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Geschrieben von Kobe88 am 06.08.2024 um 12:09:
Gewerbeummeldung vAw
Kann man ein Gewerbe v.A.w. ummelden und die Kosten der Person dann natürlich auferlegen?
Wenn ja wo ist dies genau beschrieben, Kommentierung etc.
Oder funktioniert das nur mit Bußgeld und Zwangsgeld?
Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 06.08.2024 um 12:13:
Gewerbeummeldung vAw
Hallo,
es gibt weder eine Gewerbeanmeldung von Amts wegen noch eine Gewerbeummeldung von Amts wegen; nur die Gewerbeabmeldung von Amt wegen ist möglich, wenn die Betriebsaufgabe eindeutig feststeht
daher: zunächst freundliche Aufforderungen und dann Bußgeld und Zwangsgeld
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