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Geschrieben von Yusuf Günes am 02.07.2024 um 08:38:

  Verwaltung eigenen Vermögens - GbR Gesellschafter = Wohnungsinhaber - Eure Meinung gesucht

Guten Morgen liebe Community,

ich würde gerne eure Meinung zu folgendem Sachverhalt wissen.

Ich habe eine Gewerbeanmeldung für eine GbR vorliegen, die die gewerbliche Kurzzeitvermietung über Online-Plattformen wie Airbnb und Booking.com als Tätigkeit anmelden möchte.

Laut mehreren Forenbeiträgen ist die Anmietung und gewerbliche Weitervermietung eine gewerbliche Tätigkeit und muss daher angemeldet werden.

Deshalb habe ich einen der Gesellschafter gebeten, mir die Mietverträge zuzusenden. Diese wurden auch eingereicht. Beide Mietverträge sind als “Mietverträge für Gewerberaum” gekennzeichnet und geben unter dem Punkt “die Vermietung erfolgt zum Betrieb als” Ferienwohnung an.

Den Mietverträgen ist zu entnehmen, dass einer der Vermieter/Eigentümer gleichzeitig einer der Gesellschafter ist. Außerdem befinden sich beide Wohnungen in der Nachbargemeinde. Die beiden Gesellschafter wohnen in Berlin bzw. Frankfurt (Oder). Beide werden daher nicht unter der gemeldeten Betriebsstätte erfasst.

Meiner Meinung nach handelt es sich hierbei um die “Verwaltung eigenen Vermögens”, auch wenn nach dem Checkout der Gäste die Wohnungen von Reinigungskräften gereinigt werden und alle notwendigen Dinge wie Bettwäsche, Handtücher sowie Tee und Kaffee auf Wunsch der Gäste bereitgestellt werden.

Was denkt ihr darüber?



Zudem vielen Dank an alle, die bereits Beiträge im Forum verfasst haben. Danke



Geschrieben von Hinterwäldler am 02.07.2024 um 09:52:

  RE: Verwaltung eigenen Vermögens - GbR Gesellschafter = Wohnungsinhaber - Eure Meinung gesucht

Guten Morgen!

Meiner Meinung nach ist die Hauptniederlassung dort anzumelden, wo die GbR die Ferienvermietung tatsächlich verwaltet (Annahme von Buchungen, Erstellung der Abrechnungen, Verwaltung des Personals etc.). Das ist wohl eher nicht am Ort der Ferienwohnungen, da dort kein Böro hierfür vorhanden sein wird. Die Anmeldung der Ferienwohnungen an sich erfolgt dann als unselbstständige Zweigstelle.

Da nur einer der Gesellschafter der Eigentümer ist, sehe ich seitens der GbR durchaus eine gewerbliche Betätigung.

Beste Grüße aus dem Schwarzwald!



Geschrieben von Yusuf Günes am 03.07.2024 um 10:29:

  RE: Verwaltung eigenen Vermögens - GbR Gesellschafter = Wohnungsinhaber - Eure Meinung gesucht

Zitat:
Original von Hinterwäldler

Da nur einer der Gesellschafter der Eigentümer ist, sehe ich seitens der GbR durchaus eine gewerbliche Betätigung.



Ich sehe das anders, weil ich weiß, dass der zweite Gesellschafter auch Wohnungen besitzt. Wenn ich die GbR bestätige, wird auch er seine Einnahmen und Ausgaben gewerblich versteuern und sich steuerliche Vorteile verschaffen. Das ist meiner Meinung nach ungerecht gegenüber allen Vermietern.


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