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Geschrieben von doni-tom am 16.03.2024 um 03:12:

  Ausschankerlaubnis als Essenslieferdienst?

Hallo, benötigen reine Essenslieferdienste, die nur eine Küche ohne Gastraum haben, auch eine Ausschankerlaubnis wenn Sie alkoholische Getränke (z.B. Bier Flasche geschlossen) ausliefern?
Gibt es für Essenslieferdienste vorgeschrieben Betriebszeiten wie bei Supermärkten oder können diese auch rundum die Uhr ausliefern?



Geschrieben von Civil Servant am 18.03.2024 um 13:25:

 



zunächst ist die Frage zu stellen, auf welcher Rechtsgrundlage die "Ausschankerlaubnis" beruht. Gemeint ist sicher eine Gaststättenerlaubnis oder auch eine Gestattung. Soweit ich weiß, gilt in Bayern das GastG-Bund fort.

Demnach muss man schauen, ob eine Gaststätte überhaupt gegeben ist. Das ist eine Örtlichkei,t an der Getränke und/oder zubereitete Speisen zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden. Das ist erkennbar an der eigentlichen Betriebsstätte nicht der Fall.

Stellt sich die Frage, ob am Ort der Leistungserbringung so etwas vorliegen könnte. Dass der Haustürbereich der Kunden zur Gastsätte im rechtlichen Sinne mutieren könnte, ist sicherlich abwegig.

Gaststättenrecht spielt erst dann wieder ein Rolle, wenn so ein Essenslieferdienst z. B. in einem Saal eine große Zahl an Gästen bewirtet und mit den Gästen einzeln abrechnet.

Eine Anregung für die Zukunft: Bitte solche Rechtsfragen im geschlossenen Forenbereich stellen.

Beste Grüße

CS


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