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Geschrieben von SaFröhlich am 06.11.2023 um 10:51:
Überwachungsbedürftige Gewerbe nach § 38 GewO
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
mich hat es nach 3 Jahren wieder in den Bereich Gewerbe gezogen (nach einem Kurzen Ausflug in den Bereich Kommunalrecht, war mir doch zu langweilig ;p ). Jetzt habe ich jedoch festgestellt, dass hier der § 38 GewO nicht wirklich beachtet wurde. Wie würdet Ihr verfahren, wenn in eurem Bereich Gewerbe mit Autohandel, Schrotthandel etc. wären, die unter diesen § fallen, bei denen jedoch nie die Zuverlässigkeit geprüft wurde. Für Gewerbe die seid 10 Jahren angemeldet sind und wo mir keine Anfragen bezüglich Schulden bekannt sind, wäre eine Nachforderung m.E. unangemessen.
Viele Grüße aus dem Harz
Geschrieben von Roesje am 06.11.2023 um 11:15:
Das kenne ich leider und ist wohl weiter verbreitet, als man vermutet.
Ich habe das grds. nachgeholt und halte das auch nicht für unangemessen. Die gesetzlich notwendige Prüfung erfolgt lediglich teils erheblich später.
Bei manchen habe ich auch nur (und mache das in unregelmäßigen Abständen generell) eine LKA-Abfrage gemacht, die ich grds. mittlerweile immer bei jeder Zuverlässigkeitsprüfung mitmache, da die Treffer enorm sind (BZR keine Eintraung, LKA meldet Liste von Verfahren).
Letztendlich entscheidet der Einzelfall und ich habe ein wenig auf die Kriterien geschaut:
- seit wann Gewerbe?
- vorher schon mal irgendwo?
- Gab/gibt es Auskunftsersuchen/Vorkommnisse?
Natürlich ist das ein wenig peinlich, wenn man nach Jahren/Jahrzehnten ankommt und plötzlich einen gewerberechtlichen Vollzug leistet, der vorher offenbar kaum bis gar nicht stattfand, aber diese Brühe musste ich hier leider in so ziemlich allen Bereichen auslöffeln.
Läuft halt semi-optimal in unserem Apparat, aber da ich nichts dafür kann, habe ich das damals meist mit einem netten Anschreiben inkl. Erklärung (Sachbearbeiterwechsel, Rechtslage) gelöst, nachdem ich über die ersten bösen Rückmeldungen gefallen bin und feststellen durfte, was meine Vorgänger alles so nicht gemacht haben oder falsch.
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