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Geschrieben von Kuhnst am 01.10.2024 um 16:55:
Durchführbarkeit eines Geschicklichkeitsspiels
Werte Kollegen und Kolleginnen,
aktuell liegt mir eine Anfrage eines Bürgers vor, die zu internen unterschiedlichen rechtlichen Einschätzungen führt.
Der Bürger möchte in der Innenstadt eine freistehende Klimmzugstange aufstellen, die keinerlei Verankerung im Boden benötigt. Aufgrund eines weiten Fußes von etwa 1,5*1m und geringer Angriffsfläche für den Wind (einfache Stangen) ist das Gerät auch unberührt von eventuellem Wind. Die Herausforderung ist diese: Schaffe es, 120 Sekunden an der Stange zu hängen und gewinne 100€. Antrittspreis ist 5 oder 10€. Weiter teilt der Bürger mit, dass er eine gut sichtbare Stoppuhr anbringen wird, die deutlich macht, wie weit die Zeit gelaufen ist.
Über eine gewerberechtliche Einschätzung Eurerseits wäre ich sehr erfreut.
Viele liebe Grüße aus Leipzig.
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