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Geschrieben von doni-tom am 14.12.2023 um 06:45:

  Gaststättenerlaubnis Catering-Firma

Guten Morgen,
soweit ich informiert bin, ist für Catering Firmen, die Ihre Speisen zu den Kunden außer Haus bringen, keine Gaststättenerlaubnis erforderlich sondern lediglich eine Gewerbeanmeldung. Kann daher zb eine Catering Firma dann auch in ihrer privaten Küche Speisen produzieren, soweit die Küche den gewerblichen Hygiene Anforderungen (gefliest, Bodenablauf, Warmwasserwaschbecken etc) entspricht? Also keine Nutzungsänderung der Privatküche in gewerbliche Küche beim Bauamt erorderlich? Lediglich Rücksprache und Abnahme beim Gesundheistamt/Lebensmittelüberwachung nötig?



Geschrieben von Pitti81 am 14.12.2023 um 09:47:

  RE: Gaststättenerlaubnis Catering-Firma

Moin,

bei uns in LSA ist nur dann eine Gaststättenanzeige einzureichen, wenn Getränke oder Spiesen zum Verzehr an der gewerblichen Niederlassung angeboten werden.

Ein reiner Lieferservice oder ein Imbiss, der nur Speisen / Getränke zum mitnehmen anbietet, meldet ein Gewerbe an und gut ist.. Catering analog.
Unser Veterinäramt hat auch alle gut auf dem Schirm.

Grüße



Geschrieben von Civil Servant am 14.12.2023 um 13:14:

 



nun, die Küche wird ja nun gewerblich genutzt. Ob das baurechtlich Folgen hat, müsste man den Kolleg*innen der Bauaufsicht überlassen.

Gaststätten im Sinne aller Gaststättengesetze liegen nur vor, bei "Verzehr an Ort und Stelle". Das TBM ist hier nicht erfüllt, daher keine Gaststätte.

Lebensmittelrecht bleibt davon natürlich unberührt. Mit dem Veterinäramt muss der Gewerbetreibende auf jeden Fall seinen Frieden machen.

Beste Grüße

CS


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