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Geschrieben von toki86 am 13.04.2024 um 13:37:

Fragezeichen Grillen im Biergarten

Hallo!

Im Nachbarhaus ist eine Kneipe, die im Sommer auch einen eher schmuddeligen Biergarten betreibt.
Dort gibt es seit letztem Jahr auch einen Holzkohlegrill (schon groß aber kein Profi-Gastro-Gerät).

Der Grill wird regelmäßig (mehrmals die Woche bis täglich) durch Gäste genutzt. Also Gruppen oder kleine Gesellschaften, die dort
feiern und die Getränke von der Kneipe beziehen, bekommen den Grill mitsamt Kohle zur eigenen Nutzung.

Gelegentlich wird der Grill auch von der Kneipe selbst benutzt (bei Sportveranstaltungen oder eigenen Feiern).

Das Problem ist, dass der Grill relativ nah (2-3 Meter) an der Häuserfront und unter Sonnenschirm und Büschen steht, so dass je nach Wind und Fähigkeit der Griller der
Rauch komplett an der Fassade zu uns zieht. Teilweise kann man an Sommerwochenenden ab dem späten Nachmittag kein Fenster offen lassen, da sonst die komplette
Bude vollräuchert. Dazu kommt, dass durch den Grill der Biergarten natürlich viel stärker ausgelastet ist als vorher, mit entsprechenden Begleiterscheinungen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das zulässig ist. Es ist ja schon ein Unterschied, ob man alle paar Tage mal für seine Familie den Grill anwirft oder von Fr bis So jeweils 20 Mann vom Grill verköstigt werden.

Bevor ich mich damit an die Stadt (kreisfreie Großstadt im Ruhrgebiet) wende, wollte ich mal fragen ob mein Ansinnen, das ganze begrenzen oder verbieten zu lassen nicht völlig abwegig ist und an wenn ich mich damit am besten wende.

Besten Dank schon mal!



Geschrieben von Brauerchen am 16.04.2024 um 08:01:

  RE: Grillen im Biergarten

Sich an die zuständige Behörde zu wenden ist eine gute Idee, die dortigen Kolleginnen und Kollegen können dann über die Möglichkeiten informieren.

Grundsätzlich besteht hier aber auch die Möglichkeit auf dem Privatrechtsweg gegen die Immissionen vorzugehen, sofern das duldbare Maß überschritten wird.


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