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Geschrieben von Goldhamster am 17.10.2024 um 19:26:
Betriebsstätte Definition
Hallo Schwarmwissende,
da Snackautomaten allmählich an jeder Ecke auftauchen, frage ich mich, ob nicht doch jede einzelne Aufstellung bei uns Behörden angezeigt werden sollte, da wir ja gar nicht mehr alle Aufstellungen mitbekommen. Wir sollten schon wissen, ob die Aufsteller ihre Daten darauf angezeigt haben und ob der Jugendschutz eingehalten wird, etc.
Ist es nicht analog zu sehen, wie solch automatisierte Handelsbetriebe, die automatisiert ohne Personal funktionieren? (Amazon Go)
Gegeben ist für mich:
- die Dauerhaftigkeit der Geschäftstätigkeit an dem Standort
- es ist eine feste Einrichtung - also der Ort ist geografisch fixiert
- dieser Ort erbringt eine direkte Wertschöpfung für das Unternehmen
Da ich keine Kommentierung zur Betriebsstätte gefunden habe, bitte ich um eure Expertise.
Wie ist eure Definition einer Betriebsstätte.
Vielen Dank
Katrin Gloge
Geschrieben von WinkelmannHK am 18.10.2024 um 07:30:
Grüß dich!
Laut Kommentierung zur GewO muss jeder, der die Aufstellung von Automaten als selbstständiges Gewerbe Betreibt eine Anzeige bei der zuständigen Behörde seiner Hauptniederlassung erstatten.
Es ist also keine Anzeige bei allen Behörden notwendig, in deren Zuständigkeitsbereichen evtl. Automaten aufgestellt werden. Es ist allerdings notwendig, Namen und Ladungsfähige Anschrift des Gewerbetreibenden an jedem Automaten anzubringen (§ 14 Abs. 3 Satz 2-4 GewO)
Meines Wissens wurde diese Änderung zur "Entbürokratisierung" vorgenommen. Früher mussten wirklich alle Automaten einzeln angemeldet werden. Da die Kennzeichnungspflicht der Automaten besteht, sehe ich hier auch kein Problem, sondern freue mich über die schlankere Handhabung
Viele Grüße
Geschrieben von Pitti81 am 18.10.2024 um 08:46:
Eine Betriebstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient.
Winkelmann ist hier jedoch zuzustimmen. Ich glaube, bis 2012 musste noch jede Aufstellung eines Automaten in der betreffenden Gemeinde angezeigt werden.
Da der Wortlaut jedoch eindeutig ist, sind uns da schon die Hände gebunden.
Ich finde das aber auch nicht schädlich, zumindest in meiner 33.000er Stadt fällt so ein Snackautomat relativ schnell auf.
Grüße
Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH