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Geschrieben von doni-tom am 07.11.2023 um 05:54:

  Betriebsart Änderung

Guten Morgen,

Bei einem Betrieb liegt derzeit eine Genehmigung als Schankwirtschaft mit gelegentlichen Events vor.
Die Räumlichkeiten mit Tanzfläche sind eher als Tanzlokal geeignet. Fallen hier Bußgelder an, falls die Schankwirtschaft als Tanzlokal /Discothek genutzt wird ohne dass der Betreiber die Betriebsgenehmigung umändern lässt?
Der Betreiber würde erheblich kosten für die Konzessionierung sparen, da Schankwirtschaften erheblich günstiger berechnet werden als Tanzlokale.
Wie lange dauert eine Umänderung der Betriebsart?



Geschrieben von Brauerchen am 07.11.2023 um 09:46:

  RE: Betriebsart Änderung

Guten Morgen,

es kommt darauf an, wie schnell die Kolleginnen und Kollegen in dem Bereich sind. Bei uns dauert so etwas realistisch geschätzt, wenn es keine großen baulichen Änderungen bedarf, (leider) 10 Wochen.

Ich würde mal im Hause bzw. falls an anderer Stelle die Zuständigkeit liegt, mit den dortigen Kolleginnen und Kollegen Kontakt aufnehmen. Die wissen auch im Detail, ob eine Änderung hier erforderlich ist (wenngleich das keinen direkten Durschlag auf die gewerberechtliche Einschätzung hat).


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