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Geschrieben von Jonas Behling am 30.04.2024 um 10:28:
Anzahl der Spielgeräte in Gaststätten
Hallo,
in Gaststätten dürfen ja bekanntlich nur 2 Geldspielgeräte aufgestellt werden.
Jetzt habe ich einen Fall vor mir liegen, in den jemand 3 Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit in Form von Spieltischen aufstellen möchte.
Nun bin ich mir nicht sicher, ob die Anzahl der Geldspielgeräte (2) auch für die Geräte ohne Gewinnmöglichkeit gelten. Ferner habe ich auch keine passende Rechtsgrund dazu gefunden. Gibt es dazu vielleicht ein Bundes- oder Landesgesetz (Niedersachen)?
Vielen Dank im Voraus!
Geschrieben von Pitti81 am 22.05.2024 um 08:03:
RE: Anzahl der Spielgeräte in Gaststätten
Einschlägig ist die Spielverordnung.
Eine Begrenzung der Anzahl ist für Geld- oder Warenspielgeräte festgelegt.
Es muss also ein Gewinn erzielbar sein.
Reine Unterhaltungsgeräte, dazu gehören auch Spieltische, können unbegrenzt aufgestellt werden.
Zu den Spieltischen, meist Fun4Four, findet man viel Lesefutter im Netz
Grüße
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