schöne Grüße

Kay Löffler
OA Bergheim



Geschrieben von Meike am 11.05.2007 um 18:41:

 

Hallo Zeuss,

zuerst sollte man mal erklären, dass die Konstellation mit OA / Polizei und LKA im Rahmen der Gewerbeordnung / Spielverordnung, wie ihr die in Berlin habt, in den meisten anderen Bundesländern nicht üblich ist. - das hat sicherlich den Ein oder Anderen etwas verwirrt.-


Wie das sein kann, dass es so schlecht ist, wie es ist, ist eigentlich ganz einfach:

1. ein Punkt ist die mangelnde Gesprächsbereitschaft der "guten" Spielhallenbetreiber, um den Kollegen auch zu helfen, denn die machen ja meistens nicht ausschließlich Spielverordnung
Vorschlag: Einladen, Geräte erklären, Geräte auch mal aufmachen und die technischen Feinheiten erklären, weil die kennt ihr doch meist viel besser als wir und dann konkrete schriftliche Hinweise auf Verstösse geben

2.ein weiterer, sehr erheblicher Grund (für mich eigentlich der ausschlaggebende) sind die sogenannten "Organe der Rechtspflege" , die oftmals das "und" mit einem "oder" nach "Interessenvertreter" verwechselt haben und den § 26 BRAO verdrängt haben
Platt gesagt: Die ganzen pseudo-gutachterlichen Stellungnahmen von Rechtsanwälten der Herstellerfirmen.
Denn das Problem ist nicht das Urteil vom VG Dresden. Da könnte ich locker mit umgehen, denn das sagt ja einfach übersetzt nur, bitte schau Dir das einzelne, betreffende Gerät an und sag mir was genau an dem Gerät nicht der Spielverordnung entspricht, denn mit "Sippenhaft" bin ich nicht einverstanden. Nichts anderes steht da drin. Da kann ich persönlich mit leben. Da macht man sich halt seine Satzbausteine schon mal fertig und klebt dann immer nur ein Bild mit Seriennummer und Aufstellungsort des betreffenden Gerätes drauf und macht Pfeile zum Bild was nicht SpielV-konform ist. Dann hat auch das Gericht keine Probleme.

Aber dann kommen so Rundschreiben, wie jetzt aktuell an alle Ordnungsämter vom Hersteller eines total tollen Highscore-updates, welches "nach Dafürhalten ohne Zweifel im Einklang mit der neuen SpielV" steht, so der Rechtsanwalt des Unternehmens.

Da zucken dann die meisten Ordnungsämter und sind verunsichert.

Dieses Schreiben erhielt ich zum Lesen und habe es sofort auf die Top Ten der schlechtesten gesetzt, weil

a) eine konkrete Fragestellung stand seinem Schreibschwall nicht voran
b) er sprach von Versionen und Geräten bestimmter Jahrgänge, aber auch er hätte das Urteil VG Dresden richtig lesen können
Die Seriennummern der Hard- und Softwarekomponenten, auf welche sich seine Stellungnahme bezog, konnte ich im Schreiben aber leider nicht lesen.

Die Krönung kam dann:
"Jedes Mal, wenn der Spieler einen Gewinn erzielt, erhält er stattdessen, je nach Höhe des von ihm erzielten Gewinnes, eine Aufbuchung auf das jetzt sich an zweiter Stelle von links befindenden Highscore-Konto. Von diesem Highscore-Konto werden keine Beträge dekrementiert. Eine Dekrementierung findet auch nicht statt, wenn dem Spieler irgendein Freispiel gewährt und...."

Das hört sich schon toll an für jeden der kein Latein hatte oder kein Fremdwörterlexikon, aber auf Deutsch hatte er eben so erklärt, dass alle Gewinnpunkte munter aufgebucht werden, denn die verfallen nicht (dekrementieren kommt aus dem lateinischen und heißt abnehmen, verfallen)

Trotzdem kommt dieser Rechtsanwalt des Herstellers zu dem Ergebnis "nach unserem Dafürhalten ohne Zweifel"

Nach meinem Dafürhalten, weg damit!


Gruß Meike


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